Der Neuling hat geschrieben:Hallo liebe Community,
Ich bin etwas verwirrt.
Habe gerade mit einem Städtisch angestellten Archäologen telefoniert, um mir Auskunft über eine Genehmigung zu holen auf staatlichem Denkmal Boden zu suchen.
Der gute Herr riet mir da gleich von ab, er sagte Zitat: Ich müsste mich an das Denkmalschutzamt in Speyer wenden, diese geben aber keinem eine Genehmigung!. Zitat Ende!
Widerrum habe ich gelesen, dass einige schon sich eine Genehmigung in NRW und co geholt haben. Also was ist nun Fakt?
Der gute Herr Archäologe, machte auch gleich eine Bemerkung, vll auch nur zur abschreckung? Zitat: "Suchen sie sich ein anderes Hobby, denn es bringt Ihnen nur ärger! Ohne Erlaubnis zu suchen und erwischt zu werden bringt Ihnen ganz schön Probleme. Beispiel: Ein junger Mann der einen Barbaren Schatz gefunden hat in Umgebung Germersheim ohne jegliche Genehmigung, der wird für die nächste Zeit in den Bau wandern". Zitat Ende!
Was soll ich nun davon halten? Ich meine es ist es mir nicht wirklich wert, erwischt zu werden wegen ein paar Münzen und danach Vorbestraft zu sein, denn ich kann mir ne Vorstrafe in meinem Beruf nicht erlauben.
Hat eventuell jemand aus der Pfalz Erfahrung mit der Genehmigung und kann mir helfen?? Wäre über jeden Rat / Hilfe dankbar.
Mfg
Der Neuling
Ich hoffe du hast dir den Namen des Beamten notiert welcher diese Aussage gemacht hat... denn der "junge Mann" ließt und schreibt hier auch im Forum...

Aber schon erstaunlich:
Bevor das Gericht auch nur die Klage der Staatsanwaltschaft zugelassen hat, ist der liebe Herr vom Amt schon über den Ausgang des Verfahrens unterrichtet.
Im Übrigen ist der eine (Benny) nicht der wegen dem wir Sondengänger alle leiden müssen.
Es ist eher umgekehrt...
An dem Einen soll ein Exempel statuiert werden um uns alle abzuschrecken.
Da ist den Herrn vom Denkmalamt auch fast jeden Mittel recht. Es wird und wurde Diffamiert, üblene Nachrede und Verleumdung begangen...
Rechtsstaatlichkeit? Fehlanzeige.
Das zieht sich dann auch wie ein roter Faden durch die Amtsaussagen.
Aber mal zu den belegbaren Tatsachen im Landesdenkmalschutzgesetz RLP:
§ 21
Genehmigung von Nachforschungen, Anzeige von Arbeiten, Kostenerstattung
(1)
Nachforschungen, insbesondere Geländebegehungen mit Schatzsuchgeräten sowie Ausgrabungen, mit dem Ziel, Kulturdenkmäler zu entdecken, bedürfen der Genehmigung der unteren Denkmalschutzbehörde. Sie trifft die Entscheidung im Einvernehmen mit der Denkmalfachbehörde; wird kein Einvernehmen erzielt, kann die untere Denkmalschutzbehörde von der Stellungnahme der Denkmalfachbehörde abweichen, soweit die obere Denkmalschutzbehörde zustimmt. § 13 Abs. 3 Satz 1 bis 4 und § 13 a Abs. 4 gelten entsprechend. Nachforschungen in der Verantwortung der Denkmalfachbehörde bedürfen keiner Genehmigung nach diesem Gesetz.
Nur wenn du gezielt Kulturdenkmäler (mit dem Metalldetektor) suchen willst, benötigst du in RLP eine Genehmigung.
Das zur Schatzsuche also einer allgemeinen Suche, eine Genehmigung benötigst ist im Gesetz nicht verankert.
Rein von der Gesetzeslage her könntest Du auch auf Bodendenkmälern und in Grabungsschutzgebieten mit dem Detektor suchen.
Denn die 20cm Eindringtiefe welche ein Detektor hat... stellen wohl in der Regel keine Beeinträchtigung des Denkmals dar.
Funde von kulturhistorischer Bedeutung sind zu melden.
Es gibt aber keine klare gesetzliche Definition was darunter fällt. In sofern mangelt es dem Gesetz an der nötigen Bestimmtheit.
Hier das komplette Denkmalschutzgesetz:
http://landesrecht.rlp.de/jportal/porta ... flGRPV4P21im Übrigen kann dir nicht mal "eben so" eine NFG versagt werden. Wenn du den Antrag darauf mit dem Verweis auf ein klares Projekt stellst, dann wird es für die Behörde schwer werden diesen abzuschmettern.
Im Notfall kannst du die Herrn vom Amt ja vom Verwaltungsgericht eines besseren belehren lassen.
Die Klage kannst du, falls du die nötige Muße hast, notfalls mit dem Verweis auf das innerhalb der EU vereinbarte Subsidiaritätsprinzip, bis nach Brüssel ziehen.
...und in der Zwischenzeit gehst du dann ganz entspannt
sondeln.
