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Rülzheim

Alle Themen rund um Schatzsuche und Sondengehen, Einsteigertipps, Fundplatzrecherche.

Beitragvon sondelpowerbenny » Di 27. Sep 2016, 10:40

impact hat geschrieben:@ SPB
welchen Anwalt meinst du ?
Der 1ste für Kulturgüter, der für eine hervorragende Verurteilung deinerseits gesorgt hat ?
Der 2te für Strafrecht, wo dass endgültige Urteil noch aussteht ?

Wer entscheidet den in Deutschland was Kulturgut ist und was nicht ? Darf das auch einer aus einem Auktionshaus ,vielleicht der dem ihr die Bilder vom Barbarenschatz gezeigt habt ?


Das werden wir bald sehen. ;)
Am Ende werden Frieden, Vernunft und Freiheit die Oberhand gewinnen.
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Beitragvon Wallenstein » Di 27. Sep 2016, 16:41

Siehst Du Impact, du hast es selbst gesagt "Wer entscheidet denn in Deutschland was Kulturgut ist und was nicht ?"

Benny wurde angeklagt, ohne dass überhaupt der Eigentümer des "Barbarenschatz" feststand. Wenn ich Benny wäre, würde ich auf Herausgabe des Schatzes pochen.

Wie kann man etwas unterschlagen was einem selbst gehört? Und selbst wenn der besondere wissenschaftliche Wert festgestellt wird: Gilt das für alle Teile des Schatzes? Sind die Dubletten auch noch von besonderem wissenschaftlichen Wert, oder reicht es ein Stück wissenschaftlich weiter zu bearbeiten?

Der Drops ist noch lange nicht gelutscht! Wenn die Archis Hirn haben bieten sie Benny und dem Grundstückseigentümer einen ordentlichen Betrag und einigen sich gütlich.



Es gilt stets der Grundsatz: Die Archis spielen nicht fair! Dies ist quasi ein Naturgesetz ähnlich der Schwerkraft.

Ich kann nur jedem raten vor Meldung eines Schatzes zusammen mit der DSU den Gesamtsachverhalt und die Risiken zu beleuchten. :weisheit:


Links zum Thema "Die Archis spielen nicht fair":

Trierer Goldschatz (Rheinland-Pfalz):
http://www.badische-zeitung.de/bildung- ... hatz-wurde–77770316.html

Münzschatz von Dreisen (Rheinland-Pfalz):
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-13491894.html

Der Münzschatz von Meckel (Rheinland-Pfalz):
http://www.muenzenwoche.de/de/Archiv/8?id=610&type=n

Vom Unglück einen Schatz zu finden:
http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/r ... 12166.html

Wem gehört der Schatz (Bayern):
http://www.n-tv.de/ratgeber/Sendungen/W ... 73461.html

Schatzfinder ernteten keinen Dank:
http://www.svz.de/lokales/zeitung-fuer- ... 88416.html

So läuft es sehr erfolgreich in England:
http://www.berliner-zeitung.de/archiv/i ... n-der-welt–weil-finder-gut-bezahlt-werden-geld-fuer-gold,10810590,10677344.html
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Beitragvon colabär » Di 27. Sep 2016, 18:58

ich bin zwar neu hier, aber ich glaube einige hier sind nicht im hier und jetzt!

Wie kann der Eigentümer festgestellt werden, wenn die Sache (Schatz) nicht abgegeben wurde? Erst auf Druck der Behörden, Hausdurchsuchung und das auffinden von Fotos, wurde B gewarnt und der Schatz wurde abgegeben. Der Schatz hätte auch aus einem Einbruch in eine Privatsammlung stammen können.
Schon in der ersten Verhandlung wurde der Sache (Schatz) ein Wert durch das Gericht zugeortnet.

Das eine ist Strafrecht= Fundunterschlagung
Das andere ist Verwaltungsrecht, Schatzregal...........das Suchen ohne Genehmigung...........

Da der Barbarenschatz in einem Museum ausgestellt ist, ist auch davon auszugehen das er Kulturgut im Sinne des Gesetzes ist.

Ihr könnt einfach Strafrecht und Verwaltungsrecht nicht auseinander halten. B kann doch etweillige Ansprüche beim Verwaltungsgericht anmelden ! Vielleicht Finderlohn? oder auch eine Berichtigung durch die Archis " der Geschichte beraubt " oder das B ein Raubgräber ist.

https://de.wikipedia.org/wiki/Hortfund_ ... 3%BClzheim
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Beitragvon Ebinger1 » Di 27. Sep 2016, 20:35

colabär hat geschrieben:ich bin zwar neu hier, aber ich glaube einige hier sind nicht im hier und jetzt!

Wie kann der Eigentümer festgestellt werden, wenn die Sache (Schatz) nicht abgegeben wurde? Erst auf Druck der Behörden, Hausdurchsuchung und das auffinden von Fotos, wurde B gewarnt und der Schatz wurde abgegeben. Der Schatz hätte auch aus einem Einbruch in eine Privatsammlung stammen können.
Schon in der ersten Verhandlung wurde der Sache (Schatz) ein Wert durch das Gericht zugeortnet.

Das eine ist Strafrecht= Fundunterschlagung
Das andere ist Verwaltungsrecht, Schatzregal...........das Suchen ohne Genehmigung...........

Da der Barbarenschatz in einem Museum ausgestellt ist, ist auch davon auszugehen das er Kulturgut im Sinne des Gesetzes ist.

Ihr könnt einfach Strafrecht und Verwaltungsrecht nicht auseinander halten. B kann doch etweillige Ansprüche beim Verwaltungsgericht anmelden ! Vielleicht Finderlohn? oder auch eine Berichtigung durch die Archis " der Geschichte beraubt " oder das B ein Raubgräber ist.

https://de.wikipedia.org/wiki/Hortfund_ ... 3%BClzheim


Im Denkmalschutzgesetz von RLP steht es doch ganz klar:

§ 20
Schatzregal
(1) Funde, die herrenlos sind oder die so lange verborgen waren, dass ihr Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist, werden mit der Entdeckung Eigentum des Landes, wenn sie von besonderer wissenschaftlicher Bedeutung sind oder bei staatlichen Nachforschungen oder in Grabungsschutzgebieten (§ 22) entdeckt werden.

(2) Der Finder soll im Rahmen der verfügbaren Mittel des Landeshaushalts eine Belohnung erhalten. Über die Höhe entscheidet die Denkmalfachbehörde unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls.


Ein Wertgutachten wurde im Prozess vorgelegt... aber es wurde mit keiner Silbe der Nachweis erbracht, das der Fund von besonderer wissenschaftlicher Bedeutung ist.
Eine Fundunterschlagung lag auch nicht vor, da dem Finder sich erst später bewusst wurde, das es sich um einen sehr wertvollen Fund handelte.

Gibt es im o.a. § 20 eine bestimmte Frist in der ein Fund von kh Bedeutung zu melden ist ?

NEIN.

Wenn die Archis bis heute keinen Nachweis bringen konnten, das es sich bei dem Fund um Objekte von kh Bedeutung handelt, wie soll dann ein Bürger das auf Anhieb erkennen können?

Im Gesetz steht nicht das alle Funde mit Verdacht auf kh Bedeutung zu melden sind... :mrgreen:
Sollten das die Archis aber so wünschen... ich könnte die ersten 100 kg neuzeitlichen Schrott schon abliefern :mrgreen:

Die ersten beiden Urteile gegen Benny waren ganz klar Gefälligkeitsurteile unter Missachtung der gültigen Rechtslage.

Wer etwas wirklich wertvolles findet... der sollte nicht auf fundierte Rechtsberatung und die gesammelte Erfahrung der DSU verzichten :mrgreen:

Warum wurde Benny so schnell von den lieben Archis in RLP durch den Kakao gezogen :?:

Die Begründung steht oben im §20 Abs2. Da geht es um eine Entschädigung für den Finder :thumbdown
Denn geraade diese sollte Benny nun nicht bekommen...

Das hat das Revisionsgericht ja klar mit seinem Urteil zum Ausdruck gebracht...
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Beitragvon Thomas-h » Di 27. Sep 2016, 21:52

:winken: is des ein interessantes thema :popcorn: was :o da wurde eine ehrlicher schatzraubgräber verurteilt oder wie war das :gruebel:
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Beitragvon colabär » Di 27. Sep 2016, 22:43

@Ebinger das kann doch nicht so schwer sein !

Denkmalschutzgesetz= Verwaltungsrecht - ist B angeklagt vor dem Verwaltungsgericht=nein

Fundunterschlagung= Strafrecht - ist B angeklagt vor dem Strafgericht= ja wegenen Unterschlagung einer Sache mit dem monetären Wert laut Presse von 500 000 Euro

Er hätte auch bei Fressnapf 1000kg Hundefutter unterschlagen können, dass wäre dann auch vor dem Strafgericht gegangen. Dabei wäre es egal gewesen ob es sich um Hundefutter handelt, da dieser ja einen monetären Wert für das Gericht hat. Eine Sache eben.

und hier die Bewertung des Fundes

http://gdke-rlp.de/index.php?id=derbarb ... onrlzheim0
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Beitragvon Ebinger1 » Mi 28. Sep 2016, 22:40

colabär hat geschrieben:@Ebinger das kann doch nicht so schwer sein !

Denkmalschutzgesetz= Verwaltungsrecht - ist B angeklagt vor dem Verwaltungsgericht=nein

Fundunterschlagung= Strafrecht - ist B angeklagt vor dem Strafgericht= ja wegenen Unterschlagung einer Sache mit dem monetären Wert laut Presse von 500 000 Euro

Er hätte auch bei Fressnapf 1000kg Hundefutter unterschlagen können, dass wäre dann auch vor dem Strafgericht gegangen. Dabei wäre es egal gewesen ob es sich um Hundefutter handelt, da dieser ja einen monetären Wert für das Gericht hat. Eine Sache eben.

und hier die Bewertung des Fundes

http://gdke-rlp.de/index.php?id=derbarb ... onrlzheim0


Auch wenn Du hier jetzt unter neuem Namen schreibst... dann solltest Du auch die Tatsachen im Auge behalten.

Die GDKE RLP behauptet das es sich um einen Fund von besonderer kh Bedeutung handelt und erbringt dafür keinen Nachweis.
Es wurde einfach nur behauptet die angebliche Fundunterschlagung sei zum Nachteil des Landes erfolgt. :lol:

Zwei blauäugige Richterinnen sprechen einen Schuldspruch aus und das Revisionsgericht kassiert diesen.

So lange der Fund nicht nachweislich von kh Bedeutung ist, ist Benny hälftiger Miteigentümer am Fund.

Eine Unterschlagung ist es übrigens auch nur in dem Moment, in dem der Finder erkennen kann, das es sich um einen Fund von Wert handelt... Schrottfunde, bis zu einer Grenze von 10 €, sind weder melde noch anzeigepglichtig.
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Beitragvon Wallenstein » Mi 28. Sep 2016, 23:53

Sie unterstellen Benny hätte als Laie den BESONDEREN wissenschaftlichen Wert erkennen müssen. Die "Experten" haben es bis heute nicht fertig gebracht den besonderen wissenschaftlichen Wert zu begründen. Nun sind wir mehrere Jahre weiter.

Und wie kann etwas vorher unterschlagen werden was erst Jahre später eventuell unter das Schatzregal fällt? Das ist ein wenig wie das Henne/Ei Prinzip.

Schön, dass die Richter vom OLG wohl einige Textpassagen der DSU 1:1 übernommen haben und das genauso sehen.
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Beitragvon colabär » Do 29. Sep 2016, 00:22

so wie ich mich erinnern kann, hat die Mitfinderin doch Gold in den Händen ! so viel zu den 10 Euro und immerhin wurde ja ein Sichtschutz gebaut! Warum wohl ? Könnte es sein das hier schon erkannt wurde etwas besonderes gefunden zu haben?

Im übrigen ist nicht das LDA dafür zuständig Beweise zu erbringen, sondern der Staatsanwalt muß diese anfordern. Sollte der Staatsanwalt nicht in der lage sein, seinen Job richtig zu machen, dann wäre es richtig wenn B freigesprochen wird und obendrein müsste er noch Finderlohn bekommen.

Ein Gutachten das der Fund von Kulturhistorischer bedeutung ist, dürfte ja kein Problem für das LDA sein. Oft genug wurde das ja in der Presse gesagt.

Entweder bestätigt die Rev. das 2te Urteil oder es wird zum Gericht zurückgegeben und neu verhandelt. Alles ist möglich!

https://www.welt.de/kultur/article12643 ... toert.html

beachte mal wer den Schatz das erste mal der Öffentlichkeit präsentiert hat!
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Beitragvon colabär » Do 29. Sep 2016, 00:45

Ach Wallenstein mach dich nicht noch mehr lächerlich! Kein Deutsches Gericht braucht die DSU um Recht zu Sprechen.
Genauso haben auch die Nagelfinder eine Vertretung durch die DSU abgelehnt. Übrigens wurde das Verfahren eingestellt. Das zeigt das die Deutsche Justitz doch noch funktioniert ganz ohne DSU
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Gewicht: ca. 1000 Gramm
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Praxistipp: Im Baumarkt gibt es Werkzeughalter mit denen Dachdecker ihren Dachdeckerhammer am Gürtel befestigen. Diese kann man man hervorragend benutzen um die Grabehacke am Gürtel zu befestigen.




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