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Was nun? Wie verhält man sich jetzt?

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Beitragvon Ebinger1 » Di 3. Mär 2015, 22:33

Erst mal die rechtlichen Grundlagen in den einzelnen Bundesländern betrachten...

und damit meine ich nicht die recht unkreativen und verbogenen Argumentationen der Landesdenkmalämter, sondern den Wortlaut der einzelnen Gesetze.

Dann wird vielen Sondengängern schon klar das sie gar keine Genehmigung benötigen.

Wer das nicht glauben will, der googelt einfach mal den Begriff BESTIIMMTHEITSGEBOT in Zusammenhang mit GESETZ. :mrgreen:
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Aktion Archäologie
Verband zur Erforschung, Dokumentation und Erhaltung des geschichtlichen Erbes
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Ausrüstung - Robuste Grabehacke


Robuste handliche Spitzhacke für Schatzsucher & Sondengänger. Der Stiel der Hacke kann herausgeschoben werden. Hierdurch verringert sich das Packmaß und er passt selbst in kleine Rucksäcke.

Mit der Grabehacke können Fundstücke schnell und trotzdem schonend geborgen werden. Der Detektor muß während des Ausgrabevorgangs nicht abgelegt werden, denn die Gewichtsverteilung der kleinen Spitzhacke ermöglicht ein zügiges einhändiges Ausgraben des Fundstücks.

Gewicht: ca. 1000 Gramm
Länge des Stiels: 40cm

Praxistipp: Im Baumarkt gibt es Werkzeughalter mit denen Dachdecker ihren Dachdeckerhammer am Gürtel befestigen. Diese kann man man hervorragend benutzen um die Grabehacke am Gürtel zu befestigen.




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