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rechtslage leicht gemacht. Ohne Gewähr

BeitragVerfasst: Do 8. Sep 2016, 18:25
von Chiefking
Also mal was allgemeines zum sondeln in Kurzfassung.
Es gibt nur minimale Gebiete in Deutschland, die definitiv nicht besondelt werden dürfen!
sondeln ist GRUNDSÄTZLICH ÜBERALL mit GENEHMIGUNG des EIGENTÜMERS erlaubt!
Alle Funde, die einen Qualifizierten Beitrag zur Archäologie, d.h. Eine Bereicherung der nationalen bzw. internationalen Geschichte darstellen oder die Vermutung naheliegt, dass es sich um einen solchen Gegenstand handelt, SIND ZU MELDEN (nur die wenigsten Funde, Ca. 2% werden einbehalten und gerecht entlohnt, d.h. Ihr bekommt im Endeffekt sowieso alles zurück und das im Idealfall professionell gereinigt und bestimmt und das ohne zusätzliche Kosten inkl. Silbermünzen, römischen Artefakten, römische Münzen sogar Goldmünzen bekommt ihr zurück.
Das einzige, was wirklich zu beachten ist: KEINE BODENDENKMÄLERN BESONDELN UND SPEKTAKULÄRE FUNDE MELDEN(ihr bekommt sie wahrscheinlich eh zurück, auch wenn IHR sie super findet) und das wichtigste in meinen Augen OHNE GENEHMIGUNG DES LANDBESITZERS UND ORDENTLICHES VERHALTEN GEHT NIEMALS EINE SUCHE KLAR!!!
Ich hoffe ich hab das kurz und bündig dargelegt. Ansonsten schaut euch die Gesetze an, interpretiert da nichts rein und nehmt Grenzen als Grenzen war und beachtet sie. Es wird viel zu viel eigenes Elan in die Rechtsprechung gelegt.
Grüße

Re: rechtslage leicht gemacht. Ohne Gewähr

BeitragVerfasst: Do 8. Sep 2016, 18:33
von Ebinger1
Bei eingefriedeten Bereichen sollte man sich schon mit dem Eigentümer auseinander setzen...

Aber es gibt auch ein Betretungsrecht für freie Flächen.

Ich glaube nicht das ein, bspw. Pilzsammler, Mountenbiker, Trüffelsucher, Wanderer,..., sich erst an den Grundbesitzer wendet.

:gruebel: Hier ist das mal ein wenig ausführlicher beschrieben:


http://www.naturschutzrecht-online.de/n ... ungsrechts

Re: rechtslage leicht gemacht. Ohne Gewähr

BeitragVerfasst: Do 8. Sep 2016, 19:29
von Charlie
Ebinger1 hat geschrieben:Bei eingefriedeten Bereichen sollte man sich schon mit dem Eigentümer auseinander setzen...

Aber es gibt auch ein Betretungsrecht für freie Flächen.

Ich glaube nicht das ein, bspw. Pilzsammler, Mountenbiker, Trüffelsucher, Wanderer,..., sich erst an den Grundbesitzer wendet.

:gruebel: Hier ist das mal ein wenig ausführlicher beschrieben:


http://www.naturschutzrecht-online.de/n ... ungsrechts


Ja es gibt ein allgemeines Betretungsrecht aber auch dieses ist geregelt. Ich will da nicht ins einzelne gehen wie Waldgesetz usw.. Nur es ist eben bei aller Freizügigkeit
nicht gestattet: 1) Sachen weg zu nehmen es sei denn dazu gibt es gesetzlich geregelte Erlaubnisse, z.B. Beeren oder Pilze zum Eigenbedarf. 2) Sachen zu beschädigen
oder zu zerstören. Dazu zählt auch Mountenbiken außerhalb von Wegen und frei gegebenen Strecken sowie das Betreten bestellter Felder wenn dabei das Saatgut leidet.

Deshalb sondele ich nicht ohne Wissen des Grundeigentümers auf fremden Grundstücken. Auch nicht auf öffentlichen Landeseigentum, da rede ich zumindest mit der
zuständigen Verwaltung z.B. Revierförster und hole mir mein ok.. Einzige Ausnahme, wo ich keinen um Erlaubnis bitte, sind frei zugängliche wilde Badestellen. Aber
dies ist im Grunde, dem Gesetz nach, auch nicht richtig.