Raidtomber hat geschrieben:Das Problem ist wie du an die Waffe gekommen bist. Das ist eben KEIN Erbstück und rein rechtlich kannst du an so einem Kriegszeugs kein Eigentum erwerben.
Das mit dem Eigentum ist wirklich ein Problem. Handelt es sich um deutsches Kriegsgerät ist der Egentümer klar. Bei ausländischem Kriegsgerät ist es die Nation die das Gerät einsetzte. Keiner ist darauf erpicht sich mit diesen Altlasten zu beschäftigen.
Ich denke mal zumindest theoretisch bin ich da aus dem Schneider. Bei der Abgabe des Bodenfundes bestand ich darauf, dass ich das Stück legalisieren lassen und vor allem wieder haben möchte. Ich wurde darauf hingewiesen, dass ich noch in dem für den Fundort zuständigen Ordnungsamt eine Fundmeldung machen muss. Habe das auch gleich erledigt. Der ganze Vorgang wurde auf dem örtlichen Amt echt unter Fundachen abgelegt. Vergleichbar einem Koffer oder Regenschirm. Sollte der Eigentümer innerhalb eines halben Jahres seine Ansprüche nicht geltend machen ist sie also theoretisch meine. Da muss nur noch LKA und BKA mitspielen.
Klingt alles ziemlich utopisch könnte aber so laufen.
Gruß Laurenz


