In den meisten Bundesländern ist die gezielte Suche nach Antiken / beweglichen oder unbeweglichen Bodendenkmälern genehmigungspflichtig.
Das ist ein feiner aber gaaanz entscheidender Unterschied.
Eckhard Laufer: ... "Schatzsuche ist in Deutschland ja nicht verboten. Jeder kann sich einen Metalldetektor kaufen und auf Schatzsuche gehen."
Aus dem TAZ-Artikel: http://www.taz.de/!124167/

