Ich finde es immer ein wenig seltsam wenn von RAUBGRÄBERN gesprochen wird...
Evtl. sollte man einige Damen und Herrn erst mal zu Thema Raub aufklären:
Das BGB sagt dazu ganz klar...
"§ 249
Raub
(1) Wer mit Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, ..."
Soviel also zu Thema Raub.
Kann mir mal jemand erklären welche Personengruppe dann angesprochen wird wenn man auf der Amatsseite von RAUBgräber spricht?
Oder geht es nur um eine Stimmungsmache?
Diese kommt dann aber doch bedenklich nah an § 130 BGB, die Volksverhetzung.