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Brandenbur und Gesetz ?????????

BeitragVerfasst: Fr 7. Okt 2016, 19:59
von autamecky
Hallo liebe Sondelgemeinde,
Nachdem ich von anderen Sondlern gelesen habe, dass es fast unmöglich ist in Brandenburg eine N.E. zubekommen und ich aber trotz allem diesen schönen Hobby legal nachgehen möchte, habe ich mir jetzt das Brandenburger Denkmalschutzgesetz reingezogen. Hier kommen mir mal so einige Fragen hoch die ihr mir vielleicht beantworten könnt, bzw. sagen könnt, ob ich das richtig verstanden habe.
1. Gibt es noch andere Gesetze die sich mit dem sondeln beschäftigen?
2. Ist nicht nur das Graben verboten und dieses auch nur auf Bodendenkmälern?
Zumal ich sowieso nur auf ein paar Euro´s oder DM´s usw aus bin.

Gut Fund
:thanks

Re: Brandenbur und Gesetz ?????????

BeitragVerfasst: Fr 7. Okt 2016, 20:03
von Charlie

Re: Brandenbur und Gesetz ?????????

BeitragVerfasst: Fr 7. Okt 2016, 21:42
von groby
autamecky hat geschrieben:Zumal ich sowieso nur auf ein paar Euro´s oder DM´s usw aus bin.

Dann stört dich kein Gesetz, da du doch sowieso nur auf Kirmesplätzen und rund um den heimatlichen
Fußballplatz suchst, brauchst du nur vorher die Genehmigung vom Eigentümer
und hinterher musst du mit ihm teilen ... :gruebel:


MfG groby ... :mrgreen:

Re: Brandenbur und Gesetz ?????????

BeitragVerfasst: Fr 7. Okt 2016, 22:25
von 8hunter
autamecky hat geschrieben:Hallo liebe Sondelgemeinde,
Nachdem ich von anderen Sondlern gelesen habe, dass es fast unmöglich ist in Brandenburg eine N.E. zubekommen und ich aber trotz allem diesen schönen Hobby legal nachgehen möchte, habe ich mir jetzt das Brandenburger Denkmalschutzgesetz reingezogen. Hier kommen mir mal so einige Fragen hoch die ihr mir vielleicht beantworten könnt, bzw. sagen könnt, ob ich das richtig verstanden habe.
1. Gibt es noch andere Gesetze die sich mit dem sondeln beschäftigen?
2. Ist nicht nur das Graben verboten und dieses auch nur auf Bodendenkmälern?
Zumal ich sowieso nur auf ein paar Euro´s oder DM´s usw aus bin.

Gut Fund
:thanks


BRB ist so ziemlich das besch...ste BL in D... :mrgreen:


Gehe nicht über Los, informiere dich nicht in Wünstdorf über die Aussicht eine NFG zu erhalten, sondern begib dich direkt auf einen Acker deiner Wahl (vorher den Landwirt fragen), oder geh an Badestränden etc suchen ;)

Naturschutzgebiete, bekannte Schlachtfelder WK1 + 2, eingetragene Bodendenkmale, Baudenkmale und deren "Umfeld" (Schloß mit Garten zb) meiden...immer schön den Besitzer fragen...ein guter Draht zum Revierförster ist auch vorteilhaft und niemals nicht irgendwelchen Munitionskram mit nach Hause schleppen :)

Ergänzungen erwünscht ! :twisted: ausser solche....wie, " die Suche mit technischen Hilfmitteln nach kulturhist... bla, bedarf einer Geneh.....blabla

Re: Brandenbur und Gesetz ?????????

BeitragVerfasst: Fr 7. Okt 2016, 22:42
von Ebinger1
autamecky hat geschrieben:Hallo liebe Sondelgemeinde,
Nachdem ich von anderen Sondlern gelesen habe, dass es fast unmöglich ist in Brandenburg eine N.E. zubekommen und ich aber trotz allem diesen schönen Hobby legal nachgehen möchte, habe ich mir jetzt das Brandenburger Denkmalschutzgesetz reingezogen. Hier kommen mir mal so einige Fragen hoch die ihr mir vielleicht beantworten könnt, bzw. sagen könnt, ob ich das richtig verstanden habe.
1. Gibt es noch andere Gesetze die sich mit dem sondeln beschäftigen?
2. Ist nicht nur das Graben verboten und dieses auch nur auf Bodendenkmälern?
Zumal ich sowieso nur auf ein paar Euro´s oder DM´s usw aus bin.

Gut Fund
:thanks


1. Schau mal im Fundrecht, §§ 965–984 BGB

2. Sondengänger machen in der Regel keine Grabungen ( https://de.wikipedia.org/wiki/Ausgrabung ) sondern kleine partielle Bodeneingriffe im gestörten Oberboden.

3. Außer (momentan) in SH, brauchst in keinem anderen Bundesland eine Genehmigung für die allgemeine Suche. Nur die hezielte Suche nach Bodendenkmälern ist genehmigungspflichtig.

So steht es im Gesetz. EInige Wirre Archis versuchen das zwar anders hinzustellen, aber lies selber im Gesetz nach... da steht nichts anderes. :winken:

Gut Fund :thumbup

Re: Brandenbur und Gesetz ?????????

BeitragVerfasst: Sa 8. Okt 2016, 17:05
von autamecky
Das klingt ja ganz gut,
weiß aber jemand wie Bodendenkmäler gekennzeichnet sind? Bzw gibt es preziese Karten oder ähnliches? Ich habe mir zb die Denkmalliste von OHV angeschaut und hier ist alles in Flurstücke eingegrenzt. Diese Flurstücke haben aber oft größen von mehreren Quadratmetern? Das kann doch nicht alles geschützt sein? oder etwar doch? dann bleibt ja nicht viel von Deutschland übrig. :cool

Re: Brandenbur und Gesetz ?????????

BeitragVerfasst: Sa 8. Okt 2016, 18:07
von Charlie
autamecky hat geschrieben:Das klingt ja ganz gut,
weiß aber jemand wie Bodendenkmäler gekennzeichnet sind? Bzw gibt es preziese Karten oder ähnliches? Ich habe mir zb die Denkmalliste von OHV angeschaut und hier ist alles in Flurstücke eingegrenzt. Diese Flurstücke haben aber oft größen von mehreren Quadratmetern? Das kann doch nicht alles geschützt sein? oder etwar doch? dann bleibt ja nicht viel von Deutschland übrig. :cool


Jepp, das ist blöde in Brandenburg aber es gibt wenigsten eine online ansehbare Denkmalliste. Hier hilft wirklich nur Recherche um auf der sicheren Seite zu sein.
Auf Hilfe seitens der Denkmalschutzbehörden brauchst du nicht zu hoffen.

Re: Brandenbur und Gesetz ?????????

BeitragVerfasst: So 9. Okt 2016, 08:06
von SiWaFa

Re: Brandenbur und Gesetz ?????????

BeitragVerfasst: So 9. Okt 2016, 09:57
von autamecky
Na das ist ja mal richtig Brauchbar. Damit kann man Arbeiten :thanks :jump:

jetzt muss es nur aufhören zu regnen.

Re: Brandenbur und Gesetz ?????????

BeitragVerfasst: Fr 21. Okt 2016, 13:41
von Goliat
Vielen Dank für euer Feedback. Diese Frage hätte ich auch gleich als erstes gestellt.
Dann google ich jetzt erstmal "Förster Brandenburg Telefonnummer". ;)