Liebe Hobby-Freunde,
"Recht ist das, was die Mehrheit des Volkes für richtig erachtet" - sollte man denken!
Wer von euch kennt den genauen Wortlaut der Urteilsverkündung (des Urteils)?
Wie lautet die vollständige schrftliche Begründung zum Urteil?
Es wäre für mich äußerst interessant, wenn man mir diese Unterlagen mal zukommen lassen könnte.
Und noch was: Um jemanden verurteilen zu können, müssen immer 3 (drei) Fakten zusammenkommen: Tatbestandsmäßigkeit, Rechtswidrigkeit, Schuld= subjektiver Tatbestand. Tiefer möchte ich hier nicht einsteigen. Aus Erfahrung weis ich jedoch, dass die meisten vor Gericht über ihr eigenes, dummes Gebabbel stolpern, dem Gericht selbst Vorwände liefern für eine Verurteilung.
Für ALLE ist es wichtig zu wissen, dass die sogenannte "Gewaltenteilung" (Unabhängigkeit der Justiz und der Strafverfolgungsbehörden) im Staate zwar noch auf dem Papier steht, auf dem sie einst gedruckt wurde, aber in Wirklichkeit die POLITIK gegenüber Strafverfolgungsbehörden und den Richtern Weisungsbefugnis besitzt!
Dementsprechend kommt es dann zu Urteilen, die keiner versteht und sich das gemeine Volk oftmals nur wundern kann. Ob das hier auch eine Rolle gespielt hat? Die Sache mit "dem falschen Ansprechpartner bei der Denkmalbehörde" ist nicht übrigens neu! Sollte man unbedingt mit einkalkulieren, falls mal ein Schatz gefunden wird.
sondeln ist und bleibt Hobby,Freizeit,Abenteuer.
