Blick bei der Rechtslage noch nicht durch
Moin Moin,
ich muss gestehen, dass ich mit der Masse an Infos, die es hier im Forum gibt, ein wenig überfordert bin.
Vor allem was die Gesetzeslage betrifft, blick ich da noch immer nicht genau durch, denn immer wenn ich glaube, langsam durchzublicken finde ich einen Text oder eine Erklärung, die im Widerspruch zum Rest steht. Und je mehr ich versuche dies zu verstehen und andere Quellen hinzuziehe, um so verunsicherter bin ich.
Daher hier einmal mein Zwischenstand:
(Falls ich da falsch liege, wäre ich sehr dankbar, wenn man mich da bitte berichtigen würdet)
Also soweit ich das nun verstanden habe, ist grundsätzlich das sondeln nach historisch wertvollen Gegenständen grundsätzlich genehmigungspflichtig. Sofern man sich jedoch von Plätzen fern hält, welche Denkmalgeschützt sind, und nicht nach historisch wertvollen Gegenständen, sondern nach verlorenen Gegenständen (Geld, Schmuck usw) sucht, ist keine Genehmigung notwendig (außer Schleswig Holstein). Einzig beim Grundstückseigentümer muß ich die Erlaubnis einholen, auf diesem Grundstück sondeln zu dürfen.
Im Falle, dass ich dabei doch historische Objekte finde, muss ich diese beim Denkmalschutzamt melden.
Bomben-Blindgänger, Granaten sowie scharfe Munition müssen bei der Polizei gemeldet werden.
In Schleswig Holstein ist generell eine Genehmigung notwendig, welche man nach Teilnahme eines Kurses erst erhält (alternativ eine Genehmigung für Strände)
In anderen Bundesländern darf genehmigungsfrei gesondelt werden, sofern man nicht nach historischen Gegenständen sucht.
Sofern ich nach allen objekten sondeln will, muss ich (im Falle Niedersachsen und Schleswig Holstein) ein Kurs belegen um eine Genehmigung zu erhalten.
Habe ich das nun richtig verstanden, oder liege ich damit noch immer falsch. (Primär in Bezug auf Niedersachsen)
Und wenn ja, wenn ich überprüft werde, wer urteilt darüber, wonach ich gesucht habe, bzw. wie kann ich legal nach Münzen/Schmuck usw. sondeln, ohne dass man mir unterstellen könnte, dass ich nach historischen Objekten gesucht habe.
Ich hoffe, ihr könnt mir da weiterhelfen.
Gruß MangoMongo
ich muss gestehen, dass ich mit der Masse an Infos, die es hier im Forum gibt, ein wenig überfordert bin.
Vor allem was die Gesetzeslage betrifft, blick ich da noch immer nicht genau durch, denn immer wenn ich glaube, langsam durchzublicken finde ich einen Text oder eine Erklärung, die im Widerspruch zum Rest steht. Und je mehr ich versuche dies zu verstehen und andere Quellen hinzuziehe, um so verunsicherter bin ich.
Daher hier einmal mein Zwischenstand:
(Falls ich da falsch liege, wäre ich sehr dankbar, wenn man mich da bitte berichtigen würdet)
Also soweit ich das nun verstanden habe, ist grundsätzlich das sondeln nach historisch wertvollen Gegenständen grundsätzlich genehmigungspflichtig. Sofern man sich jedoch von Plätzen fern hält, welche Denkmalgeschützt sind, und nicht nach historisch wertvollen Gegenständen, sondern nach verlorenen Gegenständen (Geld, Schmuck usw) sucht, ist keine Genehmigung notwendig (außer Schleswig Holstein). Einzig beim Grundstückseigentümer muß ich die Erlaubnis einholen, auf diesem Grundstück sondeln zu dürfen.
Im Falle, dass ich dabei doch historische Objekte finde, muss ich diese beim Denkmalschutzamt melden.
Bomben-Blindgänger, Granaten sowie scharfe Munition müssen bei der Polizei gemeldet werden.
In Schleswig Holstein ist generell eine Genehmigung notwendig, welche man nach Teilnahme eines Kurses erst erhält (alternativ eine Genehmigung für Strände)
In anderen Bundesländern darf genehmigungsfrei gesondelt werden, sofern man nicht nach historischen Gegenständen sucht.
Sofern ich nach allen objekten sondeln will, muss ich (im Falle Niedersachsen und Schleswig Holstein) ein Kurs belegen um eine Genehmigung zu erhalten.
Habe ich das nun richtig verstanden, oder liege ich damit noch immer falsch. (Primär in Bezug auf Niedersachsen)
Und wenn ja, wenn ich überprüft werde, wer urteilt darüber, wonach ich gesucht habe, bzw. wie kann ich legal nach Münzen/Schmuck usw. sondeln, ohne dass man mir unterstellen könnte, dass ich nach historischen Objekten gesucht habe.
Ich hoffe, ihr könnt mir da weiterhelfen.
Gruß MangoMongo