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Der geballte Sachverstand ... - Umfrage

Die neuesten Infos zum Thema Barbarenschatz.

Beitragvon Behörden-Depp » Mo 29. Dez 2014, 14:42

Ich kann die Funktion hier leider nicht finden.

Die Erstellung einer Umfrage.

Kann einer der Mods das vielleicht einarbeiten oder kopieren?
(... nach Erledigung des leidigen Namensproblems, siehe erste Beiträge)



Welches Urteil erwartet den Finder des Barbarenschatzes?

also ein Urteil kriegt er ja - so oder so.
In der Reihenfolge der "Schwere" des Urteils, nur EINE Antwortmöglichkeit.
Wer eine rechtlich fundierte und auf Argumenten basierende Begründung hat, schiebe die in einem gesonderten Beitrag nach.
(Ebi bitte in Kurzfassung - oder per Link auf die 1,387 Stellen im Forum, wo das schon detailliert preisgegeben wurde :ironie )

1. Nichteröffnung / Einstellung des Verfahrens wg. Nichtigkeit bzw. mangelndem oder nicht mehr vorliegendem Interesse der Öffentlichkeit

2. Freispruch 1. Klasse - samt Belobigung für vorbildliches Verhalten und Rüge des Amtes für "unsaubere Methoden"

3. Freispruch in allen Punkten (ohne Belobigung und so ...)

4. Freispruch - aus Mangel an Beweisen. In dubio pro reo

5. Schuldspruch - nach Jugendstrafrecht, Sozialstunden ableisten

6. Schuldspruch - nach Jugendstrafrecht, Geldstrafe - ___ Tagessätze

7. Schuldspruch - "Erwachsenenstrafrecht", MEHR Sozialstunden ableisten

8. Schuldspruch - Geldstrafe. ___ Tagessätze (Höhe des basierenden Einkommens interessiert weniger ...)

9. Schuldspruch - Freiheitsstrafe auf Bewährung - ___ Monate

10. Schuldspruch - Freiheitsstrafe auf Bewährung + Geldstrafe ___ Monate/___ Tagessätze

11. Schuldspruch - Freiheitsstrafe OHNE Bewährung - ___ Monate (Jahre?? )


Bitte jetzt nicht die einzelnen Strafmaße zerpflücken. Es ist nur eine Meinungsumfrage zum Strafmaß.
Wem noch ein weiteres Urteil einfällt, kann es zusätzlich nennen.

"Gefängnis" nach Jugendstrafrecht verkneife ich mir. Freiheitsstrafe ist eh theoretisch. Aber wer die Himmelsscheibe im Hinterkopf hat, der sieht, das auch das möglich ist.
(Übernahme Prozeßkosten versteht sich im Fall "Schuldspruch" von selbst. )

Wer es sich zutraut, gibt eine Aussage zur Anzahl der Tagessätze oder Dauer der "Freiheitsstrafe" zum Besten



Wenn es keine Umfrage gibt, sie keiner erstellt:


Ich plädiere auf Nr. 6
(oder Nr. 8 - dazwischen wird es sich bewegen)
Anzahl Tagessätze: 40


So.
Das ist jetzt mal eine Basis.
Auf der können sich alle dann hier ab dem 26. Februar die Köpfe einschlagen.
Von wegen wer denn mehr Rechtsverständnis, Weitblick etc. hat ... ;)
(es geht hier nicht um Moral - es geht um aktuelles Recht! )
Teilnehmen dürfen dann aber nur die, die hier ihre Einschätzung auch abgegeben haben.

Extra für Ebinger: Fang jetzt nicht noch an mit "Urteil nicht rechtskräftig, Berufung, Rechtsbeugung oder Justizirrtum. Die Folgeumfragen darfst Du dann gern selber machen ... :ironie )


Danke
Sepp


p.s. das Copyright an diesem Text und der Umfrage trage natürlich ICH :jump: :mrgreen:
wird ja seinbar modern, das extra zu betonen.

Und die Umfrage endet natürlich VOR dem 25.02. :ironie
Behörden-Depp Offline


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Beitragvon Bastis » Mo 29. Dez 2014, 14:48

:mrgreen: Was gewinnt den der,der am negsten drann ist?? Ne Autogramkarte von Benni mit ner Locke drann?
Ich sag 12--an den Eiern auf hängen...
Zuletzt geändert von Bastis am Mo 29. Dez 2014, 15:34, insgesamt 1-mal geändert.
Wir sind das Pack!
Bastis Offline

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Beitragvon DJHomer » Mo 29. Dez 2014, 15:30

Nr. 4
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Beitragvon Dog » Mo 29. Dez 2014, 16:05

Sollte noch keine Aktennotitz vorhandensein,denke ich wird es auf 5,oder 6 hinauslaufen.
Das wird dann ein kleines DuDuDu,böser Junge sein.
Im ungünstigsten Fall (Exempel) Punkt 8
Hoffen wir mal das es ein Urteil wird mit dem er leben kann und vor allem aus eventuell begangenen Fehlern lernt.

LG Dog
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Beitragvon Ebinger1 » Mo 29. Dez 2014, 18:09

Der Delinquent ist selbstverständlich in allen vorverurteilten Punkten schuldig und diese werden ausführlich erörtert. Da schon allein die nicht zur Anklage gebrachten Punkte schwerwiegend genug sind, gibt es nach freislerischer Manier nur eine Möglichkeit, denn das Amt irrt sich nicht:

Todesstrafe.



:ironie





Punkt 1 fällt flach, da die Anklage vor Gericht zugelassen wurde.

Aus dem Gefühl heraus würde ich mich irgendwo zw. Punkt 2 und 3 festlegen.

Bei den durch die Amtsseite vorgebrachten Angriffe gegen die Unschuldsvermutung, würde es einem deutschen Gericht nicht zuträglich sein ein von der Beweislage abweichendes Urteil zu fällen. :thumbup
Selbst wenn es erstinstanzlich zu einer Verurteilung kommen sollte, was ich für mehr als unwahrscheinlich halte, sollte man auch mal auf die "quasi schon vollstreckte" Strafe in Form der Aufhebung der Unschuldsvermutung zu allen nicht zur Anklage gebrachten Punkten und der negativen Meinungsmache gegen den Beschuldigten achten und diese Punkte mit berücksichtigen.
*

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Beitragvon Behörden-Depp » Di 30. Dez 2014, 12:48

Wahnsinn.
Schon ganze 5 Meinungen.

wenn wir die "12" mal außen vor lassen, neigt sich die Waagschale zu keiner Seite.

WO bleibt der Rest? Keine Meinung??
Kein Preis ausgelobt?
Oder muß der Admin ne "Ankreuz"-Umfrage draus basteln?

Ich setze eins drauf:
In der Urteilsbegründung fällt der Satz
In bewusster Missachtung der Bestimmungen des LDSchG hat der
Angeklagte ...


(meine oben genannten Tagessätze steigere ich mal von 40 auf über 60 ... )

Feuerzeug zückend :mrgreen:
Sepp
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Beitragvon Iceman1 » Di 30. Dez 2014, 12:50

So ist es kalt zwischen den Feiertagen,
der Detektor steht im Keller,
es gibt momentan nichts auszugraben........
So nutzt man gern die Zeit für Mutmaßungen und so unterhält und bespaßt sich das zum Nichtstun verdammte Sondlervolk eben auf seine Weise. Prima, so friert wenigstens das Forumleben nicht auch noch ein.

Wie der Volksmund zu berichten weiß, "Bei Gericht und auf hoher See liegt alles in Gottes Hand" und so bleibt es abzuwarten, wie der Richter dann an diesem Tag geschissen hat oder ihm seine Alte wohlgesonnen war.
Wie auch immer, ich würde einen Freispruch sehr begrüßen.

Iceman
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Beitragvon Nigges87 » Di 30. Dez 2014, 12:55

Ich denke es geht ganz nah an einem Freispruch vorbei da es in den Medien so breitgetreten wurde muss was passieren daher gibt es Sozialstunden, errechnet am Jugendstrafrecht. 120 werden es wohl sein....

Gruß Nic
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Beitragvon Nigges87 » Di 30. Dez 2014, 12:59

Iceman1 hat geschrieben:So ist es kalt zwischen den Feiertagen,
der Detektor steht im Keller,
es gibt momentan nichts auszugraben........


ich war die letzten 2 tage im Schnee suchen. Nicht ganz so Komfortabel wie in der warmen Jahreszeit aber hat dennoch spaß gemacht und es ist auch wieder ordendlich was rausgekommen.
Es gibt kein schlechtes Wetter, nur schlechte Ausrüstung.

Gruß Nic
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Beitragvon 8hunter » Di 30. Dez 2014, 15:34

pass bloß auf "B"-Depp, dass du nicht als "schwarzer Buchmacher" selbst beim Kadi vortanzen musst :ironie

plaziere meine Wette auf Nr 4

sollten bekannte oder (UNS) unbekannte Tatsachen vorliegen, welche ausreichend erscheinen, einen Indizienbeweis zu "konstruieren", verdoppel ich auf Nr 8-9
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