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Barbarenschatz+Fundbüro

BeitragVerfasst: Mo 2. Feb 2015, 13:27
von Leser47
hatte schonmal im anderen Thema gefragt aber da wird es bestimmt untergehen und es ist ja doch interessant auch mit Blick auf zukünftige Funde.

Man liest hier immer nur das der Schatz nicht für archäologisch wertvoll gehalten wurde und daher nicht sofort beim Amt abgegeben wurde. Aber hätte er dann nicht im Fundbüro abgegeben werden müssen? Für mich liest sich das Gesetzt ziemlich eindeutig..

Also Benny, warum hast du den Fund nicht umgehend beim Fundbüro-Polizei abgegeben.

Müssen Detektorfunde über 10€ wert ins Fundbüro? Wenn ich es nicht mache, mache ich mich der Fundunterschlagung schuldig??

§ 965
Anzeigepflicht des Finders
(1) Wer eine verlorene Sache findet und an sich nimmt, hat dem Verlierer oder dem Eigentümer oder einem sonstigen Empfangsberechtigten unverzüglich Anzeige zu machen.
(2) Kennt der Finder die Empfangsberechtigten nicht oder ist ihm ihr Aufenthalt unbekannt, so hat er den Fund und die Umstände, welche für die Ermittlung der Empfangsberechtigten erheblich sein können, unverzüglich der zuständigen Behörde anzuzeigen. Ist die Sache nicht mehr als zehn Euro wert, so bedarf es der Anzeige nicht.

Die Anzeige muss unverzüglich erfolgen, also so schnell wie nach den Umständen möglich“, sagt Alexander Rilling vom Verband Deutscher Anwälte (VDA). Wer seinen Fund nicht meldet, sondern ihn einfach behält, macht sich der Unterschlagung schuldig. Mögliche Folgen sind Geldbußen und in schweren Fällen sogar Haftstrafen.

Re: Barbarenschatz+Fundbüro

BeitragVerfasst: Do 5. Feb 2015, 19:45
von Charlie
§ 984 Schatzfund




Wird eine Sache, die so lange verborgen gelegen hat, dass der Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist (Schatz), entdeckt und infolge der Entdeckung in Besitz genommen, so wird das Eigentum zur Hälfte von dem Entdecker, zur Hälfte von dem Eigentümer der Sache erworben, in welcher der Schatz verborgen war.

Re: Barbarenschatz+Fundbüro

BeitragVerfasst: Do 5. Feb 2015, 20:56
von Leser47
Wurde ja nicht als Schatz erkannt und Benny konnte nicht wissen das der Besitzer nicht mehr ermittelt werden kann(z.B. Diebesgut von Hildes Kamin)

Also Absatz 2 ??
(2) Kennt der Finder die Empfangsberechtigten nicht oder ist ihm ihr Aufenthalt unbekannt, so hat er den Fund und die Umstände, welche für die Ermittlung der Empfangsberechtigten erheblich sein können, unverzüglich der zuständigen Behörde anzuzeigen.

Was sagen die Rechtsexperten? Ebinger ??

Benny, hast du mittlerweile etwas Zeit um die Frage zu beantworten??
warum hast du den Fund nicht umgehend beim Fundbüro-Polizei abgegeben

Re: Barbarenschatz+Fundbüro

BeitragVerfasst: Do 5. Feb 2015, 21:42
von DJHomer
da muss ich hier mal ne Gegenfrage stellen

was ist mit gefundenen Münzen, Schmuck usw?? wird der von allen Sondlern zum Fundbüro gebracht???

meine Prognose wäre nein

Re: Barbarenschatz+Fundbüro

BeitragVerfasst: Do 5. Feb 2015, 23:19
von Watzmann
DJHomer hat geschrieben:da muss ich hier mal ne Gegenfrage stellen

was ist mit gefundenen Münzen, Schmuck usw?? wird der von allen Sondlern zum Fundbüro gebracht???

meine Prognose wäre nein

Gegenfrage abgelehnt!
Du bist aber nicht gefragt und die Frage wurde ja eindeutig an Benny gestellt.
Und für Gegenfragen ist hier einzig der Ebinger zuständig. :lol:
Aber da der Finder angeblich wegen Fundunterschlagung angezeigt ist, wird wohl eben dieser Absatz 2 greifen.

Re: Barbarenschatz+Fundbüro

BeitragVerfasst: Do 5. Feb 2015, 23:50
von Ebinger1
Leser47 hat geschrieben:hatte schonmal im anderen Thema gefragt aber da wird es bestimmt untergehen und es ist ja doch interessant auch mit Blick auf zukünftige Funde.

Man liest hier immer nur das der Schatz nicht für archäologisch wertvoll gehalten wurde und daher nicht sofort beim Amt abgegeben wurde. Aber hätte er dann nicht im Fundbüro abgegeben werden müssen? Für mich liest sich das Gesetzt ziemlich eindeutig..

Also Benny, warum hast du den Fund nicht umgehend beim Fundbüro-Polizei abgegeben.

Müssen Detektorfunde über 10€ wert ins Fundbüro? Wenn ich es nicht mache, mache ich mich der Fundunterschlagung schuldig??

§ 965
Anzeigepflicht des Finders
(1) Wer eine verlorene Sache findet und an sich nimmt, hat dem Verlierer oder dem Eigentümer oder einem sonstigen Empfangsberechtigten unverzüglich Anzeige zu machen.
(2) Kennt der Finder die Empfangsberechtigten nicht oder ist ihm ihr Aufenthalt unbekannt, so hat er den Fund und die Umstände, welche für die Ermittlung der Empfangsberechtigten erheblich sein können, unverzüglich der zuständigen Behörde anzuzeigen. Ist die Sache nicht mehr als zehn Euro wert, so bedarf es der Anzeige nicht.

Die Anzeige muss unverzüglich erfolgen, also so schnell wie nach den Umständen möglich“, sagt Alexander Rilling vom Verband Deutscher Anwälte (VDA). Wer seinen Fund nicht meldet, sondern ihn einfach behält, macht sich der Unterschlagung schuldig. Mögliche Folgen sind Geldbußen und in schweren Fällen sogar Haftstrafen.


Na, was hättest DU denn gemacht :?:

Re: Barbarenschatz+Fundbüro

BeitragVerfasst: Fr 6. Feb 2015, 00:17
von Wahrsager
Watzmann hat geschrieben:Und für Gegenfragen ist hier einzig der Ebinger zuständig. :lol:



@ Watzmann
Nachdem die Gegenfrage auch ordnungsgemäß und prompt kam,
verleihe ich dir hiermit den "Hellseher-Orden 1. Grades" :lol:


Danke Ebi, für die Steilvorlage

Re: Barbarenschatz+Fundbüro

BeitragVerfasst: Fr 6. Feb 2015, 00:26
von Watzmann
Wahrsager hat geschrieben:
Watzmann hat geschrieben:Und für Gegenfragen ist hier einzig der Ebinger zuständig. :lol:



@ Watzmann
Nachdem die Gegenfrage auch ordnungsgemäß und prompt kam,
verleihe ich dir hiermit den "Hellseher-Orden 1. Grades" :lol:

Danke.
Hätte mich ansonsten auch gewundert. :lol:

Re: Barbarenschatz+Fundbüro

BeitragVerfasst: Fr 6. Feb 2015, 00:41
von Ebinger1
...und wo sind die produktiven Beiträge :?:


Ihr solltet euch einfach mal fragen warum euer Auftreten andere Finder so 100%ig ermutigt neue Funde zu melden :?:

Wer sich dann auch noch in vorauseilendem Gehorsam bemüht einen Sündenbock zu finden...

der wird auch wissen warum er ihn benötigt :mrgreen:

http://de.wikipedia.org/wiki/S%C3%BCndenbock

Re: Barbarenschatz+Fundbüro

BeitragVerfasst: Fr 6. Feb 2015, 00:58
von Watzmann
Mimimi :lol: