Ebinger1 hat geschrieben:Ich hatte ja auch geschrieben, das die Regierungsparteien, auf Grund der Bestrebungen der AfD, an einer Forlage für Phase 2 mit Hochdruck arbeiten.
Nach den Erdrutschartigen Bewegungen der letzten Landtagswahlen kann ich da die Verunsicherung bei den etablierten Parteien schon verstehen.
Unsere liebe Frau Merkel glänzte in der Vergangenheit auch seltenst mit der Erarbeitung eigener Positionen. Vielmehr wurden ja zusehends Positionen der pol. Gegner belegt und in das eigene Programm mit aufgenommen.
Dies führte ja dann zu der erkennbaren Linksverschiebung der tollen CDU und dem Rechtsvakuum welches ja gerade durch die AfD geflutet wird. Scheinbar hat man ein ganz klein wenig aus vergangenen Fehlern gelernt und will verlorenen Boden auf allen Bereichen mit Aktionismus zurück gewinnen.
So könnte uns eine noch nicht in den Bundestag eingezogene Partei doch ein paar solide Fortschritte in unserer Position als Sondengänger und Geschichtsinteressierten verschaffen.
Da scheint auch ein englisches Modell plötzlich eine aufregende Alternative zum bestehenden Kleinkrieg einiger Landesdenkmalschutzämtern mit Teilen der eigenen Bevölkerung zu sein.
Lassen wir uns mal überraschen. Ich glaube allerdings nicht, dass die Ablehnung des Schatzregals eine "rechte" Kernposition ist und damit für die CDU eher weniger geeignet, um sich zu profilieren. Um deine Eingangsfrage zu beantworten – ich stelle mir für Sondengänger bundesweit eine folgende Regelung vor:
– Einführung eines kostenpflichtigen Detektorführerscheins ähnlich einer Jagd- oder Fischereiprüfung mit Unterrichtseinheiten und praktischer und theoretischer Eignungsprüfung. Vielfältige Fachgebiete von Geschichte über Fundbestimmung, Einmessung bis hin zu Grabungstechnik.
– Inhaber des Führerscheins erhalten unter bundesweit einheitlichen Auflagen eine NFG für den Landkreis ihrer Wahl. Wald, Feld, Wiese, Bodendenkmäler dürfen besondelt werden. Funde sind professionell zu dokumentieren und zu melden. Funde werden zur wissenschaftlichen Bearbeitung übergeben.
- Statt Schatzregal gilt bundesweit die Hadrianische Teilung.
– Ähnlich der Gesetzgebung in GB hat das Land für "Schatzfunde" von besonderem wissenschaftlichen Interesse ein Erwerbsrecht. Der Marktwert wird nach unabhängigen Gutachten ermittelt und aus Landesmitteln gezahlt. Wird das Erwerbsrecht nicht wahrgenommen, bleibt das Eigentum beim Finder und Grundeigentümer. Weiterveräußerung ist unter folgenden Auflagen möglich: Der Fund muss auf Anforderung jederzeit der wissenschaftlichen Bearbeitung zugänglich gemacht werden können. Bei Veräußerung muss der "Schatz" ähnlich wie beim KFZ Verkauf "umgemeldet" werden. Der Käufer verpflichtet sich mit dem Kauf vertraglich, die entsprechenden Verpflichtungen wahrzunehmen. Der Erlös von privaten Schatzverkäufen wird analog der Abgeltungssteuer mit 25% versteuert. Die Mittel werden zweckgebunden den Landesbudgets zum Ankauf von "Schätzen" zugeführt.
– Die Strafen für Zuwiderhandlungen (Suche ohne Führerschein bzw. NFG, Unterschlagung von Funden, ungenehmigter Verkauf, Vernichtung/Beschädigung/Verlust von im Eigentum befindlichen Schätzen) sollten erheblich verschärft werden.
Beste Grüße
Schätzje