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Schatzregal in Bayern

Infos der Organisation von "Aktion Archäologie" hier im Forum.

Beitragvon Ebinger1 » Fr 9. Mär 2012, 01:22

Wir haben uns erlaubt zur Einführung des Schatzregals in Bayern an Politik und Medien folgende Stellungnahme zu übersenden:


Stillschweigende Enteignung von Millionen Bundesbürgern?


Das Bundesland Bayern steht kurz vor der Einführung eines Schatzregals.

Dies ist für aktion archäologie der Anlass, dringend noch einmal zur Überprüfung der Gesetzeslage im Denkmalschutzbereich, welche Millionen von
Bundesbürgern in den vergangenen Jahren stillschweigend enteignet hat,hinzuweisen.

Zuerst einmal ein Blick auf die rechtliche Bedeutung:

Das Schatzregal ist lt. WIKIPEDIA eine rechtliche Regelung, nach welcher herrenloses, bis zum Zeitpunkt des Fundes verborgenes Gut mit seinem Auffinden Eigentum des Staates wird, ohne dass dazu ein weiterer (Übertragungs-)Akt erforderlich ist.
In den meisten deutschen Ländern enthalten die Denkmalschutzgesetze eine Vorschrift, die ein Schatzregal für Bodendenkmäler vorsieht.

Juristisch bildet das Schatzregal eine Ausnahme der Regelung zum Schatzfund in § 984 BGB, der sogenannten Hadrianischen Teilung. Dabei erwirbt das Eigentum am Fund je zur Hälfte der Finder und der Grundstückseigentümer.

...und genau hier beginnen die Probleme.

Geschaffen wurden die gesetzlichen Regelungen des Schatzregals aus zwei wichtigen Hauptgründen.
Die Staatskassen sollten von den Kosten des Ankaufs bedeutender Funde entlastet werden und eine Verschärfung der Gesetze in Hinblick auf Raubgräber war beabsichtigt.

Das Resultat nach mehrjährigen Erfahrungen in den unterschiedlichsten Bundesländern ist nun aber ernüchternd:

Es findet eine ständige Enteignung von Findern auf der Basis dieser Bestimmungen statt.
Hiervon kann jeder Bundesbürger betroffen sein. Egal ob bspw. eine Entdeckung im eigenen Garten, vom Bauern auf dem Feld, bei Bauarbeiten, als Zufallsfund auf einer Wanderung, bei der Suche nach historischen Hinterlassenschaften oder bei Abrissarbeiten gefunden werden...
Wenn überhaupt wird es nur eine im niedrig einstelligen Prozentsatz angesiedelte Entschädigung geben.
Neben dieser harten Beschneidung der Eigentumsrechte, blieb der Erfolg gegenüber der Eindämmung der sogenannten Raubgräber, also Personen die gezielt unter Missachtung der Gesetzeslage nach wertvollen historischen Hinterlassenschaften suchen und dies gewinnbringend veräußern, nicht nur aus, sondern förderte diese auch noch.

Durch die weitgehende Enteignung der Finder ging auch das Angebot an historischen Funden auf dem Antikenmarkt zurück und es kam in den vergangenen Jahren zu einem erheblichen Preisanstieg, von dem letztendlich nur die Raubgräber profitiert haben.

Durch diese Auswirkungen des Schatzregals erleidet die Archäologie ebenfalls einen erheblichen Schaden. Seit der Einführung der Schatzregale in fast allen Bundesländern gingen die Fundmeldungen rapide zurück.

Nun steht die Einführung des Schatzregals in Bayern vor der Tür.

Wir bei aktion archäologie sind gespannt, ob aus den seit Jahren zu beobachtenden negativen Auswirkungen Lehren gezogen werden... und eine
bürgernahe und forschungsgerechte Lösung gefunden wird.

Schatzregal bedeutet für uns bei aktion archäologie :
Enteignung des Bürgers + Förderung der Raubgräber + Gefährdung der Forschung

aktion archäologie
Verband zur Erforschung, Dokumentation und Erhaltung des geschichtlichen
Erbes
www.aktion-archaeologie.de
Mail: aktion.archaeologie@gmx.de
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Beitragvon Poker » Fr 9. Mär 2012, 10:14

Eine Frechheit ist das...
Als Eigentümer bezahlt man doch Grunderwerbssteuer (bei jedem Kauf oder Verkauf von Land/ Wohneigentum) und darüber hinaus die jährliche Grundsteuer, mich würde mal interessieren wann sich die Gesetzgebung darauf geeinigt hat, dass der Bürger dauerhaft und immer wieder für etwas zahlen muß, was ihm nie tatsächlich gehört.
Früher galt mal die Regel, das Funde bis zu einer bestimmten Tiefe dem Eigentümer bleiben (glaube 1 Meter?) und nun gehört mir genau genommen nicht mal mehr diese Oberfläche.

Grundbesitzer müssen bescheuert sein das sie sich so abzocken lassen :evil:
MfG
Andy
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Beitragvon Ebinger1 » Fr 9. Mär 2012, 12:19

Was noch erstaunlicher war:

In vielen Bundesländern mit Schatzregal hat sich so gut wie kein Wiederstand gegen diese Enteignung gerührt...
Ich habe das selber in RLP auch verpennt!

Hier nochmals die gesetzliche Regelung des BGB (Quelle: WIKIPEDIA) welche nun durch die Schatzregale beschnitten wird:

Die Hadrianische Teilung ist ein Begriff aus dem Sachenrecht. Er bezeichnet eine auf den römischen Kaiser Hadrian (117–138) zurückgehende Regelung des Eigentumserwerbs an Schatzfunden. Im Corpus iuris civilis wurde diese in Inst. 2. 1. 39[1] mit Wirkung vom 30. Dezember 533 kodifiziert. Das deutsche BGB hat sie in § 984 übernommen. Dort heißt es:

„Wird eine Sache, die so lange verborgen gelegen hat, dass der Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist (Schatz), entdeckt und infolge der Entdeckung in Besitz genommen, so wird das Eigentum zur Hälfte von dem Entdecker, zur Hälfte von dem Eigentümer der Sache erworben, in welcher der Schatz verborgen war.“

Entsprechende Bestimmungen enthalten u. a. Artikel 716 des französischen Code Civil[2] und Artikel 351 Código Civil Español[3].
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