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Schatz verkaufen

BeitragVerfasst: So 23. Aug 2015, 12:25
von donty
Ich hätte noch eine frage... Ich sammle nur münzen, wenn ich etwas was mich nicht interessiert finde, darf ich das verkaufen oder nicht?

:thanks

Re: Schatz verkaufen

BeitragVerfasst: So 23. Aug 2015, 16:21
von Feingold
Ich suche auch nur Münzen. Aber nur Euros und D-Mark.
Das ganze Gold was ich so finde schicke ich immer zu Briefgold.

http://m.youtube.com/watch?v=v9194RZkosM

Re: Schatz verkaufen

BeitragVerfasst: Mi 26. Aug 2015, 00:05
von StahlSonde
Kommt drauf an was es ist
Eine Bombe darfste nicht verkaufen höhö,aber du musst daran denken,dass dir nur die hälfte und dem gs eigt. Die andere gehört.Wenn du das nicht machts kann dich der Besitzer anzeigen.
Mfg

Re: Schatz verkaufen

BeitragVerfasst: Do 10. Sep 2015, 21:15
von devaiting
Kommt drauf an, ich denke Münzen die bis in die zurückreichen werden wohl kaum jemanden interessieren ...
Wenn du aber einen Römer aus einem Gebiet, das bisher nicht für seine römischen Einwohner bekannt war, verkaufst, dann könnte sich wohl unter Umständen jemand vom Amt bei dir melden und das kann bitter werden, wenn man dir eine Raubgräberei nachweist.

Warum sollte es sich bei Münzen anders verhalten als bei anderen Relikten?

Re: Schatz verkaufen

BeitragVerfasst: Fr 11. Sep 2015, 11:31
von Whistleblower
Das regelt unter anderem das Bürgerliche Gesetzbuch ! Alles von einem Wert von über 10 Euro muß beim Fundbüro abgegeben werden. Fundunterschlagung kann mit Geldbuse oder Haftstrafe geandet werden.
Also wer hier Bilder von einer Münze postet, die nach Katalog 100 Euro Wert hat, da zu noch die Fundgeschichte schreibt und die Münze später bei Ebay auftaucht, der könnte Probleme mit einem Staatsanwalt bekommen.
Unabhängig vom BGB könnte der Finder auch noch Ärger mit der Denkmalbehörde bekommen.
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht !

Die Vergangenheit zeigt das ein Schatzfund nach dem Gesetz eine Sache ist und das Nichtmelden eine Straftat ist. Eine Verurteilung nach dem Strafrecht hier deutlich schneller geht ohne das hier Denkmalschutzgesetze angesprochen werden. Eine Verurteilung nach dem Denkmalschutzgesetz könnte hier mit einem guten Anwalt über Jahre gehen, wenn überhaupt.