Watzmann hat geschrieben:Ebinger1 hat geschrieben:Schauen wir uns SH an:
Glaubst Du das es dort, seit dem Verbot des Sondengehens ohne Genehmigung, wesentlich weniger Sondengänger gibt
Nein... schlimmer noch. Die Zahl derer (ohne NFG) die auch einen Fund von außerordentlicher kulturhistorischer Bedeutung NICHT melden würden ist gestiegen.
Da Du so gerne Beweise für Argumente von anderen forderst.
Wie wäre es, wenn Du für dafür auch hieb und stichfeste Beweise, Links oder sonst irgendwas nachvollziehbares liefern würdest?Geschrieben ist ja schnell etwas.

Nein.
Ich widerrufe.
In SH ist die Welt seit der Einführung des Detektorverbot, außer für zertifizierte Sondengänger vollkommen im Lot.
Es wird sicherlich kein einziger Sondengänger gegen die neuen gesetzlichen Bestimmungen verstoßen und sich auch nur wagen seinen Detektor anzusehen, geschweige denn in Betrieb zu nehmen.
Statistiken, Links und andere Beweise gibt es zu Hunderten.
Aber genau das Beispiel von SH zeigt wie nötig und sinnvoll eine bundesweite gesetzliche Regelung im Hinblick auf eine möglicht einfache und umfängliche Einbindung von Sondengängern ist.
Quasi staatlich erzwungene Fundunterschlagung durch Kriminalisierung der Sondengänger muss unterbunden werden.
Oder geht es etwa nur darum, das einige mit NFG ausgestattete Sondengänger das Grüppchen der "Auserwählten" klein halten wollen, um sich vermeindliche Mitbewerber aus dem eigenen Claim fernzuhalten

Aber ich sehe das bestimmt falsch und es geht nicht um Eigennutz...
Am 13. April 2016 findet in Berlin eine erneute Expertenanhörung zum neuen Kulturgüterschutzgesetz statt und da werden bestimmt ein paar interessante Meinungen und zukünftige Entwicklungen zu hören sein.
Warten wir den Termin mal ab
