ACHTUNG! Mit einer CORS-Spule kann man die Fundrate verdoppeln!
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Meeresstrand taugliche Detektoren

Deine Fragen zum Kauf einer geeigneten Metallsonde.

Beitragvon Charlie » Fr 4. Jul 2014, 21:49

Pat48 hat geschrieben:Jeder braucht eine Beschäftigung. Die Idee mit dem Geräteverleih ist klasse, wär eine umsetzbare Sache mit Billigsonden, da ist die Gefahr, das was Gefunden wird eh gering aber der Spass zählt. Die Frage ist überhaupt erstmal ob es überhaupt möglich ist sowas legal zu starten, das werde ich dann vorort mit dem Gewerbeamt klären.


Mach dein Ding und viel Erfolg.
Charlie Offline


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Metalldetektor EuroTek PRO LTE (Werbeeinblendung)


Der Eurotek PRO (LTE) ist ein qualitativ hochwertiger Metalldetektor zu einem fast unschlagbar günstigen Preis. Die Metallsonde verfügt über eine für diese Preisklasse gute Tiefenleistung sowie ausgefeilte Technik zur Erkennung des im Boden befindlichen Objekts. Der schnelle Prozessor ermöglicht eine hohe Signalverarbeitungsgeschwindigkeit und Signaltrennung bei niedrigem Stromverbrauch.

Das neue Eurotek Pro Modell 2014 mit der Zusatzbezeichnung "LTE" hat eine hohe Festigkeit gegenüber der Störstrahlung aus dem im Aufbau befindlichen LTE-Handynetz.

Wissenswert: Eurotek PRO (LTE), das Euro steht für Europa, daher ein europäisches und kein an amerikanischen Münzen ausgerichtetes Leitwertsystem, Tiefenanzeige in Zentimeter anstatt in amerikanischen Inch!

Leistungsdaten:
- Empfindlichkeit und Diskriminator regelbar
- Erkennen des im Boden befindlichen Metalls mit Hilfe von 100 Leitwertnummern im Display
- Die Tiefe eines Objekts wird im Display angezeigt
- 3 Töne zur akustischen Metallunterscheidung
- Ein "Overload" Alarm Ton warnt von großen Metallen in der Nähe der Spule
- Unerwünschte Metalle (z.B. Nägel, Alufolie) kann man im Disc Mode ausblenden
- Moderner Mikroprozessor zur schnellen Signalverarbeitung
- Pinpointmodus zur exakten Lokalisierung der Lage des Objekts im Boden
- Stabiler Handgriff und 3-teiliges verstellbares Gestänge, Gewicht ca. 1,1 Kg
- 20cm Rundspule ermöglicht eine hohe Kleinteileempfindlichkeit bei guter Suchtiefe
- Wasserdichte Spule für die Suche am Strand oder Badesee
- Frequenz 7,8 kHz, dadurch annähernd gleich hohe Empfindlichkeit auf Gold und Silber
- Kopfhöreranschluß (Lautsprecher wird dann automatisch abgeschaltet)
- Batteriezustandsanzeige im Display ständig zu sehen
- Läuft mit den preiswerten 9V Blockbatterien aus dem Discounter (Betriebszeit ca. 20 bis 25 Stunden)

Die bevorzugten Einstellungen lassen sich speichern und sind dann direkt nach dem Einschalten wieder da!




Beitragvon PatrickakaP » Sa 5. Jul 2014, 00:04

ich habe letze woche mit dem excalibur 2 gesondelt im wasser , macker willi das ist aber auch wieder ein anderer schnack, garnicht so einfach wenn man bis zu brust im wasser steht :shock:
Ich sondel nicht,ich wisch hier nur durch !
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Beitragvon Iceman1 » Sa 5. Jul 2014, 11:23

@Pat48 Natürlich ist dieses Projekt legal zu starten und es ist denkbar einfach. Zuerst stellst Du der für den Strandabschnitt zuständigen Gemeinde bzw. Kurverwaltung Dein Konzept vor und erfragst an genau welcher Stelle und zu welcher Standgebühr Du beginnen kannst. Die Gewerbeanmeldung an sich ist die einfachste Sache der Welt. Du kannst mit nahezu allem ein Gewerbe anmelden, musst ein A4 Formblatt (GewA1) ausfüllen und dafür 13,- Euro Gebühr entrichten. Das Gewerbeamt meldet dies automatisch dem zuständigen Finanzamt und von denen bekommst Du dann eine Bestätigung mit Nr.. Fertig.

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Beitragvon Olaf » Mo 7. Jul 2014, 08:26

"Das Gewerbeamt meldet dies automatisch dem zuständigen Finanzamt und von denen bekommst Du dann eine Bestätigung mit Nr.. Fertig."

eben nicht
das FA möchte zukünftig auch eine extra GewSt Erklärung von dir haben zudem musst du ggfs Vorauszahlungen leisten und ein Mindestmaß an Buchführung betreiben (Stichwort: §4 Abs.3 - Rechner)
also die Einnhamen un dAusgaben die mit dieser Tätigkeit zusammenhängen penibel aufzeichnen.

gruß
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Beitragvon Iceman1 » Mo 7. Jul 2014, 08:38

Ja natürlich, das kommt dann später. Als Gewerbetreibender mußt Du selbstverständlich ein Kassenbuch und ein Bankbuch führen. Die entsprechenden steuerlichen Erklärungen und Anmeldungen erledigt der Steuerberater, es gibt ja Fristen einzuhalten und Gesetze zu beachten.

Aber der Anfang ist eben sehr einfach, so wie ich es schrieb.


Ice
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Beitragvon Ebinger1 » Mo 7. Jul 2014, 22:32

So, jetzt sind wir hier schon in der Unternehmensberatung tätig...

Ich denke wir sollten dem Themenersteller eine Tasse Tee in Rechnung stellen :mrgreen:

Aber ich denke die Detektorvermietung wird nicht zu Reichtum, Ruhm und großer Ehre führen, aber bestimmt eine spaßige Nebenbeschäftigung in der Saison.
Interessant wäre es bestimmt wenn man das Konzept Minigolf auf das sondeln überträgt...

Überschaubares Areal mit ein paar witzigen Funden oder Münzen die gegen Preise eingelöst werden können.
Das würde den Anreiz noch weiter steigern... und es würden nicht ständige Vorwürfe erhoben werden es ginge um Fundunterschlagung oder Antikensuche.

Mit Sicherheit eine interessante Bereicherung der touristischen Struktur... :mrgreen:
*

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Beitragvon Sondlerling2 » Fr 3. Okt 2014, 16:23

Interessante Ideen hier. Habe auch schon über Strandsuche nachgedacht, aber irgendwie kann ich mir nicht recht vorstellen, dort je etwas zu finden, ausser ne verlorene Golduhr nach der Hauptsaison. Aber ob das den Aufwand wert ist?

Hat jmnd schon einmal etwas echt GROSSES am Strand gefunden?
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Beitragvon Sondengeher » Fr 3. Okt 2014, 23:45

Ich dachte,am Strand in mv ,ist das sondeln verboten
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Beitragvon Iceman1 » Sa 4. Okt 2014, 12:35

@Sondengeher: Das habe ich noch nicht gehört und wüßte auch nicht warum (kann es auch nirgendwo nachlesen). Es verhält sich dort wie auch anderswo,
ausgenommen Privatstrände.
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Beitragvon Sondengeher » Sa 4. Okt 2014, 20:48

Sehr geehrter Herr sondengeher[b][b][/b][/b]
die Suche nach Bodendenkmalen ist :angst: in Mecklenburg-Vorpommern generell =
genehmigungspflichtig, also auch an den Str=C3=A4nden, wo z.B. =
Schiffswracks bzw. andere Denkmale vorhanden sein k=C3=B6nnen. Der =
Antrag auf Erteilung einer Nachforschungsgenehmigung ist mit den =
erforderlichen Unterlagen (Nachweis der fachlichen Qualifikation, =
Projektskizze, Beschreibung der vorgesehenen Ma=C3=9Fnahmen zur =
Konservierung der Funde usw.) zu versehen und kann beim Landesamt =
f=C3=BCr Kultur und Denkmalpflege eingereicht werden. Zust=C3=A4ndig =
f=C3=BCr die Genehmigung ist das Ministerium f=C3=BCr Bildung, =
Wissenschaft und Kultur, an das wir den Antrag bei Vorliegen der =
entsprechenden Nachweise weiterleiten.

Dr. C. Michael Schirren
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