und damit meine ich nicht die recht unkreativen und verbogenen Argumentationen der Landesdenkmalämter, sondern den Wortlaut der einzelnen Gesetze.
Dann wird vielen Sondengängern schon klar das sie gar keine Genehmigung benötigen.
Wer das nicht glauben will, der googelt einfach mal den Begriff BESTIIMMTHEITSGEBOT in Zusammenhang mit GESETZ.

 
  

 
  




