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Blick bei der Rechtslage noch nicht durch

BeitragVerfasst: Sa 3. Dez 2016, 02:07
von MangoMongo
Moin Moin,

ich muss gestehen, dass ich mit der Masse an Infos, die es hier im Forum gibt, ein wenig überfordert bin.
Vor allem was die Gesetzeslage betrifft, blick ich da noch immer nicht genau durch, denn immer wenn ich glaube, langsam durchzublicken finde ich einen Text oder eine Erklärung, die im Widerspruch zum Rest steht. Und je mehr ich versuche dies zu verstehen und andere Quellen hinzuziehe, um so verunsicherter bin ich.

Daher hier einmal mein Zwischenstand:
(Falls ich da falsch liege, wäre ich sehr dankbar, wenn man mich da bitte berichtigen würdet)

Also soweit ich das nun verstanden habe, ist grundsätzlich das sondeln nach historisch wertvollen Gegenständen grundsätzlich genehmigungspflichtig. Sofern man sich jedoch von Plätzen fern hält, welche Denkmalgeschützt sind, und nicht nach historisch wertvollen Gegenständen, sondern nach verlorenen Gegenständen (Geld, Schmuck usw) sucht, ist keine Genehmigung notwendig (außer Schleswig Holstein). Einzig beim Grundstückseigentümer muß ich die Erlaubnis einholen, auf diesem Grundstück sondeln zu dürfen.

Im Falle, dass ich dabei doch historische Objekte finde, muss ich diese beim Denkmalschutzamt melden.
Bomben-Blindgänger, Granaten sowie scharfe Munition müssen bei der Polizei gemeldet werden.
In Schleswig Holstein ist generell eine Genehmigung notwendig, welche man nach Teilnahme eines Kurses erst erhält (alternativ eine Genehmigung für Strände)
In anderen Bundesländern darf genehmigungsfrei gesondelt werden, sofern man nicht nach historischen Gegenständen sucht.
Sofern ich nach allen objekten sondeln will, muss ich (im Falle Niedersachsen und Schleswig Holstein) ein Kurs belegen um eine Genehmigung zu erhalten.

Habe ich das nun richtig verstanden, oder liege ich damit noch immer falsch. (Primär in Bezug auf Niedersachsen)
Und wenn ja, wenn ich überprüft werde, wer urteilt darüber, wonach ich gesucht habe, bzw. wie kann ich legal nach Münzen/Schmuck usw. sondeln, ohne dass man mir unterstellen könnte, dass ich nach historischen Objekten gesucht habe.

Ich hoffe, ihr könnt mir da weiterhelfen.

Gruß MangoMongo

Re: Blick bei der Rechtslage noch nicht durch

BeitragVerfasst: Sa 3. Dez 2016, 05:33
von 8hunter
MangoMongo hat geschrieben:Moin Moin,

ich muss gestehen, dass ich mit der Masse an Infos, die es hier im Forum gibt, ein wenig überfordert bin.
Vor allem was die Gesetzeslage betrifft, blick ich da noch immer nicht genau durch, denn immer wenn ich glaube, langsam durchzublicken finde ich einen Text oder eine Erklärung, die im Widerspruch zum Rest steht. Und je mehr ich versuche dies zu verstehen und andere Quellen hinzuziehe, um so verunsicherter bin ich.

Daher hier einmal mein Zwischenstand:
(Falls ich da falsch liege, wäre ich sehr dankbar, wenn man mich da bitte berichtigen würdet)

Also soweit ich das nun verstanden habe, ist grundsätzlich das sondeln nach historisch wertvollen Gegenständen grundsätzlich genehmigungspflichtig. Sofern man sich jedoch von Plätzen fern hält, welche Denkmalgeschützt sind, und nicht nach historisch wertvollen Gegenständen, sondern nach verlorenen Gegenständen (Geld, Schmuck usw) sucht, ist keine Genehmigung notwendig (außer Schleswig Holstein). Einzig beim Grundstückseigentümer muß ich die Erlaubnis einholen, auf diesem Grundstück sondeln zu dürfen.

Im Falle, dass ich dabei doch historische Objekte finde, muss ich diese beim Denkmalschutzamt melden.
Bomben-Blindgänger, Granaten sowie scharfe Munition müssen bei der Polizei gemeldet werden.
In Schleswig Holstein ist generell eine Genehmigung notwendig, welche man nach Teilnahme eines Kurses erst erhält (alternativ eine Genehmigung für Strände)
In anderen Bundesländern darf genehmigungsfrei gesondelt werden, sofern man nicht nach historischen Gegenständen sucht.
Sofern ich nach allen objekten sondeln will, muss ich (im Falle Niedersachsen und Schleswig Holstein) ein Kurs belegen um eine Genehmigung zu erhalten.

Habe ich das nun richtig verstanden, oder liege ich damit noch immer falsch. (Primär in Bezug auf Niedersachsen)
Und wenn ja, wenn ich überprüft werde, wer urteilt darüber, wonach ich gesucht habe, bzw. wie kann ich legal nach Münzen/Schmuck usw. sondeln, ohne dass man mir unterstellen könnte, dass ich nach historischen Objekten gesucht habe.

Ich hoffe, ihr könnt mir da weiterhelfen.

Gruß MangoMongo


Ich bin auch nur Sondler und halte mich an die Verbote, bestimmte Gebiete zu meiden..........das von mir fett untermalte
ist der Knackpunkt..

nimm keine Munition in Besitz
habe keine kh Gegenstände bei dir oder zu Hause

also....habe nichts bei dir, lagere/sammle nichts, was sie bei dir bei einer eventuellen Hausdurchsuchung finden könnten......

ansonsten gut Fund :winken:

Re: Blick bei der Rechtslage noch nicht durch

BeitragVerfasst: Mo 5. Dez 2016, 02:57
von Ebinger1
@MangoMango...

im Prinzip hast Du die Rechtslage sehr gut erkannt :thumbup

Nur ein paar Dinge zum Nachdenken:

Funde von besonderer kulturhistorischer Bedeutun sind meldepflichtig ...

so, oder so ähnlich, steht es zumindest in fast allen Landesdenkmalschtzgesetzen.
Aber: kein Landesdenkmalamt hat dazu eine entsprechende Definition dieses § ausgearbeitet.
Also sind die entsprechenden Gesetze nicht ausreichend bestimmt. Sie entsprechen damit nicht den Anforderungen des allgemeinen rechtsstaatlichen Bestimmtheitsgrundsatzes (Art. 20 Abs. 3 GG).
Auch viele studierte und promovierte Archäologen können diese Frage auch nicht beantworten... maximal nach dem "Will haben Prinzip"... aber Gier ist keine Rechtsgrundlage :mrgreen:

Also musst Du einen Fund von besonderer kh Bedeutung nur dann melden wenn Du diesen auch selber ganz unzweifelhaft bestimmen kannst.... und nur dann.
Im Gesetzt steht nichts von vermutet, befürchtet, evtl., oder wie auch immer... da steht auch nicht das Du bei vermuteten Funden eine Meldung machen musst.

Gelagerte Funde...

Im Prinzip kannst Du zuhause an archäologischen Funden lagern was Du willst.
Du bist ja nicht verpflichtet dich mit einer Aussage selber zu belasten.
Erst wenn man dir eindeutig nachweisen kann, wann und wo du was gefunden hast... könnte es ein Problem geben.

Aber bei Opas Sammlung, Flohmarkt / Lamdelsankäufe, alten Geschenken,... müsste man vor Gericht schon begründete Zweifel einwenden können. :mrgreen:

So lange die Amtsarchäologie nicht an einer Zusammenarbeit auf Augenhöhe Interesse zeigt, so lange sollte man auch ein wenig ignorant in diese Richtung auftreten :mrgreen:

Im Zweifel für den Angeklagten. :mrgreen: :mrgreen:

Re: Blick bei der Rechtslage noch nicht durch

BeitragVerfasst: Di 6. Dez 2016, 22:32
von devaiting
"Im Zweifel für den Angeklagten" gilt aber nur dann, wenn man entsprechenden Rechtsbeistand hat ... ich möchte dazu keine Diskussion auslösen, aber ich hatte schon öfter Recht und es nicht bekommen. Anwälten des Gegners sei dank ...

Ich sag mal so:

Es bleibt so lange unkompliziert, solange kein Interesse seitens der Ämter besteht.
Wenn du morgen losstiefelst und unwahrscheinlicherweise mit deinem ersten Spatenstich die zweite Himmelsscheibe von Nebra entzweist, wäre ich mir nicht mehr so sicher, ob du vor Gericht mit einem "im Zweifel für den Angeklagten" davonkommst ... da ist es Wurst, ob du nach Geld gesucht hast oder deinem verlorenen Ring mit einer Schaufel nachgegangen bist ... ebenso Wurst ist es, ob dir die Bedeutung des Fundes klar ist. Dummheit schützt vor Strafe nicht.

Aber wie das so ist im Leben: No Risk, No Fun ...

Bleibt einfach fair bei dem was ihr tut

Re: Blick bei der Rechtslage noch nicht durch

BeitragVerfasst: Di 6. Dez 2016, 23:42
von Ebinger1
Das Problem bei der gefundenen Himmelsscheibe in Nebra war nicht der Fund an sich...

die Finder hatten nichts eiligeres zu tun als ihren Fund zu verkaufen :thumbdown

Bestraft wurden sie doppelt:

- Ihnen wurde ein Kaufpreis von 15.000 DM gezahlt (Versicherungssumme liegt bei 100.000.000 €) und die Entschädigung bei einer Meldung wäre wohl interessanter gewesen...

- Sie wurden wg. Fundunterschlagung und Hehlerei zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt

Re: Blick bei der Rechtslage noch nicht durch

BeitragVerfasst: Mi 7. Dez 2016, 09:56
von hannes
Wirft ein schlechtes Licht auf alle :x

Re: Blick bei der Rechtslage noch nicht durch

BeitragVerfasst: Mi 7. Dez 2016, 11:40
von Ebinger1
hannes hat geschrieben:Wirft ein schlechtes Licht auf alle :x


Nein.

Ich fühle mich als Autofahrer auch nicht in den Schmutz gezogen wenn ein anderer Autofahrer einen Unfall fahrlässig verursacht.

Re: Blick bei der Rechtslage noch nicht durch

BeitragVerfasst: Mi 7. Dez 2016, 17:45
von hannes
Das stimmt :thumbup Ich mich auch nicht .

Re: Blick bei der Rechtslage noch nicht durch

BeitragVerfasst: Mi 7. Dez 2016, 19:36
von G.Buchner
devaiting hat geschrieben:"Im Zweifel für den Angeklagten" gilt aber nur dann, wenn man entsprechenden Rechtsbeistand hat ... ich möchte dazu keine Diskussion auslösen, aber ich hatte schon öfter Recht und es nicht bekommen. Anwälten des Gegners sei dank ...

Ich sag mal so:

Es bleibt so lange unkompliziert, solange kein Interesse seitens der Ämter besteht.
Wenn du morgen losstiefelst und unwahrscheinlicherweise mit deinem ersten Spatenstich die zweite Himmelsscheibe von Nebra entzweist, wäre ich mir nicht mehr so sicher, ob du vor Gericht mit einem "im Zweifel für den Angeklagten" davonkommst ... da ist es Wurst, ob du nach Geld gesucht hast oder deinem verlorenen Ring mit einer Schaufel nachgegangen bist ... ebenso Wurst ist es, ob dir die Bedeutung des Fundes klar ist. Dummheit schützt vor Strafe nicht.

Aber wie das so ist im Leben: No Risk, No Fun ...

Bleibt einfach fair bei dem was ihr tut




Recht haben und Recht bekommen sind zwei verschiedene Dinge! :weisheit:

Re: Blick bei der Rechtslage noch nicht durch

BeitragVerfasst: Mi 7. Dez 2016, 22:59
von devaiting
G.Buchner hat geschrieben:
devaiting hat geschrieben:"Im Zweifel für den Angeklagten" gilt aber nur dann, wenn man entsprechenden Rechtsbeistand hat ... ich möchte dazu keine Diskussion auslösen, aber ich hatte schon öfter Recht und es nicht bekommen. Anwälten des Gegners sei dank ...

Ich sag mal so:

Es bleibt so lange unkompliziert, solange kein Interesse seitens der Ämter besteht.
Wenn du morgen losstiefelst und unwahrscheinlicherweise mit deinem ersten Spatenstich die zweite Himmelsscheibe von Nebra entzweist, wäre ich mir nicht mehr so sicher, ob du vor Gericht mit einem "im Zweifel für den Angeklagten" davonkommst ... da ist es Wurst, ob du nach Geld gesucht hast oder deinem verlorenen Ring mit einer Schaufel nachgegangen bist ... ebenso Wurst ist es, ob dir die Bedeutung des Fundes klar ist. Dummheit schützt vor Strafe nicht.

Aber wie das so ist im Leben: No Risk, No Fun ...

Bleibt einfach fair bei dem was ihr tut




Recht haben und Recht bekommen sind zwei verschiedene Dinge! :weisheit:



Jup, da hast du absolut Recht :)

Das Problem bei der gefundenen Himmelsscheibe in Nebra war nicht der Fund an sich...

die Finder hatten nichts eiligeres zu tun als ihren Fund zu verkaufen :thumbdown


Ja, das mag sein, dass die doof gehandelt haben ... dennoch glaube ich nicht, dass man mit dem Ding in der Hand einfach so zum Amt spaziert wäre und alles wäre super ... beschädigt war es ja bereits durch die unsachgemäße Grabung.
Wehe dem, der so einen Jahrtausendfund "aus Versehen" beschädigt ..

Selbst wenn die damals alles richtig gemacht hätten, wäre keiner als "Held" aus der Geschichte hervorgegangen. Sowas geht aber nicht unbedingt von den Archäologen aus, da stecken ganz andere Kräfte dahinter ...naja ist eigtl offtopic^^