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Frage an Experten kleiner Metallkopf

Münzen und Metallfunde zeigen und bestimmen.

Moderator: DHS

Beitragvon allesfinder » So 10. Nov 2013, 21:42

Hallo liebe Mitsondler
Ich brauche mal eure Hilfe.
Ich habe am Wochenende wieder mal geackert und dabei kam dieser Metallkopf ans Tageslicht.posting.php?mode=post&f=35#
Um was könnte es sich hierbei handeln.

Gruß Allesfinder

100_5943.JPG


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allesfinder Offline


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Beitragvon Jotta » So 10. Nov 2013, 23:11

Das sieht fast so aus wie ein Fensterladenhalter.

http://shop.antik-und-mehr.de/media/ima ... 1-c400.jpg
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Beitragvon allesfinder » Mo 11. Nov 2013, 10:19

Hallo Jotta,http://www.schatzsucher.org/forum/posting.php?mode=reply&f=35&t=2429&sid=909a0b3d76641bb41ee5b165540fd82d#
an das habe ich auch schon gedacht, aber die Rückseite des Kopfes ist ziemlich gerade.
Ich habe eine Email mit den Bildern an den Archi gesendet, bin schon gespannt, was der dazu meint ist mein erster Kontakt zu Ihm.

Gruß allesfinder
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Beitragvon allesfinder » Mo 11. Nov 2013, 15:29

Hallo liebe Mitsondler,
ich will euch mein Erlebnis mit einem Archäologen schildern, wie es nicht sein sollte.

Zur Geschichte.

Bei einem Sondelgang in Bayern fand ich einen dreckigen Metallklumpen, den ich zur Reinigung mit nach Hause nahm, dort kam ein Metallkopf zum vorschein. Da er altertümlich aussah, erweckte es sofort die Sondlerpflicht in mir, diesen Kopf einen Archi (Archäologen erster Kontakt) zu melden. Also zuständigen Archi im Internet ausfindig gemacht und eine Email mit Bilder geschickt.
Das kam dann zurück?

Sehr geehrter Herr allesfinder,(Name geändert)

vielen Dank für Ihre Email. Im Folgenden möchte ich Sie auf die denkmalschutzrechtliche Situation in der Sie sich mit Ihrem „Hobby“ Sondengehen befinden hinweisen:
Für das Gehen mit Ihrem Gerät bedürfen Sie keiner Erlaubnis, es ist auch nicht verboten.
Nach Art. 7 DSchG bedarf der Erlaubnis, wer auf einen Grundstück Erdarbeiten vornehmen will, obwohl er weiß oder vermutet oder den Umständen nach Annehmen muss, dass sich dort Bodendenkmäler befinden. Die Liste der Bodendenkmäler in Bayern ist nicht abgeschlossen, sondern wird, anhand von Neufunden stetig ergänzt.
Daher stellt sich die Situation grundsätzlich anders dar, sobald sie in den Boden eingreifen. Metallsonden sind für das Auffinden von Metallen, insbesondere Edelmetallen wie in Ihrem Fall Bronze, konzipiert. Sie können den Umständen nach daher annehmen, dass ein entsprechender Signalton Ihres Gerätes archäologische Funde und damit Bodendenkmäler anzeigt, auch wenn in der Denkmalliste an dieser Stelle kein Bodendenkmal eingetragen ist. Jede Erdarbeit an der Stelle dieses Signaltons bedarf nach o.g. Art. 7 DSchG der Erlaubnis. Unter diesen Vorzeichen durchgeführte Erdarbeiten ohne die Erlaubnis nach Art. 7 DSchG werden nach Art. 23 DSchG als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 250.000€ belegt. Nach Auffassung der unteren Denkmalschutzbehörde des Lkr. Landshut ist eine Grabung durch einen Sondengeher nicht erlaubnisfähig.

Abseits dieser denkmalschutzrechtlichen Gegebenheiten möchte ich Ihnen meine Bedenken aus fachlicher Sicht darlegen:
Archäologische Ausgrabungen stellen eine wissenschaftliche, planmäßige Untersuchung archäologischer Fundstellen dar. Im Rahmen dieser Untersuchungen werden von den Ausgräbern alle im Untersuchungsbereich befindlichen, archäologischen Befunde, einer streng wissenschaftlich festgelegten Vorgehensweisen folgend, ausgegraben und dokumentiert. Als archäologische Befunde werde die, bei der Ausgrabung sichtbaren Fundumstände bzw. der Fundkontext bezeichnet. Gattungen archäologischer Befunde sind beispielsweise Gräber, Horte, Siedlungsgruben, Vorratsgruben, Pfostenlöcher, Mauerreste u.v.m.
Nur die genaue Dokumentation dieser Befunde ermöglicht dem späteren Auswerter eine detailgenaue Rekonstruktion der Fundumstände, die wiederum Grundlage der wissenschaftlichen Deutung der Funde ist.
Zudem sind den Befunden selbst zahlreiche Informationen inhärent. So lassen sich anhand Form und Struktur von Pfostenlöchern Aussagen über die Bauweise prähistorischer Gebäude treffen, die genaue Dokumentation von Gräber ermöglicht Aussagen über Grabriten und religiöse Vorstellung sowie über Belegungsabfolgen von Gräberfeldern und soziale Strukturen der damaligen Gesellschaft. Aus Vorratsgruben kann auf die Ernährungsgewohnheiten, aus einfachen Siedlungsgruben durch pollenanalytische Untersuchungen auf das Landschaftsbild der vorgeschichtlichen Epochen geschlossen werden usw. Diese Beobachtungen der Befunde sind für das Verständnis unserer prähistorischen Geschichte unabdingbar. Sie übertreffen die reine Aussagekraft des einzelnen Fundes bei weitem. Archäologische Funde selbst bieten der Wissenschaft nur in Zusammenhang mit der genauen Dokumentation ihres Fundkontextes die sichere Möglichkeit wissenschaftlich fundierte Aussagen, auch über ihr Alter und ihre genaue Bedeutung zu treffen.
Funde, die gezielt durch Schatzsucher geborgen werden sind ihrem Kontext beraubte, wissenschaftlich wertlose Antiquitäten. Durch die unkontrollierte Bergung im Rahmen ihres „Hobbys“ zerstören Sie also die Geschichte des Fundes und damit seine Bedeutung für unsere Gesellschaft.
Da sie offensichtlich an Geschichte interessiert sind, möchte ich Sie bitten, diese Argumente bei Ihren weiteren Überlegungen in Erwägung zu ziehen!

Mit freundlichen Grüßen
Archi (Name geändert).

Ich dachte mir hä, wollte doch nur einen Fund melden. Also Telefon in die Hand genommen und angerufen.

Fazit: Der freundliche Archi ist total gegen Sondler eingestellt.
Aussage: Das sondeln ohne zu graben ist erlaubt, und jeder Sondler der auch nur aushalb eines Bodendenkmals und in bewegter Erde Alufolie oder anderes Metall ausgräbt ist ein Raubgräber und macht sich ohne Grabgenehmigung strafbar.
Und wird von Ihm verfogt.


Diese Geschichte ist wahr und spielte sich in Niederbayern ab.
Meine Frage: Hat sich bei den Gesetzen in Bayern was geändert oder spielt sich der Archi nur auf?

Ich will nicht alle Archis über einen Kamm scheren, aber vorerst hat es sich mit Fundmeldungen für mich an Archis erledigt.
Bin total sauer und geschockt darüber und weiß nicht ob ich noch weiter sondeln soll.
Wie findet Ihr diese Geschichte.

Gruß allesfinder
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Beitragvon denno » Mo 11. Nov 2013, 16:21

allesfinder hat geschrieben:Funde, die gezielt durch Schatzsucher geborgen werden sind ihrem Kontext beraubte, wissenschaftlich wertlose Antiquitäten.

Aussage: Das sondeln ohne zu graben ist erlaubt, und jeder Sondler der auch nur aushalb eines Bodendenkmals und in bewegter Erde Alufolie oder anderes Metall ausgräbt ist ein Raubgräber

Gruß allesfinder


Im Großen und Ganzen hat er Recht. Allerdings dramatisiert er das Ganze schon ein wenig. Ich denke mal das viele Archäologen durch die Nebra Geschichte damals extrem empfindlich geworden sind. Klar, wenn ich an einer Grabstätte eine Himmelsscheibe ausbuddel zerstöre ich eindeutig den Kontext und das Ganze Ding hat auf dem Markt kein Wert. Das sehe ich auch ein. Allerdings, und hier kommt der Hake, finde ich das er alle Sondler über einen Kamm schert. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen welchen Schaden es für die Museen, Denkmalschutzbehörden und Archäologen haben soll wenn unsereiner auf dem Acker ein paar alte Münzen ausbuddelt. Wir machen das Ganze nicht im diebischen Sinne und mit der kriminellen Energie soviel archäologische Schätze aus dem Boden heben zu wollen wie nur möglich. Wir sind (die meisten jedenfalls) Hobbysondler die mal an die frische Luft wollen und aus Spaß am Suchen ein paar Kleinteile finden wollen.

Leider sehen die Behörden alle Sondler als gleich "gefährlich" an und reagieren darum so energisch und drastisch. Das ist meine Meinung.
denno Offline


 

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Beitragvon Jotta » Mo 11. Nov 2013, 16:25

Das hört sich ja krass an. Vor allem irgendwie kriminell. Warum gehen denn die Archis nicht selber mal los und gucken was man so findet. Hört sich nicht so an als ob sie es tun.

Gibt es noch mehr so Geschichten im Forum ?
Jotta Offline


 

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Beitragvon allesfinder » Mo 11. Nov 2013, 16:46

Dank euch beiden für euere Beträge,
aber wie soll ich mich jetzt verhalten, weitermachen oder aufhören?
letzteres würde nur schweren Herzens mache, ich habe sehr viel Spaß an diesem Hobby.
Ich weiß nicht an welches Amt ich mich zur Auskunft wenden soll.
In unserer Stadt gibt es kein LDA mehr, deswegen ist ein Landkreisarchi eingesetzt worden, der keine Sondler duldet.

Gruß allesfinder
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Beitragvon Jotta » Mo 11. Nov 2013, 17:33

Aufhören würde ich nicht. Lass mir doch von anderen nicht das Hobby verderben.
Kannst du nich in einem anderen Landkreis sondeln. Evtl ist da ja ein anderer Archi
Jotta Offline


 

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Beitragvon denno » Mo 11. Nov 2013, 19:52

Wenn es nach Recht und Gesetz ginge dürftest du z.B. noch nicht einmal die Strasse überqueren ohne gegen die StVO zu verstoßen. Es gibt eine Menge (unsinnige) Regeln und Gesetze in Deutschland. Daher gibt es einen guten Spruch in Deutschland der ein Leben lang Gültigkeit hat:

Wo kein Kläger da kein Richter!

sondeln gehen ist erlaubt (ohne Buddeln) und wenn du nebenbei ein wenig gräbst UND es sollte dir einer dumm kommen sagst du, du hättest an der Stelle neulich einen Anhänger oder Schlüssel verloren oder irgendwas oder bist Hobby Geologe oder gibst eh alles bei der Denkmalschutzbehörde ab oder oder oder oder.... Sei kreativ. Wenn dir einer dumm kommt dann ist das eher ein verärgerter Bauer als ein Beamter bzw. Archäologe! Die haben auch besseres zu tun als durch die Landschaft zu fahren und Ausschau nach Sondlern zu halten. Aus der Ferne sieht es zudem so aus als würde man einen Rasentrimmer schwenken :ironie
denno Offline


 

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Beitragvon allesfinder » Mo 11. Nov 2013, 22:07

Danke Leute,
werde weitermachen.
Gruß allesfinder
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