Effect_zero hat geschrieben:Ebinger1 hat geschrieben:Auf Deutsch und ein klein wenig verkürzt:
Wer nach Kulturdenkamlen graben will, braucht eine Genehmigung der Denkmalbehörde.
Wer nicht danach graben will... braucht halt keine.
Was sind dann, damit wir im passenden Bundesland bleiben, in SA keine Kulturdenkmale?
Alle Dinge die nicht die Anforderungen für ein Kulturdenkmal erfüllen.
Nehmen wir nur mal den Begriff in Punkt 5.:
Werkzeuge
Will uns hier nun jemand erzählen, das alle in SA befindlichen Werkzeuge unter den Begriff der Kulturdenkmale fallen
Dann sollten wir aber schleunigst den Handel unterbinden, die Industrie und das Handwerk zur Untätigkeit verdammen, die Altmetallsammler verhaften, die Schrottplätze schließen und ein ganz besonders waches Augenmerk auf Schmelzbetriebe werfen...
Sie verstoßen dann alle gegen das Denkmalschutzgesetz.


