Vorsicht jojo!
Um was geht es in SH?
Um ein generelles Verbot der Sondensuche, es sei denn die Denkmalschutzbehörde erteilt eine Genehmigung...
Momentane Situation:
Es gibt etwas weniger als 150 Sucher mit Genehmigung. Vorbereitungskurse können dort pro Jahr für ca. 50 Sondengänger abgehalten werden...
Wer keine NFG benötigt, weil er nicht auf oder nach Kulturdenkmälern sondeln will, benötigt auch aktuell keine Nachforschungsgenehmigung. Funde von Kulturhistorischer Bedeutung müssen aber gemeldet werden.
Geplante Situation:
Die Sondensuche wird, außer für die Inhaber einer NFG der Denkmalschutzbehörde, verboten / unter Strafe gestellt.
Dies bedeutet dann das jeder der nicht mit einer NFG unterwegs ist dann ein Straftäter ist gegen den ermittelt werden muss!
Das neue Gesetz würde im §13 ganz klar zur Folge haben das nur noch etwa 50 neue Sondengänger die Chance erhalten legal in SH zu suchen.
Darum ist es so wichtig heraus zu stellen das nicht nur die Sondengänger (ohne NFG) von diesem pauschalen Verbot betroffen sind sondern noch eine ganze Reihe anderer Gruppen und auch der Umweltschutz und die öffentliche Sicherheit durch dieses Gesetz in der aktuell geplanten Fassung betroffen sind.


