Sehr geehrter Herr sondengeher
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die Suche nach Bodendenkmalen ist

in Mecklenburg-Vorpommern generell =
genehmigungspflichtig, also auch an den Str=C3=A4nden, wo z.B. =
Schiffswracks bzw. andere Denkmale vorhanden sein k=C3=B6nnen. Der =
Antrag auf Erteilung einer Nachforschungsgenehmigung ist mit den =
erforderlichen Unterlagen (Nachweis der fachlichen Qualifikation, =
Projektskizze, Beschreibung der vorgesehenen Ma=C3=9Fnahmen zur =
Konservierung der Funde usw.) zu versehen und kann beim Landesamt =
f=C3=BCr Kultur und Denkmalpflege eingereicht werden. Zust=C3=A4ndig =
f=C3=BCr die Genehmigung ist das Ministerium f=C3=BCr Bildung, =
Wissenschaft und Kultur, an das wir den Antrag bei Vorliegen der =
entsprechenden Nachweise weiterleiten.
Dr. C. Michael Schirren
-Dezernent-