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Sondeln auf dem Acker

Alle Themen rund um Schatzsuche und Sondengehen, Einsteigertipps, Fundplatzrecherche.

Beitragvon Skyver » Mi 19. Feb 2014, 22:20

Hallo,

Ich habe bei mir in der Nähe mit der Agrargenossenschaft und verschiedenen Bauern gesprochen, welche mir das sondeln auf Ihren Feldern genehmigen. Dabei kam es immer zu netten Gesprächen, wo mich die Leute baten, das ich die Eisenteile die Sie über die Jahre von den Pflügen verloren haben, bitte an die Feldränder räumen soll, wenn ich etwas finde. Nun würde mich interessieren, ob mir eigentlich unter diesen Umständen jemand etwas anhaben kann, wenn ich auf dem Acker sondel oder müsste ich immer noch eine weitere Genehmigung beantragen um nicht mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten. Was sagt Ihr?? :thanks
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Beitragvon Niklot » Mi 19. Feb 2014, 22:46

Dem sondeln/suchen steht nichts im Wege, du hast die Bauern gefragt und die Erlaubnis.
Das war alles was du brauchst um suchen zu gehen.
Was der Pflug bisher nicht kaputt bekommen hat, das schaffst du mit deinem Spaten auch nicht.

Gut Fund
Niklot
Mal verliert man, mal gewinnen die anderen :-)
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Beitragvon Conte » Mi 19. Feb 2014, 22:52

So mach ich das auch. Natürlich um Erlaubnis fragen, Müll aufsammeln und Löcher wieder zumachen. Mit der Erlaubnis des ET kann dir keiner was.
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Beitragvon waldläufer » Mi 19. Feb 2014, 22:56

Wenn der Landwirt erstmal sieht, welche Mengen Schrott du von seinem Acker holst, kann das zum Sondelfreischein auf seinen Flächen werden... :thumbup
Gruß vom waldläufer!

Der Vorteil der Klugen besteht darin, sich dumm stellen zu können, was gegenteilig nur sehr schwer möglich ist!
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Beitragvon Ebinger1 » Mi 19. Feb 2014, 23:18

Eine Nachforschungsgenehmigung brauchst Du in den meisten Bundesländern in der Regel nur dann wenn Du gezielt nach Antiken suchen willst.

Wenn Du also klar ermitteln konntest das sich in dem von Dir abgesuchten Bereich bspw. ein Bodendenkmal befindet und Du dieses, bzw. die einzelnen Objekte, also den hist. Kontext, gezielt durch Sondage ergraben willst, dann ist eine Genehmigung erfoderlich.

Bei einer nicht genehmigungspflichtigen Suche mußt Du lediglich die von Dir als kulturhistorisch wertvoll erkannten Objekte umgehend melden.

In welchen Bundesland wohnst / suchst Du?
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Beitragvon Skyver » Do 20. Feb 2014, 00:03

Ich komme aus Thüringen. Gehen wir davon aus, es kommt eine Kontrolle und ich erkläre denen dass ich mit dem Bauern geklärt habe, die Felder vom Schrott zu entmüllen, kann mir doch keiner etwas. Wenn ich natürlich durch Zufall historisches Gut finde,würde ich das ja melden. So wie sich das gehört.
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Beitragvon Ebinger1 » Do 20. Feb 2014, 00:14

Denkmalschutzgesetz Thüringen


§ 18
Nachforschungen
Nachforschungen, insbesondere Grabungen mit dem Ziel, Bo-
dendenkmale zu entdecken, bedürfen der Genehmigung des
Landesamtes für Archäologie.
Die Grabungsgenehmigung kann
bestimmen, wer Unternehmer der Grabung sein soll. § 16 Abs. 4
gilt sinngemäß.

§ 17
Schatzregel
Bewegliche Kulturdenkmale, die herrenlos oder so lange ver-
borgen gewesen sind, dass ihr Eigentümer nicht mehr zu ermit-
teln ist, werden mit der Entdeckung Eigentum des Landes, wenn
sie bei staatlichen Nachforschungen, in archäologischen Schutz-
gebieten oder bei ungenehmigten Nachforschungen entdeckt
wurden, oder wenn sie einen hervorragenden wissenschaftlichen
Wert besitzen.
*

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Beitragvon oli03 » Do 20. Feb 2014, 01:17

Skyver, du sprichst uns aus der Seele !!
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Beitragvon Skyver » Do 20. Feb 2014, 02:09

oli03 hat geschrieben:Skyver, du sprichst uns aus der Seele !!

Ich weiß. :D
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