Sicher hat sich jeder schon mal gefragt wo und wann er in den Wald darf...
Der Waldbesucher hat grundsätzlich ein jederzeitiges, nicht durch bestimmte Uhr -oder Jahreszeiten begrenztes Betretungsrecht des Waldes. Das jederzeitige Betretungsrecht findet seine Grenze da, wo die Lebensgemeinschaft Wald gestört wird...
Etwas ausführlicher ist die Zusammenfassung dann hier zu lesen:
http://www.jagd-naheland.de/pdf/Betretu ... Waldes.pdf


