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Bitte um ID

BeitragVerfasst: Mi 2. Dez 2015, 07:37
von strusina
Hi Kollegen,
hat jemand eine Ahnung, was das ist?

Re: Bitte um ID

BeitragVerfasst: Mi 2. Dez 2015, 07:45
von Hr.Kaleu
Bitte das Hackenkreuz auf dem Foto retuschieren. Danke! :thumbup

Re: Bitte um ID

BeitragVerfasst: Mi 2. Dez 2015, 08:48
von Flo87
Hi!
Das ist ein Abzeichen der Waffen SS.

Gruß Flo

Re: Bitte um ID

BeitragVerfasst: Mi 2. Dez 2015, 11:09
von Dingefinder
Das Abzeichen ist Tag der Deutschen Polizei 1942.
WHW-Abzeichen. . .nix Waffen-SS

Re: Bitte um ID

BeitragVerfasst: Mi 2. Dez 2015, 12:21
von Harzer
Schönes Teil sowas will ich auch mal finden!

Re: Bitte um ID

BeitragVerfasst: Mi 2. Dez 2015, 16:09
von strusina
Hr.Kaleu hat geschrieben:Bitte das Hackenkreuz auf dem Foto retuschieren. Danke! :thumbup


Bei allem Respekt Herr Kollege- Wikipedia:
Der Bundesgerichtshof klärte in exemplarischen Prozessen die Reichweite von § 86 StGB. Verboten sind demnach Hakenkreuze auf Kriegsspielzeug und originalgetreuen Modellen von Waffen der NS-Zeit. Seit 1973 dürfen Hakenkreuze abgebildet werden, die objektiv den Nationalsozialismus nicht befürworten:

in Kunstwerken, zum Beispiel politischen Karikaturen,[5]
in Auktionskatalogen,[6]
zur Religionsausübung der Falun Gong in Deutschland,[7]
als Antinazisymbole antifaschistischer Gruppen, die damit ihre Ablehnung rechtsextremer Organisationen und Ideologien zeigen. Darum hob der Bundesgerichtshof 2007 Urteile auf, die zuvor gegen Verwender von Antinazisymbolen gefällt worden waren

Re: Bitte um ID

BeitragVerfasst: Mi 2. Dez 2015, 16:13
von strusina
Vielen Dank für so schnelle Antworten. Hier bin ich richtig, nur Profis am Werk. :thanks

Re: Bitte um ID

BeitragVerfasst: Mi 2. Dez 2015, 18:16
von Hr.Kaleu
strusina hat geschrieben:
Hr.Kaleu hat geschrieben:Bitte das Hackenkreuz auf dem Foto retuschieren. Danke! :thumbup


Bei allem Respekt Herr Kollege- Wikipedia:
Der Bundesgerichtshof klärte in exemplarischen Prozessen die Reichweite von § 86 StGB. Verboten sind demnach Hakenkreuze auf Kriegsspielzeug und originalgetreuen Modellen von Waffen der NS-Zeit. Seit 1973 dürfen Hakenkreuze abgebildet werden, die objektiv den Nationalsozialismus nicht befürworten:

in Kunstwerken, zum Beispiel politischen Karikaturen,[5]
in Auktionskatalogen,[6]
zur Religionsausübung der Falun Gong in Deutschland,[7]
als Antinazisymbole antifaschistischer Gruppen, die damit ihre Ablehnung rechtsextremer Organisationen und Ideologien zeigen. Darum hob der Bundesgerichtshof 2007 Urteile auf, die zuvor gegen Verwender von Antinazisymbolen gefällt worden waren


Mein lieber Herr Kollege, ich würde dich trotzdem ersuchen dir einmal (§ 86 Abs. 2 Satz 1 StGB) durchzulesen.

Tatobjekte können Kennzeichen von solchen Parteien oder Vereinigungen sein, die in § 86 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 StGB aufgeführt werden. Als Kennzeichen werden dabei u. a. Fahnen, Abzeichen, Uniformstücke, Parolen und Grußformen verstanden (§ 86 Abs. 2 Satz 1 StGB).

https://de.wikipedia.org/wiki/Verwenden ... nisationen

In den Forenregeln steht zudem, Zitat: "Wichtig ! NS-Symbole auf den gezeigten Fundstücken bitte abdecken."


Diese Regel NS-Symbole unkenntlich zu machen wurde hier nicht aus Jux und Tollerei eingeführt, sondern dient 1. zum Schutz der User und 2. zum Schutz des Forenbetreibers. Unter Garantie wird sich der Forenbetreiber schadlos halten wenn es zu einer Anklage wegen des Zeigens eines Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organistaion kommt, denn dieser hat explizit in den Forenregeln darauf hingewiesen.

Aber meinetwegen, lasst es darauf ankommen! Mein Geld und mein Strafregister ist es nicht!

Re: Bitte um ID

BeitragVerfasst: Mi 2. Dez 2015, 18:46
von Flo87
Ooops hab mich da in der textstelle verlesen :oops:
Aber das bild ist zumindest nicht falsch :winken: