DHS hat geschrieben:Zitat: Ebi
Entschädigung
Funde von besonderer kulturhistorischer Bedeutung können binnen einer Frist von 24 Monaten durch die öffentliche Hand zum Marktwert, falls in der Fundsituation gemeldet, bei Ergrabenen Funden zu einem Abschlag von 20%, angekauft werden. Den Marktwert bestimmt eine unabhängige Kommission. Auszahlung der Ankaufsumme erfolgt je hälftig an den Finder und den Grundstückseigentümer."
Find ich nicht gut, nach dem 5. mal durchlesen und überdenken finde ich eine ernennung des Finders für angerechter. Wir sind alle Geschichts interessiert und da sollte man auch als Hobbyist abstriche machen.
Finder benennung wie du das auch angedacht hast reicht vollkommen auch wenn unser Hobby Geld kostet.
Gruß Olli
Ob ein Finder / Grundstückseigentümer eine Entschädigungszahlung auch letztendlich annimmt, ist seine ureigene Entscheidung. In England und Wales verzichten oft beide Parteien, teilweise oder sogar ganz, auf diese ihnen per Gesetz zustehenden Zahlungen und machen eine Schenkung an eine von Ihnen gemeinsam ausgewählte Institution.
Ich bin der Meinung, das neben der Kriminalisierung der Finder durch die Denkmalschutzbehörden, die fast in allen Schatzregalien vorgesehnen Enteignungen, bzw. Teilenteignungen mit einem oftmals sehr geringen Entschädigungssatz / Finderlohn, eine der Hauptgründe für unterlassene Fundmeldungen sind.
Frage einmal 100 Bürger wem der Römerschatz gehört, den sie im eigenen Garten beim Umgraben finden.
In der Regel werden 99 Leute sagen: MIR
Wenn du ihnen die rechtliche Situation der Enteignung / Enteignung mit geringer Entschädigung aufzeigst, was denkst du wie viele der 100 Finder noch bereit sind "IHREN SCHATZ" abzugeben
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