waldläufer hat geschrieben:Ebinger1 hat geschrieben:Häääh
Verschleierung
Niemand ist gezwungen wegen einer Ornungswiedrigkeit oder einer Straftat Selbstanzeige zu stellen...
Der allgemeine Ratschlag belastendes Material zu entsorgen stellt auch noch keinen Straftatbestand dar.
Das hat auch einen guten Grund...
sonst würden schon mehr Anwälte als Straftäter einsitzen.
Aber mal zur Anspielung auf die Deutsche Sondengänger Union. Sollte man, wenn man einer wie auch immer geartetetn Gruppierung angehört, seine eigene Meinung nicht mehr äußern dürfen
So weit ich weiß ist das zwar in einigen Bundesländern bei NFG Inhabern von der Amtsseite nicht gerne gesehen, aber warum sollte die Deutsche Sondengänger Union deshalb auch dieses Fehlverhalten kopieren
Wer lesen ist klar im Vorteil- ein gern von verschiedenen Seiten zitierter Spruch! Wem dabei noch die Gabe, das Gelesene zu verstehen, anheim gegeben wurde, ist noch mehr im Vorteil!
Seine Bude säubern muss nur der, welcher Dreck darin zu liegen hat bzw. Dinge, die aus verschiedenen Gründen von bestimmten Leuten nicht gefunden werden sollen o. dürfen, weil ihm sonst was angehängt werden könnte, was evtl. zu einer Anzeige führt.
Hier geht es nicht um Anwälte, die ihren Klienten so was raten u. sich dabei strafbar machen o. auch nicht, sondern um einen moralischen Aspekt!
Wenn hier solche Sätze fallen, finde ich, dass unser Hobby von uns selber wieder in die dunkle u. geheimnisumwitterte Ecke, aus welcher wir es doch eigentlich befreien wollen, gedrängt wird.Einfach mal nen Gang runter schalten und paar Atemübungen machen, evtl. etwas länger überlegen u. nicht immer gleich mit der Polemikkeule zurückschlagen und anderen (z.B. NFG-Inhabern) was unterstellen zu wollen:!:
Siehe 5 Einträge weiter von Walli. Diese Antwort genügt mir schon irgendwie...
Das ist nicht so ganz richtig...
nur mal ein paar kurzes Beispiele:
Bis vor etlichen Jahren konnten Kleinkaliberwaffen ohne Waffenschein erworben werden.
Wenn Papa bspw. so ein Teil in jungen Jahren erworben hat, oder Opa vom Fronturlaub eine Dienstwaffe mitgebracht hat, dann ist bei diesen Teilen heute allein schon der Besitz strafbar.
Da fragt dann im Falle eines Falles kein Mensch mehr nach wie der Besitz erlangt wurde.
Bei der Starfbemessung spielt das keine Rolle.
Wer hat nicht schon mal ein interessant aussehendes UFO von der Suche mitgebracht und es irgendwo bis auf weiteres gelagert... auch diese Teile sollte man sich noch mal genau ansehen.
Evtl. stellt man ja dabei fest, das es sich um Schusswaffen oder Teile davon handeln könnte.
Da gibt es dann aber auch gleich Probleme mit dem Waffengesetz, egal wie verrostet die Teile sind.
Was sollte daran moralisch zweifelhaft sein, wenn man dazu aufruft solche Dinge zu entsorgen
Werfen solche Aufrufe ein schlechtes Bild auf die Sondengänger