Cruso hat geschrieben:Natürlich kann man da nicht genau bestimmen für was es gebraucht wird, da man ja nur kleine Anhaltspunkte, wie Bodenbeschaffenheit, hat. Ich würde ins Ausland damit, kenne dort die Rechte und ich besitze ca. 1 Hektar Boden mit einem kleinem Waldstück. Der Kontakt der Firma bot mir an die Rechnung zu ändern. Sprich, damit ich weniger Steuern dafür Bezahlen muss..
Ich werde sicherlich mal schauen ob mir ein Händler dieses Gerät vorführen kann.
Danke für eure Antworten.
Die Kollegen beim Zoll sind nicht alle auf den Kopf gefallen, wenn es um Importe und deren Marktpreis aus Drittstaaten, geht...
mit 35 sec. googlen hat jeder den Preis raus. Auch der Zoll geht so vor. Das mit dem kleinen Preis funktioniert nur wenn Du in den USA eine Privatperson hast die dir das Gerät als "Gebrauchtgerät" weitersenden kann. Und auch dann liegt es noch im Ermessensspielraum des bearbeitenden Zollbeamten ob er den ausgewiesenen oder den Marktpreis als Berechnungsgrundlage für die Einfuhrumsatzsteuer zu Grunde legt.
Ich glaube der Straftatbestand nennt sich Einsatzumsatzstereuerbetrug... wird auch nicht ganz billig.
Bei dem Betrag würde ich da keine unnötigen Experimente machen.
Evtl. kennst Du jemanden bei den US-Streitkräften?
Die können ohne Probleme Waren umsatzsteuerfrei einführen...
