Ebinger1 hat geschrieben:Hallo Josef,
willkommen hier!
Hast Du den Antrag schriftlich gestellt?
Wenn ja, dann lass uns das mal wissen... Da gibt es eine wundervolle Frist die von der Behörde eingehalten werden muss!
Ebinger1 hat geschrieben:Vielen Feldbegehern ging es in den vergangenen Jahrzehnten auch nicht besser...![]()
Lt. Art. 5 GG hast Du aber ein Recht darauf zu forschen.
Da kann Dir auch kein unmotivierter Archi einen Riegel vorschieben.
Im Übrigen sind in RLP lt. Denkmalschutzgesetz nur Geländebegehungen mit Schatzsuchgeräten verboten wenn sie mit dem Ziel der Entdeckung eines Bodendenkmahls gemacht werden!![]()
Na?
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