Hallo,
ohne mich hier besonders einbringen zu wollen, ein paar Risiken birgt das Ganze aber schon.
Sollte der Klageweg beschritten werden fallen mir da zumindest zwei Szenarien ein:
- der Richter teilt die Ansicht, daß schon die ungezielte Suche nach Münzen der Neuzeit "das Auffinden von Bodendenkmälern billigend in Kauf nimmt und daher ebenfalls der Genehmigung bedarf". So einen Fall gab's ja mal, wie ich irgendwo mal in einem Forum lesen konnte.
Damit ist die Sache erneut "geklärt" und man hat künftig keine Milde zu erwarten, wenn man sich darauf beruft, nicht gezielt nach BD's zu suchen. Es besteht die Gefahr, daß stets Bezug genommen wird auf eine derartige Urteilsbegründung.
Oder:
- der Kläger bekommt recht, da nur die gezielte Suche nach BD's genehmigungspflichtig ist im Sinne der entspr. Gesetze. So wie das ein Großteil der "Nicht NFG-Inhaber" bewertet.
Das Urteil fällt positiv aus, offenbart aber erneut die Lücken, die seitens der Denkmalschützer gesehen werden - eben die "billigende Inkaufnahme, ungewollt ein BD zu entdecken" und selbiges zu beschädigen oder den vielzitierten Fundzusammenhang zu entwerten.
Das wiederum könnte als Anlaß dienen, daß die Gesetze hier "nachgebessert" werden. Wird dann noch Bezug genommen auf diesen Fall, tritt ähnliches ein, wie bei der in diesem Forum häufig zitierten "Gräberfeldklage".
Hier hatte ja ein Sondler sein Recht erstritten, was aber später mit ein Grund war, daß in Hessen das Schatzregal eingeführt wurde.
Heißt: der Kläger bekam recht, alle anderen Sondler wurden aber schlechter gestellt. Das verringerte den Freundeskreis des Klägers und seiner Unterstützer ganz erheblich. Besonders hier im Forum!
Zurück zum Brandenburgfall:
Kriegt der Kläger recht, aber die Gesetze werden später "nachgebessert" und ganz allgemein der Betrieb von elektronischen Geräten, die geeignet sind, Bodendenkmäler aufzufinden, untersagt, außer der Betreiber besitzt eine Ausnahmegenehmigung vom LDA - blüht dem Kläger ein ähnliches Spießrutenlaufen in der Forenwelt.
Dann wird es heißen:
Warum zum Teufel wurde überhaupt geklagt? Es wurden doch seitens des Klägers keine BD's gezielt gesucht, also fiel das Hobby auch nicht unter die Gesetze, gegen die geklagt wurde.
Durch das wecken der schlafenden Hunde wurde die Situation aber allgemein verschärft.
Dann möchte ich nicht derjenige gewesen sein, der den Stein in's rollen brachte.
Bleibt nur viel Glück und Erfolg zu wünschen!
Grüße,
Dierk