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Waffe gefunden

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Beitragvon Laurenz » Di 29. Mär 2016, 18:11

Hatte Ostermontag einen super Fund. Eine PPSch 41. Das einzige was an der MPi fehlte war der Kornschutz. Mal ein schöner Rostklumpen. Dienstag mussten sich unsere Wege dann erst mal trennen. :cry: Natürlich mit dem Vermerk, ich will dich zurück. :winken:

So Spaß beiseite. Die Waffe ist jetzt auf dem Weg zum LKA und ich darf mich in einem Monat bei der Sachbearbeiterin melden. Es wir geprüft inwieweit sich meine Vorstellungen von so einem offensichtlich nicht mehr schussfähigem Stück Eisen und das deutsche Waffenrecht sich auf einen Nenner bringen lassen. Sie muss es erst mal klären. Ich denke: Wenn so was nicht mehr zu reparieren ist taugt es ja eigentlich nur noch als Prügel und die fallen meines Wissens nicht unter das Waffengesetz. Wenn mein kleiner Testballon funktioniert ist es toll. Wenn nicht, ist es auch kein Weltuntergang. Es wird, wenn überhaupt, mit Sicherheit langwierig. Es muss aber einen Weg geben.
:?:
Ist es hier schon mal jemanden gelungen eine Bodenfundwaffe zu legalisieren?
Wie war der Verwaltungsablauf?
Was sind die genauen gesetzlichen Grundlagen?
Wie waren eure Erfahrungen mit den Behörden?
:?:

Ps.: Ein paar nette Bilder von jetzt legalen Bodenfundwaffen würden hier richtig gut reinpassen. Ich bin neugierig auf eure Komentare

Gruß Laurenz
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Beitragvon Ebinger1 » Di 29. Mär 2016, 20:29

Ich denke Du hast da den richtigen Ansprechpartner gewählt.

Da gehst Du allen erdenklichen Problemen aus dem Weg. :thumbup
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Beitragvon Laurenz » Di 29. Mär 2016, 22:47

Um die Probleme geht es mir eher weniger. Ich suche einen Weg wie man derartige Funde legalisieren kann. Ich will einen tollen Fund auch zeigen können und nicht verstecken. Es nervt wenn hier vereinzelt so gute Funde zu sehen sind und spätestens in der zweiten Antwort kommt der erhobene Zeigefinger. Es muss doch möglich sein so etwas meinethalben zu einem Sachverständigen zu bringen und der stellt einen Schein aus.
Genau darauf zielen meine Fragen. Es wird hier doch einige Mitglieder geben die Antworten geben können am besten noch mit Angabe der Quelle. Ich Glaube da haben wir alle was davon. Ja so wie sich die Verhältnisse derzeit darstellen war es wohl der richtige Weg aber auch ein schmerzhafter.
:winken:
Gruß Laurenz
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Beitragvon Ebinger1 » Di 29. Mär 2016, 22:57

Jeder Büchsenmachermeister kann die gesetzlichen Anforderungen zur Unbrauchbarmachung einer Schusswaffe umsetzen.

Wir sind in Deutschland... da gibt es dann auch Merkblätter:

http://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downl ... onFile&v=3


Wäre dann nur noch die Frage des Transport der noch "scharfen" Waffe zum Büchsenmacher zu klären...


Dann noch ein paar nette Verwaltungsvorschriften auf der Basis des Waffengesetzes:

http://www.dsb.de/media/PDF/Recht/Waffe ... chrift.pdf
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Beitragvon Laurenz » Di 29. Mär 2016, 23:33

Da gebe ich dir recht. In diese Richtung habe ich auch schon gedacht. Meines erachtens Funktioniert das aber eher wenn man Opas altes Jagdgewehr auf Deko trimmen will.
Aber vorher steht der Kontakt zum Ordnungsamt.
Ich habe bei der Abgabe eher auf die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz gezielt. (Drucksache 331/11 vom 27.5.2011)
Dort steht unter Anl.I-A1-UA1-1.4.6
"Bei stark verrosteten oder in sonstiger Weise unbrauchbar gewordenen Schusswaffen ist von einem Verlust der Schusswaffeneigenschaft auszugehen,
wenn die Funktionsfähigkeit der wesentlichen Teile nicht mehr mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen wieder hergestellt werden kann.
Dies gilt auch für jedes einzelne Waffenteil." Nach meinem Verständnis stellt ein verrotteter Bodenfund keine Waffe mehr da. Es muss halt nur jemand beglaubigen.
Aber dein Gedanke ist nicht schlecht ich werde mich die nächste Woche mal an einen Büchsenmachermeister wenden und ihn fragen was er in diese Richtung alles darf.
Ich denke da gerade an Waffen die im intaktem Zustand unter Kriegswaffe laufen.

Gruß Laurenz
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Beitragvon Raidtomber » Mi 30. Mär 2016, 14:55

Laurenz hat geschrieben:Ich denke da gerade an Waffen die im intaktem Zustand unter Kriegswaffe laufen.

Das tun WK2 und ältere Waffen nicht. Die fallen nur unters Waffengesetz!!!

Das Problem ist wie du an die Waffe gekommen bist. Das ist eben KEIN Erbstück und rein rechtlich kannst du an so einem Kriegszeugs kein Eigentum erwerben. Da dürfte sich dann auch so manch Büchsenmacher querstellen was den Umbau angeht. Mal ganz abgesehen davon das der ein Vermögen kostet. Über 200 Euro. Dafür kriegste auch schon schöne Dekostücke.

Wenn also jemand eine billige Lösung weis wie man sowas legal machen kann würd mich das freun falls ich auch mal son Ding finde. Würde sich ganz gut an meiner Wand machen!!

Ciao!
RT
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Beitragvon Laurenz » Mi 30. Mär 2016, 18:20

Raidtomber hat geschrieben:Das tun WK2 und ältere Waffen nicht. Die fallen nur unters Waffengesetz!!!

Das Problem ist wie du an die Waffe gekommen bist. Das ist eben KEIN Erbstück und rein rechtlich kannst du an so einem Kriegszeugs kein Eigentum erwerben. Da dürfte sich dann auch so manch Büchsenmacher querstellen was den Umbau angeht. Mal ganz abgesehen davon das der ein Vermögen kostet. Über 200 Euro. Dafür kriegste auch schon schöne Dekostücke.


Mit den WK2 Waffen ist das so ein Ding. Ich hab noch mal nachgelesen. Die gute alte Balalaika ist zwar keine Kriegswaffe mehr (Stichtag 2.9.1945) läuft aber, da vollautomatische Schusswaffe, unter dem Oberbegriff Verbotene Waffen und Gegenstände. Damit fällt sie in die Zuständigkeit des BKA (§40 Abs 4 WaffG).
Maschinengewehre beiben Kriegswaffen. Auf die trifft der Stichtag nicht zu. Ausnahme: Wassergekühlt wie das Maxim oder MG 08. Aber bei Halbautomaten, Ordonanzgewehren und Pistolen/ Revolver könnte der Vorschlag mit dem Büchsenmacher funktionieren.
Der Punkt mit den Kosten und was so ein Büchsenmacher nun alles machen darf wird nächste Woche auf alle Fälle
bei meinem Gespräch mit einem zum Thema werden. Ich will ja schließlich kein Deko sondern meinen Fund an der Wand.

Gruß Laurenz
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Beitragvon Raidtomber » Mi 30. Mär 2016, 18:25

Danke Laurenz für die Verbesserung. Das mit den MGs war mir noch nicht bewusst. Ich dachte immer alle Waffen vorm Ende des WK2 fallen nur unters Waffengesetz. Wobei das ja eigentlich Jacke wie Hose ist denn Ärger kann man allemal kriegen.

Ich drück dir auf alle Fälle die Daumen das du das gut und halbwegs günstig hinbekommst. Klar will man seine eigenen Funde behalten. Das ist was ganz anderes als was dazugekauftes.

Bitte halte uns auf dem laufenden!!!

Ciao!
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Beitragvon Laurenz » Mi 30. Mär 2016, 18:28

Werde ich.
Über die Sache mit dem Eigentum bin ich noch am Grübeln.
:winken:
Gruß Laurenz
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Beitragvon Garret » Mi 30. Mär 2016, 19:18

Interresanter Fund :thumbup bin mal gespannt was Wir hier noch schönes Erfahren :jump:
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