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Grabungstechnikerhandbuch

BeitragVerfasst: Di 16. Feb 2016, 03:20
von Ebinger1
Hier ein Link zum aktuellen Handbuch:


http://www.landesarchaeologen.de/verban ... rhandbuch/

Re: Grabungstechnikerhandbuch

BeitragVerfasst: Di 16. Feb 2016, 16:39
von blockwart_ABC
Ebinger1 hat geschrieben:Hier ein Link zum aktuellen Handbuch:


http://www.landesarchaeologen.de/verban ... rhandbuch/




Aha! Warum interessiert dich so ein archäologisches Lehrbuch? Ich dachte du suchst nicht nach Kulturdenkmälern!!!!

Re: Grabungstechnikerhandbuch

BeitragVerfasst: Di 16. Feb 2016, 21:34
von Ebinger1
blockwart_ABC hat geschrieben:
Ebinger1 hat geschrieben:Hier ein Link zum aktuellen Handbuch:


http://www.landesarchaeologen.de/verban ... rhandbuch/




Aha! Warum interessiert dich so ein archäologisches Lehrbuch? Ich dachte du suchst nicht nach Kulturdenkmälern!!!!


Ich glaube Du hast einen Trend verschlafen...

der geht hin zum Zweitbuch.

Aber mal ganz im Ernst:
Natürlich beschäftige ich mich intensiv mit Archäologie, der Lage von bekannten Bodendenkmälern, Grabungsschutzgebieten, der Bestimmung von Funden, der sachgemäßen Reinigung, Konservierung, Restaurierung & Co.

So kann ich verhindern das mir irgend ein Vollpfosten irgendwann einmal vorwerfen will, ich würde billigend in Kauf nehmen auf ein Bodendenkmal zu stoßen.

...und wenn ich bei meiner Suche etwas von besonderer kulturhistorischer Bedeutung finde, obwohl mir dazu bisher noch kein Amtsarchäologe eine rechtsverbindliche Definition liefern konnte / wollte, möchte ich doch in der Lage sein zu bestimmen was ich da gefunden habe.

Es wäre mir eine Freude, nach meinem Anwalt, der Presse, einem guten Cateringservice, auch das zuständige Denkmalamt mit einzuladen.
So etwas sollte man doch feiern :jump:

Re: Grabungstechnikerhandbuch

BeitragVerfasst: Di 16. Feb 2016, 22:48
von blockwart_ABC
Ebinger1 hat geschrieben:
blockwart_ABC hat geschrieben:
Ebinger1 hat geschrieben:Hier ein Link zum aktuellen Handbuch:


http://www.landesarchaeologen.de/verban ... rhandbuch/




Aha! Warum interessiert dich so ein archäologisches Lehrbuch? Ich dachte du suchst nicht nach Kulturdenkmälern!!!!


Ich glaube Du hast einen Trend verschlafen...

der geht hin zum Zweitbuch.

Aber mal ganz im Ernst:
Natürlich beschäftige ich mich intensiv mit Archäologie, der Lage von bekannten Bodendenkmälern, Grabungsschutzgebieten, der Bestimmung von Funden, der sachgemäßen Reinigung, Konservierung, Restaurierung & Co.

So kann ich verhindern das mir irgend ein Vollpfosten irgendwann einmal vorwerfen will, ich würde billigend in Kauf nehmen auf ein Bodendenkmal zu stoßen.

...und wenn ich bei meiner Suche etwas von besonderer kulturhistorischer Bedeutung finde, obwohl mir dazu bisher noch kein Amtsarchäologe eine rechtsverbindliche Definition liefern konnte / wollte, möchte ich doch in der Lage sein zu bestimmen was ich da gefunden habe.

Es wäre mir eine Freude, nach meinem Anwalt, der Presse, einem guten Cateringservice, auch das zuständige Denkmalamt mit einzuladen.
So etwas sollte man doch feiern :jump:


... du redest dich ja immernoch um Kopf und Kragen.

Aber ich finde es schön, dass du dich laienhaft mit Archäologie beschäftigst. Vergiss nur eines nicht: Wir sind Laien und werden es auch immer bleiben!

Tatsache ist nun einmal, dass du es billigend in Kauf nimmst ein BD / KD zu entdecken, auch wenn du nicht gezielt danach suchst. Da hilft dir auch keine Cateringfirma :popcorn:

Von uns Halbwissenden sollte sich niemand anmaßen über eine kulturhistorische Bedeutung eines Objektes zu urteilen.... :weisheit: auch du nicht mein Sohn!!

Re: Grabungstechnikerhandbuch

BeitragVerfasst: Mi 17. Feb 2016, 00:07
von Ebinger1
Dann zeig mir doch bitte mal den / die §§ im Denkmalschutzgesetz in denen die "billigende Inkaufnahme" ein Bodendenkmal aufzufinden unter Strafe gestellt / verboten ist...

und dann zeige mir bitte mal all die Bauarbeiter, Bauern, Forstwirte, Landschaftsgärtner,...
die es nicht billigend in Kauf nehmen auf ein Bodendenkmal zu stoßen und aus diesem Grund eine NFG besitzen :mrgreen:

Re: Grabungstechnikerhandbuch

BeitragVerfasst: Mi 17. Feb 2016, 17:29
von blockwart_ABC
Ebinger1 hat geschrieben:Dann zeig mir doch bitte mal den / die §§ im Denkmalschutzgesetz in denen die "billigende Inkaufnahme" ein Bodendenkmal aufzufinden unter Strafe gestellt / verboten ist...

und dann zeige mir bitte mal all die Bauarbeiter, Bauern, Forstwirte, Landschaftsgärtner,...
die es nicht billigend in Kauf nehmen auf ein Bodendenkmal zu stoßen und aus diesem Grund eine NFG besitzen :mrgreen:



Die von dir angeführten Personen arbeiten in der Regel nicht mit einem MD.
Hier ist keine gezielte Suche gegeben. Wenn du jedoch mit einem MD suchst, aber angibst keine beweglichen Kulturdenkmäler finden zu wollen, so erscheint dies sehr unglaubwürdig. Besonders vor dem Hintergrund deines nachweisbaren Interesses an Archäologie und Geschichte.

Bitte führe keine Paragraphen in dieser Diskussion mehr an. Es zeigt sich leider, dass dir das notwendige Fachwissen fehlt
um rechtlich Komplexe Sachverhalte verstehen und analysieren zu können.

Re: Grabungstechnikerhandbuch

BeitragVerfasst: Mi 17. Feb 2016, 18:36
von Ebinger1
blockwart_ABC hat geschrieben:
Ebinger1 hat geschrieben:Dann zeig mir doch bitte mal den / die §§ im Denkmalschutzgesetz in denen die "billigende Inkaufnahme" ein Bodendenkmal aufzufinden unter Strafe gestellt / verboten ist...

und dann zeige mir bitte mal all die Bauarbeiter, Bauern, Forstwirte, Landschaftsgärtner,...
die es nicht billigend in Kauf nehmen auf ein Bodendenkmal zu stoßen und aus diesem Grund eine NFG besitzen :mrgreen:



Die von dir angeführten Personen arbeiten in der Regel nicht mit einem MD.
Hier ist keine gezielte Suche gegeben. Wenn du jedoch mit einem MD suchst, aber angibst keine beweglichen Kulturdenkmäler finden zu wollen, so erscheint dies sehr unglaubwürdig. Besonders vor dem Hintergrund deines nachweisbaren Interesses an Archäologie und Geschichte.

Bitte führe keine Paragraphen in dieser Diskussion mehr an. Es zeigt sich leider, dass dir das notwendige Fachwissen fehlt
um rechtlich Komplexe Sachverhalte verstehen und analysieren zu können.


Nein, im Straßenverkehr arbeitet man in der Regel nicht mit einem Detektor.
Aber lt. §2 des GG hat jeder das Recht auf körperliche Unversehrtheit und hierbei handelt es sich um eines der bedeutensten Grundrechte unserer Verfassung, weit wichtiger als die Zeugnisse vergangener Epochen.

Falls Du das nicht verstehst, hier ein kurzer Ausflug zu einer ansatzweise richtigen Erläuterung in einfacher Sprache:

https://de.wikipedia.org/wiki/Recht_auf ... rsehrtheit

Wenn ich mich also in den Straßenverkehr begebe, nehme ich auch billigend in Kauf, das ich die körperliche Unversehrtheit eines Verkehrsteilnehmers, oder auch unbeteiligter Personen, gefährde.
Auch dies stellt keine Ordnungswidrigkeit / Straftat, genau so wenig wie das sondeln (außer in SH), dar.

Wenn Du schon keinen /keine §§ benennen kannst in dem / denen die billigende Inkaufnahme sanktioniert wird, dann zeig mir doch mal ein Urteil in dem ein Sondengänger wg. der angeblichen billigenden Inkaufnahme des Auffindens von Bodendenkmälern verurteilt wurde. :?: :mrgreen:

Natürlich kann ich auch in Diskussionen mit Dir zukünftig den Verweis auf die einschlägigen §§ nicht mehr einfügen, aber ich denke dann wirst Du es auch nicht einfacher verstehen... :weisheit:

Re: Grabungstechnikerhandbuch

BeitragVerfasst: Fr 19. Feb 2016, 19:01
von bagger
Danke für den Link!
Gruß bagger