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Ausweitung des Kulturgutschutzgesetzes

Hier finden sich alle sondengängerpolitischen Diskussionen die nichts direkt mit der fachlichen Komponente zu tun haben.

Beitragvon Ebinger1 » Do 31. Mär 2016, 19:16

Scheinbar haben die im Dezember 2015 geführten Diskussionen im Bundesrat dazu geführt das wohl aktuell eine zweistufige Gesetzesvorlage erarbeitet wird...

Das ist ja an und für sich nicht soo interessant, aber in der Phase 2 scheint auch eine bundeseinheitliche Regelung bzügl. Bürgerbeteiligung in der Planung zu sein.

Ich hoffe man wird dann auch endlich einmal eine länderübergreifende Regelung für uns Sondengänger finden...

Die Chancen stehen gut :mrgreen:

Wie könntet IHR euch eine solche Regelung vorstellen :?:
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Beitragvon Schätzje » Do 31. Mär 2016, 19:21

Gibts ne Quelle? So wie ich das lese, betrifft das KultgSchG nur die Ausfuhrbestimmungen von Kulturgütern, was erstmal nichts mit Bürgerbeteiligung oder Sondengängern zu tun haben sollte (außer den legendären Bussen voller Holländer, die unsere Denkmäler plündern).

Beste Grüße
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Beitragvon Ebinger1 » Do 31. Mär 2016, 19:37

Schätzje hat geschrieben:Gibts ne Quelle? So wie ich das lese, betrifft das KultgSchG nur die Ausfuhrbestimmungen von Kulturgütern, was erstmal nichts mit Bürgerbeteiligung oder Sondengängern zu tun haben sollte (außer den legendären Bussen voller Holländer, die unsere Denkmäler plündern).

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Die Phase 2 wird in Berlin gerade mit ganz heißer Nadel gestrickt und scheint sich auf den Druck der AfD zu beziehen.

Die AfD will scheinbar schon in den kommenden Wochen die Forderung nach Abschaffung des Schatzregals und mehr Bürgerbeteiligung in der Archäologie groß ins Bundesprogramm übernehmen. Dort hat man wohl das enorme Einsparungspotenzial durch die Entlastungen bei Personalstand, Restaurationen, Archivierung und Registrierung erkannt und reagiert nun :angle

ich bin kein Freund der AfD, aber dafür würde ich auch meine Stimme hergeben.
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Beitragvon Schätzje » Do 31. Mär 2016, 19:50

Ebinger1 hat geschrieben:
Schätzje hat geschrieben:Gibts ne Quelle? So wie ich das lese, betrifft das KultgSchG nur die Ausfuhrbestimmungen von Kulturgütern, was erstmal nichts mit Bürgerbeteiligung oder Sondengängern zu tun haben sollte (außer den legendären Bussen voller Holländer, die unsere Denkmäler plündern).

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Die Phase 2 wird in Berlin gerade mit ganz heißer Nadel gestrickt und scheint sich auf den Druck der AfD zu beziehen.

Die AfD will scheinbar schon in den kommenden Wochen die Forderung nach Abschaffung des Schatzregals und mehr Bürgerbeteiligung in der Archäologie groß ins Bundesprogramm übernehmen. Dort hat man wohl das enorme Einsparungspotenzial durch die Entlastungen bei Personalstand, Restaurationen, Archivierung und Registrierung erkannt und reagiert nun :angle

ich bin kein Freund der AfD, aber dafür würde ich auch meine Stimme hergeben.


Ok, aber die Aufnahme einer Forderung in das Bundesprogramm der AFD ist doch nun etwas ganz anderes als die Erarbeitung einer Gesetzesvorlage. Dafür ist der Einzug in den Bundestag Voraussetzung. Und nach der Behandlung im Parlament eine einfache Mehrheit, was mit CDU, SPD und Grünen ohnehin nicht zu machen sein wird.

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Beitragvon Ebinger1 » Do 31. Mär 2016, 20:01

Ich hatte ja auch geschrieben, das die Regierungsparteien, auf Grund der Bestrebungen der AfD, an einer Forlage für Phase 2 mit Hochdruck arbeiten.

Nach den Erdrutschartigen Bewegungen der letzten Landtagswahlen kann ich da die Verunsicherung bei den etablierten Parteien schon verstehen.
Unsere liebe Frau Merkel glänzte in der Vergangenheit auch seltenst mit der Erarbeitung eigener Positionen. Vielmehr wurden ja zusehends Positionen der pol. Gegner belegt und in das eigene Programm mit aufgenommen.
Dies führte ja dann zu der erkennbaren Linksverschiebung der tollen CDU und dem Rechtsvakuum welches ja gerade durch die AfD geflutet wird. Scheinbar hat man ein ganz klein wenig aus vergangenen Fehlern gelernt und will verlorenen Boden auf allen Bereichen mit Aktionismus zurück gewinnen.

So könnte uns eine noch nicht in den Bundestag eingezogene Partei doch ein paar solide Fortschritte in unserer Position als Sondengänger und Geschichtsinteressierten verschaffen.
Da scheint auch ein englisches Modell plötzlich eine aufregende Alternative zum bestehenden Kleinkrieg einiger Landesdenkmalschutzämtern mit Teilen der eigenen Bevölkerung zu sein.
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Beitragvon Schätzje » Do 31. Mär 2016, 20:26

Ebinger1 hat geschrieben:Ich hatte ja auch geschrieben, das die Regierungsparteien, auf Grund der Bestrebungen der AfD, an einer Forlage für Phase 2 mit Hochdruck arbeiten.

Nach den Erdrutschartigen Bewegungen der letzten Landtagswahlen kann ich da die Verunsicherung bei den etablierten Parteien schon verstehen.
Unsere liebe Frau Merkel glänzte in der Vergangenheit auch seltenst mit der Erarbeitung eigener Positionen. Vielmehr wurden ja zusehends Positionen der pol. Gegner belegt und in das eigene Programm mit aufgenommen.
Dies führte ja dann zu der erkennbaren Linksverschiebung der tollen CDU und dem Rechtsvakuum welches ja gerade durch die AfD geflutet wird. Scheinbar hat man ein ganz klein wenig aus vergangenen Fehlern gelernt und will verlorenen Boden auf allen Bereichen mit Aktionismus zurück gewinnen.

So könnte uns eine noch nicht in den Bundestag eingezogene Partei doch ein paar solide Fortschritte in unserer Position als Sondengänger und Geschichtsinteressierten verschaffen.
Da scheint auch ein englisches Modell plötzlich eine aufregende Alternative zum bestehenden Kleinkrieg einiger Landesdenkmalschutzämtern mit Teilen der eigenen Bevölkerung zu sein.


Lassen wir uns mal überraschen. Ich glaube allerdings nicht, dass die Ablehnung des Schatzregals eine "rechte" Kernposition ist und damit für die CDU eher weniger geeignet, um sich zu profilieren. Um deine Eingangsfrage zu beantworten – ich stelle mir für Sondengänger bundesweit eine folgende Regelung vor:

– Einführung eines kostenpflichtigen Detektorführerscheins ähnlich einer Jagd- oder Fischereiprüfung mit Unterrichtseinheiten und praktischer und theoretischer Eignungsprüfung. Vielfältige Fachgebiete von Geschichte über Fundbestimmung, Einmessung bis hin zu Grabungstechnik.

– Inhaber des Führerscheins erhalten unter bundesweit einheitlichen Auflagen eine NFG für den Landkreis ihrer Wahl. Wald, Feld, Wiese, Bodendenkmäler dürfen besondelt werden. Funde sind professionell zu dokumentieren und zu melden. Funde werden zur wissenschaftlichen Bearbeitung übergeben.

- Statt Schatzregal gilt bundesweit die Hadrianische Teilung.

– Ähnlich der Gesetzgebung in GB hat das Land für "Schatzfunde" von besonderem wissenschaftlichen Interesse ein Erwerbsrecht. Der Marktwert wird nach unabhängigen Gutachten ermittelt und aus Landesmitteln gezahlt. Wird das Erwerbsrecht nicht wahrgenommen, bleibt das Eigentum beim Finder und Grundeigentümer. Weiterveräußerung ist unter folgenden Auflagen möglich: Der Fund muss auf Anforderung jederzeit der wissenschaftlichen Bearbeitung zugänglich gemacht werden können. Bei Veräußerung muss der "Schatz" ähnlich wie beim KFZ Verkauf "umgemeldet" werden. Der Käufer verpflichtet sich mit dem Kauf vertraglich, die entsprechenden Verpflichtungen wahrzunehmen. Der Erlös von privaten Schatzverkäufen wird analog der Abgeltungssteuer mit 25% versteuert. Die Mittel werden zweckgebunden den Landesbudgets zum Ankauf von "Schätzen" zugeführt.

– Die Strafen für Zuwiderhandlungen (Suche ohne Führerschein bzw. NFG, Unterschlagung von Funden, ungenehmigter Verkauf, Vernichtung/Beschädigung/Verlust von im Eigentum befindlichen Schätzen) sollten erheblich verschärft werden.

Beste Grüße
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Beitragvon Ebinger1 » Do 31. Mär 2016, 20:37

Ich denke nicht das es sinnvoll ist die Hürde in Form eines Führerscheins zu setzen...

Vielmehr sollte Motivation als Triebfeder genutzt werden.

Eine öffentlich einsehbare Funddatenbank, welche die Möglichkeit bietet alle Funde einzustellen und begutachten zu lassen, ist ein hoher Anreiz für die konstante Eigenqualifikation der Sucher im Hinblick auf Erkennung von Fundzusammenhängen, Bestimmung, Reinigung und Konservierung.
Damit würden der öffentlichen Hand auch enorme Kosten erspart.
Würde man jeden Amtsarchäologen eine Stunde im jahr freistellen um einen Themenbezogenen Beitrag in dieser Datenbank zu veröffentlichen, dann würde diese Informations- und Schulungsplattform binnen kürzester Frist eine Vielzahl an verwertbaren Materialien enthalten.

Schließlich soll die Zahl der eingebundenen Sondengänger ja nicht künstlich (wie beim SH Modell) klein gehalten werden.
Je höher die Zahl der eingebundenen Sucher, um so höher der Erkenntnisgewinn. :thumbup
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Beitragvon Schätzje » Do 31. Mär 2016, 20:44

Eine öffentliche Funddatenbank gerne – dennoch halte ich eine erwiesene Grundqualifikation als Einstiegsvoraussetzung für sogar sehr sinnvoll.

Mir graust es heute, wenn ich in einschlägigen Foren vom Hauch der Unwissenheit angeweht werde und unwiederbringlich totgereinigte Funde bedauern muss, ganz zu schweigen von den Funden, die täglich unerkannt im Müll landen und niemals gezeigt werden.

Sondengängerei ist meiner Ansicht nach ein Hobby, das mit Verantwortung, Sorgfalt und Sachverstand betrieben werden muss. Wer sich ernsthaft damit auseinandersetzen möchte, braucht einen "Führerschein" ja nicht zu scheuen.

Beste Grüße!
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Beitragvon Ebinger1 » Do 31. Mär 2016, 20:50

Es geht ja nicht um die Sucher die mit einem Führerschein kein Problem haben...

es geht darum das die Sucher die diese Hürde nicht überspringen wollen ihr Hobby nicht an den Nagel hängen werden.

Schauen wir uns SH an:

Glaubst Du das es dort, seit dem Verbot des Sondengehens ohne Genehmigung, wesentlich weniger Sondengänger gibt :?:

Nein... schlimmer noch. Die Zahl derer (ohne NFG) die auch einen Fund von außerordentlicher kulturhistorischer Bedeutung NICHT melden würden ist gestiegen.
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Beitragvon Schätzje » Do 31. Mär 2016, 21:11

Also,

wenn absolute Gleichbehandlung herrscht,
wenn der "Führerschein" prinzipiell für jeden zugänglich ist,
wenn für alle wertvollen Funde ein vollwertiger finanzieller Ausgleich stattfindet,

dann gibt es keinen vernünftigen Grund, sich nicht in dieses System einzugliedern,
außer Starrsinn & Renitenz, Faulheit, Missachtung der historischen Bedeutung der Funde
und Missachtung von Eigentumsrechten der Grundstückseigentümer.

Gerade der letzte Punkt dürfte hier von größter Bedeutung sein und kann von
mir aus gerne unter Ausschöpfung sämtlicher Mittel hart sanktioniert werden.

Beste Grüße
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