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Waffe gefunden

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Beitragvon Laurenz » Mi 30. Mär 2016, 21:23

Raidtomber hat geschrieben:Das Problem ist wie du an die Waffe gekommen bist. Das ist eben KEIN Erbstück und rein rechtlich kannst du an so einem Kriegszeugs kein Eigentum erwerben.


Das mit dem Eigentum ist wirklich ein Problem. Handelt es sich um deutsches Kriegsgerät ist der Egentümer klar. Bei ausländischem Kriegsgerät ist es die Nation die das Gerät einsetzte. Keiner ist darauf erpicht sich mit diesen Altlasten zu beschäftigen.
Ich denke mal zumindest theoretisch bin ich da aus dem Schneider. Bei der Abgabe des Bodenfundes bestand ich darauf, dass ich das Stück legalisieren lassen und vor allem wieder haben möchte. Ich wurde darauf hingewiesen, dass ich noch in dem für den Fundort zuständigen Ordnungsamt eine Fundmeldung machen muss. Habe das auch gleich erledigt. Der ganze Vorgang wurde auf dem örtlichen Amt echt unter Fundachen abgelegt. Vergleichbar einem Koffer oder Regenschirm. Sollte der Eigentümer innerhalb eines halben Jahres seine Ansprüche nicht geltend machen ist sie also theoretisch meine. Da muss nur noch LKA und BKA mitspielen.
Klingt alles ziemlich utopisch könnte aber so laufen.

Gruß Laurenz
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Beitragvon waldläufer » Mi 30. Mär 2016, 21:41

Ordnungsamt!? Fundsache?! Ich kenne viele Leute, die, ich eingeschlossen, besseres mit ihrer Zeit anzufangen wissen! Hurra, wir sind in Deutschland! Das könnte alles so unkompliziert laufen: eine v. Amt bestellte , sachkundige Person schaut sich so was an, schreibt paar Worte dazu, u. schon ist alles (mit eventuellen Auflagen) Deins! Letztendlich wird man in staatliche Zwänge gepresst, deren Sinn sich vielen unserer Bürger nicht vollständig erschließt.Und da reden immer alle von Bürokratieabbau.
Die spinnen, die Rö...sorry, die Deutschen...
Gruß vom waldläufer!

Der Vorteil der Klugen besteht darin, sich dumm stellen zu können, was gegenteilig nur sehr schwer möglich ist!
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Beitragvon Laurenz » Mi 30. Mär 2016, 21:59

Waldläufer,
du sprichst mir aus dem Herzen. Meine Zeit ist auch kostbar.
ABER :twisted: Ich will es jetzt wissen!
Mal sehen was ich hier noch alles in Bewegung setze.

Gruß Laurenz
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Beitragvon Raidtomber » Mi 30. Mär 2016, 23:10

"Vollautomatische Büchse"??? So hätt ich das Ding ja nie genannt!!! Die Amtsschimmel sind lustig! :D

Das sieht ja wirklich gut aus das du das Ding am Ende bekommst. Ausser die meinen des wär noch immer eine Waffe.

Ciao!
RT
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Beitragvon Kehrverkreis » Mi 6. Apr 2016, 06:57

Hi Laurenz,

Schönes Teil hast de da!Aber mit dem Unbrauchbar machen von Waffen wird es am 08.04.16 deutlich schwieriger werden.Da werden so weit ich weis die Richtlinien und Anforderungen an die Dekowaffe nochmal enorm nach oben geschraubt.Bedeutet also dass die Dekobüchsen jetzt noch mehr verstümmelt werden als sie es eh schon sind.Wär schön wenns bis dahin klappen würde und du deine Knatterkiste davor schon wieder zurück bekommst...weil die, die vor diesem Datum eine noch nach den alten Richtlinien abgeänderte Waffe besitzen genießen für den Besitz dieser Bestandschutz. :thumbup

Grüße und gut Fund,

Kehrverkreis :winken:
A gromms Holz gibd au a grads Feir ;-)
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Beitragvon abcdefg » Di 26. Apr 2016, 21:50

gibt es schon neues?
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Beitragvon Laurenz » Do 28. Apr 2016, 22:54

abcdefg hat geschrieben:gibt es schon neues?

Leider nicht.
Habe zur Zeit arbeitstechnisch viel um die Ohren. Aber ich denke, dass ich mich mitte Mai wieder intensiv mit dem Thema beschäftigen kann.
Mit irgend was muss ich schließlich meine Brötchen verdienen.

Gruß Laurenz
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Beitragvon abcdefg » Fr 29. Apr 2016, 07:28

jaa,arbeiten kann einem schon den tag versaun.... :roll:
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Beitragvon mülli » Fr 29. Apr 2016, 09:46

Da muss ich mal aufs funbbüro,genau so eine hab ich verloren :ironie
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Beitragvon Laurenz » Di 17. Mai 2016, 20:27

Hallo,
ich habe heute endlich mal wieder Zeit gehabt mich um meinen Problemfall zu kümmern.
Ich war bei einem Büchsenmachermeister. Der Besuch war zwar etwas deprimierend aber auch sehr informativ.
:gruebel:
Das Ergebnis.:
Änderungen auf Deko macht er. Bedingung ist ein lückenloser Lebenslauf der Waffe. Also Altbesitz, Erbstücke oder vergleichbares.
Alles andere wird eingezogen und gemeldet. Scheinbar herrenlose Waffen sind abgabepflichtig. Vor einer eventuellen Rückgabe erfolgt erst eine Prüfung durch das Landeskriminalamt. Erst nach Freigabe durch die Behörden kann die Unbrauchbarmachung durch den Büchsenmacher erfolgen. Egal wie stark eine Waffe beschädigt ist, der Verlust der Waffeneigenschaft muss amtlich bestätigt werden. Also Pistole, Karabiner oder automatische Waffe, bedeutet alles das Gleiche. Um den Gang zum Ordnungsamt kommt man nicht herum.

Mal sehen was es dort zu hören gibt.
:winken:
Gruß Laurenz
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