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Betretungsrecht Wald

Alle Themen rund um Schatzsuche und Sondengehen, Einsteigertipps, Fundplatzrecherche.

Beitragvon Ebinger1 » Fr 13. Dez 2013, 19:24

Sicher hat sich jeder schon mal gefragt wo und wann er in den Wald darf...

Der Waldbesucher hat grundsätzlich ein jederzeitiges, nicht durch bestimmte Uhr -oder Jahreszeiten begrenztes Betretungsrecht des Waldes. Das jederzeitige Betretungsrecht findet seine Grenze da, wo die Lebensgemeinschaft Wald gestört wird...

Etwas ausführlicher ist die Zusammenfassung dann hier zu lesen:

http://www.jagd-naheland.de/pdf/Betretu ... Waldes.pdf
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Beitragvon Mr.Kite » Fr 13. Dez 2013, 19:49

Würde mich interessieren ob jemals einer vom Forstamt einen positiven Bescheid zum sondeln bekommen hat. Denke da stößt unser Hobby an Grenzen und ist Auslegungssache der Forstbehörde. Bei uns kann ich mir das nicht vorstellen, deswegen frag ich gar nicht. V.G. Mr.Kite
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Beitragvon Ebinger1 » Fr 13. Dez 2013, 19:57

Ich habe auch noch keinen erlebt der einen Antrag zum Wandern gestellt hat... :ironie

Wer schon mal einen Holzvollernter im Wald beobachtet hat, der bekommt auch kein schlechtes Gewissen bei den Löchlein die wir buddeln und anschließend dann auch noch verschließen. :mrgreen:
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Beitragvon Mr.Kite » Fr 13. Dez 2013, 20:09

Ebinger1 hat geschrieben:Ich habe auch noch keinen erlebt der einen Antrag zum Wandern gestellt hat... :ironie

Wer schon mal einen Holzvollernter im Wald beobachtet hat, der bekommt auch kein schlechtes Gewissen bei den Löchlein die wir buddeln und anschließend dann auch noch verschließen. :mrgreen:


Nur wie der Wald bearbeitet wird, ist im " Sinne der Natur" ha ha ha.
Bei uns würden dann andere Argumente wie" Störung der Tiere, Schutz der seltenen Arten" herangezogen.
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Beitragvon Ebinger1 » Fr 13. Dez 2013, 20:27

Behaupten darf das jeder... wenn es aber darum geht einen Busgeldbescheid zu erstellen, dann wird das nicht ganz so einfach.
Da müssen dann Beweise auf den Tisch.

Mir wollte vor einiger Zeit ein Förster für "sein" Revier ein lebenslanges Waldverbot aussprechen nachdem ich angeblich Rehe (Fluchttiere!) aufgeschreckt hatte. Mein Anwalt hat bestimmt 3 Minuten gebraucht um vor lauter Husten, Lachen, Stöhnen und Jauchzen wieder ein klares Wort durch die Telefonleitung zu bringen.
Ein sog. Platzverweis nach klar zu benennenden Regelverstößen durch einen Forstbeamten, welcher sich noch dazu korrekt ausweisen muß, darf in begründeten Fällen nur für den Rest des Tages ausgesprochen werden und ist an einen bestimmten Bereich gebunden.
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Beitragvon Onkel Hulle » Sa 21. Dez 2013, 12:14

Da ich immer alles gerne geklärt habe bin ich zu einem Förster hier in der Nähe hin und habe ihm mein Anliegen zum suchen vorgebracht. Dieser war sehr aufgeschlossen und hat mir das Gelände erklärt, welcher Teil seines Revieres Naturschutzgebiet sei und das ich dort eben nicht suchen dürfe.
Den anderen und für mich auch interessanteren Teil darf ich absuchen. Bereits bei meinem ersten Besuch dort traf ich auf den Förster und habe mich dann auch nett unterhalten. Er fand es klasse das man meine wieder verfüllten Löcher nicht mehr erkennen konnte und veraschiedetet sich dann auch wieder.
Ich glaube das man bei vernünftiger Frage auch eine vernünftige und positive Antwort bekommen kann.
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Beitragvon Majo » Sa 21. Dez 2013, 13:12

Ich hab bis jetzt noch keinen Förster getroffen, aber viele Jäger. Jeden hab ich gefragt und keiner hat was dagegen. Einer hat nur immer gesagt, er findet das nicht so gut, denn man kann ja in der Dunkelheit keinen erkennen. Der Versuch ihm zu erklären das ich nicht wirklich Nachts zum sondeln in den Wald gehe sondern nur tagsüber hat zwar ne weile gedauert aber irgendwann hat er es eingesehen und dann war alles in Ordnung. Abends sind sie ja meist unterwegs oder ganz früh morgens, da schlaf ich aber noch :) Vorallem wenn du schon Müll mit eingesammelt hast und ihm das zeigst, dann siehst du schon an den Gesichtszügen das sich die Ernsthaftigkeit verabschiedet und er lockerer wird.
Aber das mit dem Förster ist gut, den ruf ich mal an.
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