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Sondelurlaub in Sachsen

Alle Themen rund um Schatzsuche und Sondengehen, Einsteigertipps, Fundplatzrecherche.

Beitragvon Theoderich » Do 17. Nov 2016, 18:53

Mir wäre es aber neu, daß der Lehrgang in Sachsen kostenpflichtig ist.....seit wann?
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Beitragvon sondler72 » Do 17. Nov 2016, 19:18

Marec hat geschrieben:In Sachsen wird eine Bodendenkmal Karte von verschiedenen Aspekten gesehen. Man glaubt wenn man die Karte offen legt das man mehr Zugriffe auf Geschütze Gebiete hat. ( Leute die sich nicht an die Gesetzte halten ) Solche Gesellen gibt auch leider in Bayern. Die nutzen die Denkmalkarte um genau auf diesen roten Feldern zu suchen.


Ich finde es sollte eine offene Karte für jedes Bundesland geben und wer in de roten Gebiete sucht den gehört auf de Finger gekloppt. So wie es jetzt ist ohne offene Karte ist auch blöd weil man auch nicht weis wie weit man ran darf. Aber darauf warten die Archis nur das se uns richtig vor de Karre pissen können.
Gruß, Sondler72

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Beitragvon autamecky » Sa 19. Nov 2016, 16:03

Ich habe in Sachsen mal nachgefragt wegen der NFG habe die MAil noch im Speicher. Wer es lesen will dem kann ich das Schreiben via PN schicken. :angst:
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Beitragvon Steffen » So 20. Nov 2016, 01:25

autamecky hat geschrieben:Ich habe in Sachsen mal nachgefragt wegen der NFG habe die MAil noch im Speicher. Wer es lesen will dem kann ich das Schreiben via PN schicken. :angst:


Kopiere doch den Text ohne Hinweis zu dir. So können es alle lesen. Ich kann mir schon denken was da im Inhalt steht.

Ein Sondler Kollege geht in Nähe Leipzig sondeln. Wenn Polizei kommt zeigt er seinen nicht nötigen NFG Ausweis vor und sie lassen ihn in ruh.
Er nutzt sein Hobby für aktive Suche für den Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge im Auftrag der Bundesregierung.
Es kann natürlich vorkommen das er bei der Suche etwas anders findet. Das schreibt er in den Fund Meldebogen. Bei 50 nicht wertvollen 3 Reichs Münzen inkl Meldung
waren die Behörden schon überfordert mit seiner Meldung. :mrgreen: Den Rest denkt euch .......
Bin über meine <----- Webseite, WhatsApp, Handy und Slack erreichbar. Gut Fund Gruß Steffen
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Beitragvon autamecky » Mo 21. Nov 2016, 16:08

Sehr geehrter Herr **************,



haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich darf Ihnen zusammenfassend darlegen, was bei der Suche nach archäologischen Kulturdenkmalen oder Funden (»bewegliche Kulturdenkmale«) in Sachsen zu beachten ist.

· Genehmigungspflicht:
Nach § 12 Sächsisches Denkmalschutzgesetz (Sächs.DSchG) darf ein Kulturdenkmal - hierzu zählen auch Funde - nur mit Genehmigung der Denkmalschutzbehörde aus seiner Umgebung entfernt, zerstört oder beseitigt werden.
Nachforschungen, die das Ziel verfolgen, Kulturdenkmale oder Funde zu entdecken, bedürfen ebenfalls einer Genehmigung (§ 14 Sächs.DSchG). Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um Ausgrabungen oder Begehungen und Nachsuchen handelt. Es spielt hierbei keine Rolle, ob die Nachforschungen direkt auf einem archäologischen Denkmal stattfinden oder an einem anderen Ort, privat oder öffentlich. Ebenfalls unerheblich ist die Tiefe, in welcher die Denkmale sich befinden, ebenso wie deren Alter.

Meldepflicht:
Archäologische Funde müssen der Denkmalschutzbehörde gemeldete werden. Aber nicht allein Funde sind anzeigepflichtig, sondern auch Teile und Sachen, die auf ein Kulturdenkmal hinweisen (§ 20 Sächs.DSchG). Dies ist besonders wichtig, da auch in Fundzusammenhängen, die von Laien oft übersehen werden, für die Fachleute wichtige Aussagen enthalten sind.

Schatzregal:
In Sachsen regelt das »Schatzregal« (§ 25 Sächs.DSchG) die Eigentumsrechte an Funden. Demnach werden herrenlose Funde, deren Eigentümer nicht mehr zu ermitteln sind, bei ihrer Entdeckung Eigentum des Freistaates Sachsen. Die Funde müssen der Denkmalschutzbehörde ausgehändigt werden.

Straftaten:
Zuwiderhandlungen insbesondere gegen Abschnitte der §§ 12 und 14 stellen einen Straftatbestand dar (§35 Sächs.DSchG).

Weitere Hinweise und einen Link auf den vollständigen Wortlaut des Denkmalschutzgesetzes finden Sie auf unserer Internetseite unter:

http://www.archaeologie.sachsen.de/26.htm



http://www.recht.sachsen.de/vorschrift/ ... hutzgesetz



Für die Nachsuche mit einem Detektor gelten die genannten Bestimmungen. Zusätzlich benötigen Sie im Freistaat Sachsen einen "Nachforschungsschein". Der Erwerb dieses Scheins ist mit einer kostenlosen Schulung beim Landesamt für Archäologie verbunden. Schulungen finden statt, sobald eine genügende Anzahl von Interessenten beisammen ist. Diese Schulungen klären über die denkmalschutzrechtlichen Belange und das Verhalten im Gelände auf, sind aber keine Anleitungen zum Umgang mit Metalldetektoren. Die Genehmigung gilt für ein Jahr.

Bitte senden Sie Ihren formlosen Antrag auf Zulassung zum Erwerb eines "Nachforschungsscheins" direkt an uns. Zur Bearbeitung Ihres Antrages benötigen wir ein einfaches polizeiliches Führungszeugnis neuen Datums.

Folgende Punkte sind in dem Antrag zu berücksichtigen:

Zeitraum Ihres Nachsuche-Vorhabens

maßstäbliche Kartierung des betroffenen Areals

historische Quellen, Dokumentationen, Fotografien und Gutachten zu dem betroffenen Areal

die Fragestellung unter der Sie die Suche durchführen

Fundspektrum und Zeitstellung der Stücke, die Sie zu finden erhoffen

die technische Ausstattung bei der geplanten Nachsuche und deren Dokumentation

die Anzahl der tätigen Personen

Voraussetzung für die Erteilung einer Genehmigung ist ein vorheriges persönliches Gespräch in unserer Dienststelle, bei dem Ihre speziellen Anliegen erörtert werden. Zur Terminabsprache stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung - dienstags wäre aufgrund der Anwesenheit der Fachreferenten im Hause ein bevorzugter Wochentag.




Mit freundlichen Grüßen
autamecky Offline

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Beitragvon autamecky » Mo 21. Nov 2016, 16:12

Ein Sondler Kollege geht in Nähe Leipzig sondeln. Wenn Polizei kommt zeigt er seinen nicht nötigen NFG Ausweis vor und sie lassen ihn in ruh.
Er nutzt sein Hobby für aktive Suche für den Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge im Auftrag der Bundesregierung.
Es kann natürlich vorkommen das er bei der Suche etwas anders findet. Das schreibt er in den Fund Meldebogen. Bei 50 nicht wertvollen 3 Reichs Münzen inkl Meldung
waren die Behörden schon überfordert mit seiner Meldung. :mrgreen: Den Rest denkt euch .......


Was machen sie wenn man keinen Ausweis hat???

Haben die in Sachsen nicht gerade andere Probleme????
autamecky Offline

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Beitragvon Theoderich » Mo 21. Nov 2016, 16:18

Du bist 33 und hast keinen Ausweis :gruebel:
Reisepaß geht auch :weisheit:
Theoderich Offline


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