Brandenbur und Gesetz ?????????
Hallo liebe Sondelgemeinde,
Nachdem ich von anderen Sondlern gelesen habe, dass es fast unmöglich ist in Brandenburg eine N.E. zubekommen und ich aber trotz allem diesen schönen Hobby legal nachgehen möchte, habe ich mir jetzt das Brandenburger Denkmalschutzgesetz reingezogen. Hier kommen mir mal so einige Fragen hoch die ihr mir vielleicht beantworten könnt, bzw. sagen könnt, ob ich das richtig verstanden habe.
1. Gibt es noch andere Gesetze die sich mit dem sondeln beschäftigen?
2. Ist nicht nur das Graben verboten und dieses auch nur auf Bodendenkmälern?
Zumal ich sowieso nur auf ein paar Euro´s oder DM´s usw aus bin.
Gut Fund

Nachdem ich von anderen Sondlern gelesen habe, dass es fast unmöglich ist in Brandenburg eine N.E. zubekommen und ich aber trotz allem diesen schönen Hobby legal nachgehen möchte, habe ich mir jetzt das Brandenburger Denkmalschutzgesetz reingezogen. Hier kommen mir mal so einige Fragen hoch die ihr mir vielleicht beantworten könnt, bzw. sagen könnt, ob ich das richtig verstanden habe.
1. Gibt es noch andere Gesetze die sich mit dem sondeln beschäftigen?
2. Ist nicht nur das Graben verboten und dieses auch nur auf Bodendenkmälern?
Zumal ich sowieso nur auf ein paar Euro´s oder DM´s usw aus bin.
Gut Fund