ACHTUNG! Mit einer CORS-Spule kann man die Fundrate verdoppeln!
Logo Zur Startseite Neueste Beiträge

  • Information
Sie möchten einen Metalldetektor kaufen?
Hier Test- und Erfahrungsberichte lesen:
>>> Detektorcheck.de - Vergleichsportal für Metalldetektoren <<<

Genehmigung zum Sondeln!

Alles was nicht in die anderen Rubriken passt.

Beitragvon Adebar » So 13. Jul 2014, 07:19

Hallo,

ohne mich hier besonders einbringen zu wollen, ein paar Risiken birgt das Ganze aber schon.

Sollte der Klageweg beschritten werden fallen mir da zumindest zwei Szenarien ein:

- der Richter teilt die Ansicht, daß schon die ungezielte Suche nach Münzen der Neuzeit "das Auffinden von Bodendenkmälern billigend in Kauf nimmt und daher ebenfalls der Genehmigung bedarf". So einen Fall gab's ja mal, wie ich irgendwo mal in einem Forum lesen konnte.
Damit ist die Sache erneut "geklärt" und man hat künftig keine Milde zu erwarten, wenn man sich darauf beruft, nicht gezielt nach BD's zu suchen. Es besteht die Gefahr, daß stets Bezug genommen wird auf eine derartige Urteilsbegründung.

Oder:

- der Kläger bekommt recht, da nur die gezielte Suche nach BD's genehmigungspflichtig ist im Sinne der entspr. Gesetze. So wie das ein Großteil der "Nicht NFG-Inhaber" bewertet.
Das Urteil fällt positiv aus, offenbart aber erneut die Lücken, die seitens der Denkmalschützer gesehen werden - eben die "billigende Inkaufnahme, ungewollt ein BD zu entdecken" und selbiges zu beschädigen oder den vielzitierten Fundzusammenhang zu entwerten.

Das wiederum könnte als Anlaß dienen, daß die Gesetze hier "nachgebessert" werden. Wird dann noch Bezug genommen auf diesen Fall, tritt ähnliches ein, wie bei der in diesem Forum häufig zitierten "Gräberfeldklage".

Hier hatte ja ein Sondler sein Recht erstritten, was aber später mit ein Grund war, daß in Hessen das Schatzregal eingeführt wurde.
Heißt: der Kläger bekam recht, alle anderen Sondler wurden aber schlechter gestellt. Das verringerte den Freundeskreis des Klägers und seiner Unterstützer ganz erheblich. Besonders hier im Forum!

Zurück zum Brandenburgfall:

Kriegt der Kläger recht, aber die Gesetze werden später "nachgebessert" und ganz allgemein der Betrieb von elektronischen Geräten, die geeignet sind, Bodendenkmäler aufzufinden, untersagt, außer der Betreiber besitzt eine Ausnahmegenehmigung vom LDA - blüht dem Kläger ein ähnliches Spießrutenlaufen in der Forenwelt.

Dann wird es heißen:
Warum zum Teufel wurde überhaupt geklagt? Es wurden doch seitens des Klägers keine BD's gezielt gesucht, also fiel das Hobby auch nicht unter die Gesetze, gegen die geklagt wurde.
Durch das wecken der schlafenden Hunde wurde die Situation aber allgemein verschärft.

Dann möchte ich nicht derjenige gewesen sein, der den Stein in's rollen brachte.

Bleibt nur viel Glück und Erfolg zu wünschen!

Grüße,
Dierk
Adebar Offline

Benutzeravatar
Profisucher (Rang 5 von 7)
 
Beiträge: 276
Registriert: Sa 13. Jul 2013, 06:42

Information

Beitragvon AplusB » So 13. Jul 2014, 08:27

Ich persönlich finde es naiv ein mögliches rechtliches Verfahren in einem öffentlichen Forum derart auszubreiten.

Der "dümmste" Anwalt könnte für Recherchen auf dieses Forum stoßen ... und ein intelligenter Anwalt hätte vermutlich gute Argumente gegen eine Genehmigung.
AplusB Offline


Aktives Mitglied (Rang 3 von 7)
 
Beiträge: 54
Registriert: So 2. Mär 2014, 21:15

Information


Diese Werbeanzeige verschwindet nach Forenanmeldung!

Beitragvon Adebar » So 13. Jul 2014, 09:16

Tach,

AplusB hat geschrieben:Ich persönlich finde es naiv ein mögliches rechtliches Verfahren in einem öffentlichen Forum derart auszubreiten.

Der "dümmste" Anwalt könnte für Recherchen auf dieses Forum stoßen ... und ein intelligenter Anwalt hätte vermutlich gute Argumente gegen eine Genehmigung.


Wohl kaum nötig.

Das von mir angeschnittene Thema, Stichwort "billigende Inkaufnahme" wurde seinerzeit, basierend auf einer Entscheidung des OVG in S-H in allen relevanten Foren behandelt, z.B. hier, wo auch die Begründung als solche zu lesen ist:
http://www.schatzsucher.de/Foren/attach ... 1336129336

Offenbar hat diese Begründung auch andernorts dazu geführt, daß diese Auffassung dankbar aufgegriffen wurde, z.B. hier:
http://www.maerkischer-kreis.de/buerger ... maeler.pdf

Da sehe ich dieses Thema als nicht problematischer an, als hunderte anderer Beiträge im www.
Allenfalls der kausale Zusammenhang zum gelöschten (?) Halbe-Treat ist, naja, unschön...

Grüße,
Dierk
Adebar Offline

Benutzeravatar
Profisucher (Rang 5 von 7)
 
Beiträge: 276
Registriert: Sa 13. Jul 2013, 06:42

Information


Diese Werbeanzeige verschwindet nach Forenanmeldung!

Beitragvon Ebinger1 » So 13. Jul 2014, 12:12

Der Widerspruch des Antrags auf Euromünzensuche wurde ja jetzt in die Rechtsabteilung des Denkmalschutzamtes zur Prüfung weiter gereicht.

Ich bin mal gespannt ob man dort erkennt das von Seiten der Denkmalschutzbehörde keine Zuständigkeit besteht :mrgreen:

2130–12
Gesetz
zum Schutz von Denkmalen in Berlin
(Denkmalschutzgesetz Berlin – DSchG Bln)
Vom 24. April 1995*
Erster Abschnitt
Aufgaben, Gegenstand und Organisation
des Denkmalschutzes
§ 1
Aufgaben
(1)
Es ist Aufgabe von Denkmalschutz und Denkmalpflege, Denkmale nach
Maßgabe dieses Gesetzes zu schützen, zu erhalten, zu pflegen, wissenschaftlich
zu erforschen und den Denkmalgedanken und das Wissen über Denkmale zu
verbreiten.

(2)
Die Belange des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege sind in die
städtebauliche Entwicklung, Landespflege und Landesplanung einzubeziehen
und bei öffentlichen Planungen und Maßnahmen angemessen zu berücksichti­
gen.
§ 2*
Begriffsbestimmungen
(1)
Denkmale im Sinne dieses Gesetzes sind Baudenkmale, Denkmalberei­
che, Gartendenkmale sowie Bodendenkmale.
(2)
Ein Baudenkmal ist eine bauliche Anlage oder ein Teil einer baulichen
Anlage, deren oder dessen Erhaltung wegen der geschichtlichen, künstleri­
schen, wissenschaftlichen oder städtebaulichen Bedeutung im Interesse der
Allgemeinheit liegt. Zu einem Baudenkmal gehören sein Zubehör und seine
Ausstattung, soweit sie mit dem Baudenkmal eine Einheit von Denkmalwert
bilden.
(3)
Ein Denkmalbereich (Ensemble, Gesamtanlage) ist eine Mehrheit bauli­
cher Anlagen einschließlich der mit ihnen verbundenen Straßen und Plätze
sowie Grünanlagen und Frei- und Wasserflächen, deren Erhaltung aus in
Absatz 2 genannten Gründen im Interesse der Allgemeinheit liegt, und zwar
auch dann, wenn nicht jeder einzelne Teil des Denkmalbereichs ein Denkmal
ist. Auch Siedlungen können Denkmalbereiche sein.
(4)
Ein Gartendenkmal ist eine Grünanlage, eine Garten- oder Parkanlage,
ein Friedhof, eine Allee oder ein sonstiges Zeugnis der Garten- und Land­
schaftsgestaltung, deren oder dessen Erhaltung aus in Absatz 2 genannten
Gründen im Interesse der Allgemeinheit liegt. Zu einem Gartendenkmal gehö­
ren sein Zubehör und seine Ausstattung, soweit sie mit dem Gartendenkmal
eine Einheit von Denkmalwert bilden.
Datum: Verk. am 6. 5. 1995, GVBl. S. 274
§ 2 Abs. 3: Neugef. durch Art. II Nr. 1 d. Ges. v. 14. 12. 2005, GVBl. S. 754
82.
Erg.Lfg. (März 2006)
1
2130–12
(5)
Ein Bodendenkmal ist eine bewegliche oder unbewegliche Sache, die
sich im Boden oder in Gewässern befindet oder befunden hat und deren Erhal­
tung aus in Absatz 2 genannten Gründen im Interesse der Allgemeinheit liegt.
§3
Bodendenkmale
(1)
Wer ein Bodendenkmal entdeckt, hat die Arbeiten an der Fundstelle
sofort einzustellen und die Entdeckung unverzüglich der unteren Denkmal­
schutzbehörde anzuzeigen.
Zur Anzeige verpflichtet sind der Entdecker und der
Verfügungsberechtigte; wird das Bodendenkmal bei der Durchführung eines
Bauvorhabens entdeckt, so ist auch der Bauleiter zur Anzeige verpflichtet. Der
Fund und die Fundstelle sind bis zum Ablauf von vier Werktagen nach der
Anzeige in unverändertem Zustand zu belassen. Die oberste Denkmalschutzbe­
hörde kann diese Frist angemessen verlängern, wenn die sachgerechte Untersu­
chung oder die Bergung des Bodendenkmals dies erfordert. Ist das Bodendenk­
mal bei laufenden Arbeiten entdeckt worden, soll die Frist von vier Werktagen
nur überschritten werden, wenn der Betroffene hierdurch nicht wirtschaftlich
unzumutbar belastet wird. Die zuständige Denkmalbehörde ist unbeschadet des
Eigentumsrechts berechtigt, den Bodenfund auszuwerten und, soweit es sich
um bewegliche Bodendenkmale handelt, zu bergen und zur wissenschaftlichen
Bearbeitung in Besitz zu nehmen, grundsätzlich jedoch nicht länger als sechs
Monate vom Eingang der Anzeige an gerechnet.
(2)
Bewegliche Bodendenkmale, deren Eigentümer nicht mehr zu ermitteln
sind, werden mit der Entdeckung Eigentum des Landes Berlin.

(3)
Das Graben nach Bodendenkmalen bedarf unbeschadet sonstiger Erlaub­
nisse der Genehmigung der zuständigen Denkmalbehörde. Die Genehmigung
ist zu versagen, wenn nicht Gewähr dafür gegeben ist, daß die Durchführung
der Grabung dem Schutze und der Pflege der Bodendenkmale gerecht wird.
(4)
Abgegrenzte Flächen, in denen Bodendenkmale vorhanden sind oder ver­
mutet werden, kann die zuständige Senatsverwaltung durch Rechtsverordnung
zu Grabungsschutzgebieten erklären. In Grabungsschutzgebieten bedürfen
Arbeiten, die Bodendenkmale zu Tage fördern oder gefährden können, der
Genehmigung der zuständigen Denkmalbehörde.
§13
gilt entsprechend. Eine
bisherige land- und forstwirtschaftliche Nutzung bleibt ohne Genehmigung
zulässig, sofern sie bodendenkmalverträglich ist.
*

Aktion Archäologie
Verband zur Erforschung, Dokumentation und Erhaltung des geschichtlichen Erbes
Ebinger1 Offline

Benutzeravatar
Experte (höchster Rang)
 
Beiträge: 8281
Registriert: Sa 7. Jan 2012, 00:24

Information


Diese Werbeanzeige verschwindet nach Forenanmeldung!

Beitragvon Sondler97 » Fr 1. Aug 2014, 23:25

Ich habe mich jetzt eigens für diesen Fred hier im Forum angemeldet. Eigentlich bin ich bereits in einem anderen Forum für Sondler aber dieser Fred ist einfach nur eine Registrierung wert! Ich finde es richtig klasse was du hier machst Ice! Ich selber sondel schon lange in Brandeburg habe aber selber keine Genehmigung, also ich mache eigentlich was illegales. Ich wollte eigentlich mal eine Genehmigung beantragen, jedoch hatte ich soviel darüber gelesen, dass man sehr wahrscheinlich doch keine bekommt selbst nach der langen Ausbildung. Außerdem habe ich keine Zeit für eine Ausbildungs, da ich sowieso nach den Sommerferien eine Berufsausbildung+FachAbi beginne. Dein Fred hat mich jetzt dazu verleitet mal doch eine Anfrage an das Amt in Wünsdorf zu schicken. Ich bin mal gespannt was sie zurückschicken werden. Ich werde die Antwort dann hier reinschreiben. Und da dieser Fred schon zwei Wochen alt ist muss ich doch mal fragen, ob der Prozess schon begonnen hat, zu Ende ist oder wie auch immer.

Gruß
Sondler97 Offline


Einsteiger (Rang 1 von 7)
 
Beiträge: 4
Registriert: Fr 1. Aug 2014, 23:20

Information


Diese Werbeanzeige verschwindet nach Forenanmeldung!

Beitragvon Iceman1 » Sa 2. Aug 2014, 00:34

Hallo Leute.

Heute erhielt ich die Ablehnung des Widerspruchs und die Ablehnung der Dienstaufsichtsbeschwerde. Soweit so gut, jedoch gibt es entweder hier einen Verräter, oder man kann von euch allen sofort den Namen und die Adresse feststellen. Das Denkmalamt tut es und ist ständig und sehr aufmerksam in genau diesem Forum unterwegs. Ähnlich wie bei der Stasi sind eure Namen und Adressen gespeichert und all eure Beiträge und stolz gezeigten Fundfotos wertet die Rechtsabteilung des Denkmalamtes aus und speichert diese. Es hat hier eine neue Dimension angenommen! Also Vorsicht mit Bildern der Funde und entsprechenden Bemerkungen ect. Eure Münzfunde und anderes werden genau erfasst und registriert. Wer Haussuchungen vermeiden möchte, sollte ab sofort hier auf der Hut sein. Nichts ist hier mehr anonym! Lest bitte ganz genau den Brief, welchen ich heute von der Denkmalbehörde erhalten habe!!! Bildet euch eure Meinung.

Iceman
Dateianhänge
Seite1.jpeg
Seite2.jpeg
Seite3.jpeg
"Jage nicht was du nicht töten kannst."
Iceman1 Offline

Benutzeravatar
Experte (höchster Rang)
 
Beiträge: 1335
Registriert: Mi 7. Mai 2014, 10:27
Wohnort: Berlin
Metallsonde: Teknetics T2 Special und Eurotec Pro

Information


Diese Werbeanzeige verschwindet nach Forenanmeldung!

Beitragvon Sondler97 » Sa 2. Aug 2014, 00:49

ich kenne mich absolut nicht mit dem rechtswesen in deutschland aus aber könnte man die nicht dafür anzeigen, weil die adressinfos usw einfach so "gestohlen" haben? wie gesagt ich kenn mich damit nicht aus und wär toll wenn jemand was dazu sagen könnte.

"archäologen"

das ich nicht lache. stasi seid ihr. nichts weiter.
Sondler97 Offline


Einsteiger (Rang 1 von 7)
 
Beiträge: 4
Registriert: Fr 1. Aug 2014, 23:20

Information


Diese Werbeanzeige verschwindet nach Forenanmeldung!

Beitragvon Wallenstein » Sa 2. Aug 2014, 09:54

Natürlich lesen die Archäologen in allen Foren mit. Wenn ich das richtig verstanden habe hast Du ja hier im Forum Deine Briefe angekündigt, sodass dann auch eine Zuordnung von Forenname zu Antragsteller leicht möglich war (so viele Briefe gehen ja bei denen nicht ein).

Zudem geht aus Akten hervor, dass der liebe Kai-Erik eine ständige Infoquelle ist.

Fakt ist auch, dass man die Mitleser nicht heraushalten kann. Ein anderes Forum glaubt das Mitlesen zu erschweren in dem sie die Usernamen verbergen. Das ist absolut ungeeignet und wiegt in falscher Sicherheit, denn man kann ein Anmelden und Mitlesen niemals verhindern.
Jens Diefenbach
Wallenstein Offline

Benutzeravatar
Experte (höchster Rang)
 
Beiträge: 4088
Registriert: Fr 6. Jan 2012, 00:23
Wohnort: Rheinland-Pfalz
Metallsonde: Teknetics T2 V9 und EuroTek PRO

Information


Diese Werbeanzeige verschwindet nach Forenanmeldung!

Beitragvon Dany » Sa 2. Aug 2014, 10:00

Morgen,
also ich hatte den Verdacht schon vor langer Zeit, dass in den Foren von gewissen Leuten mitgelesen wird, ist ja eine geradezu ideale Informationsquelle, wie die nun aber auf den richtigen Namen der User kommen ist eine andere Sache, zumal man sich ja nur mit Emailadresse und Pseudonym anmelden kann, sprich anonym.

MfG
Dany Offline


Spezialist (Rang 6 von 7)
 
Beiträge: 675
Registriert: Sa 19. Jul 2014, 13:51
Metallsonde: Lobo ST

Information


Diese Werbeanzeige verschwindet nach Forenanmeldung!

Beitragvon Wallenstein » Sa 2. Aug 2014, 10:04

Er hat doch eine Beschwerde per Post an das Amt gesendet und hat einen Antrag gestellt, da war natürlich sein Name / Absender drauf.
Jens Diefenbach
Wallenstein Offline

Benutzeravatar
Experte (höchster Rang)
 
Beiträge: 4088
Registriert: Fr 6. Jan 2012, 00:23
Wohnort: Rheinland-Pfalz
Metallsonde: Teknetics T2 V9 und EuroTek PRO

Information


Diese Werbeanzeige verschwindet nach Forenanmeldung!

VorherigeNächste


  • Information

Ausrüstung - Metalldetektor EuroTek PRO (LTE)


Eurotek PRO (LTE), das Euro steht für Europa, daher ein europäisches und kein an amerikanischen Münzen ausgerichtetes Leitwertsystem, Tiefenanzeige in Zentimeter anstatt in amerikanischen Inch. Besonders störfest gegenüber den Mobilfunknetzen, insbesondere gegenüber LTE!

Der Eurotek PRO (LTE) ist ein qualitativ hochwertiger Metalldetektor zu einem fast unschlagbar günstigen Preis. Die Metallsonde verfügt über eine für diese Preisklasse gute Tiefenleistung sowie ausgefeilte Technik zur Erkennung des im Boden befindlichen Objekts. Der schnelle Prozessor ermöglicht eine hohe Signalverarbeitungsgeschwindigkeit und Signaltrennung bei niedrigem Stromverbrauch.

Leistungsdaten:
- Empfindlichkeit und Diskriminator regelbar
- Erkennen des im Boden befindlichen Metalls mit Hilfe von 100 Leitwertnummern im Display
- Die Tiefe eines Objekts wird im Display angezeigt
- 3 Töne zur akustischen Metallunterscheidung
- Ein "Overload" Alarm Ton warnt von großen Metallen in der Nähe der Spule
- Unerwünschte Metalle (z.B. Nägel, Alufolie) kann man im Disc Mode ausblenden
- Moderner Mikroprozessor zur schnellen Signalverarbeitung
- Pinpointmodus zur exakten Lokalisierung der Lage des Objekts im Boden
- Stabiler Handgriff und 3-teiliges verstellbares Gestänge, Gewicht ca. 1,1 Kg
- 20cm Rundspule ermöglicht eine hohe Kleinteileempfindlichkeit bei guter Suchtiefe
- Wasserdichte Spule für die Suche am Strand oder Badesee
- Frequenz 7,8 kHz, dadurch annähernd gleich hohe Empfindlichkeit auf Gold und Silber
- Kopfhöreranschluß (Lautsprecher wird dann automatisch abgeschaltet)
- Batteriezustandsanzeige im Display ständig zu sehen
- Läuft mit den preiswerten 9V Blockbatterien aus dem Discounter (Betriebszeit ca. 20 bis 25 Stunden)

Die bevorzugten Einstellungen lassen sich speichern und sind dann direkt nach dem Einschalten wieder da!




Zurück zu Dies und Das

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 2 Gäste