Ebinger1 hat geschrieben:Der Fall Barbarenschatz hat gezeigt das es nicht nur ausreichend ist auf Misstände auf Seiten der Amtsarchäologie hinzuweisen.
Welche Konsequenzen für die Amtsarchäologie in RLP sollte man daraus entwickeln damit es nie mehr zu einem solchen Vorgehen gegen freie Sondengänger und Schatzfinder kommt![]()
Wird hier das Prozessergebniss vorweggenommen
Oder sollte man nicht erstmal das Ergebniss abwarten........
In SH hat man ja den Punkt fallengelassen wie Leser47 geschrieben hat :die Konsequenz wird sein, das der kleine Punkt auf den du hunderte Male aufmerksam gemacht hast "mit dem Ziel, Kulturdenkmäler zu entdecken" einfach wegfällt..
Ist anscheinend seit dem 30.01.2015 in Kraft (hatte ich gerade gegoogelt)
http://www.schleswig-holstein.de/LD/DE/ ... _node.html

