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Kriegswaffenkontrollgesetz !

Alles was nicht in die anderen Rubriken passt.

Beitragvon Iceman1 » Di 17. Jun 2014, 20:49

"Vor Gericht und auf hoher See liegt alles in Gottes Hand" weiß der Volksmund zu berichten und damit hat er sicherlich recht. Ich versuche mich kurz zu fassen.
Im Jahre 2003 ging ich über die deutsch/polnische Grenze in Hohenwutzen und kaufte, neben allerlei Krempel, auch am Spielzeugstand ein Softairpistole für meinen Neffe, bezahlte genau 10,- Euro. Alles im Rucksack wollte ich wieder über die Brücke nach Deutschland und wurde vom deutschen Zoll angehalten. Ich packte alles aus, unter Anderem auch diese Spielzeugpistole (für 10,-). Die Frage wieviel Joule Schußkraft diese "Waffe" hatte konnte ich nicht beantworten, es stand leider auch nicht auf der Verpackung. Ich wurde ins Zollgebäude geführt, wie ein Krimineller behandelt, es wurden viele Formulare ausgefüllt, das Spielzeug wurde mir abgenommen und ein Strafverfahren gegen mich eröffnet. Anschließend bekam ich allerlei Post mit Androhungen und ich wurde gefragt, ob diese "Waffe" zum Beschußtest gehen soll (kostet knappe 2000,- Euro), oder ob ich sie zur Vernichtung freigeben möchte). Da ich empört war und mich unschuldig fühlte schrieb ich: Beschußtest. Etwa 1 Jahr später wurde ich zu einer Gerichtsverhandlung nach Bad Freienwalde geladen (Anreise- und Anwaltskosten). Der Prozeß: Das Beweismittel, die "Waffe" war in der Ausbewahrungskammer verloren gegangen (wie geht so etwas???), also als Beweisstück nicht mehr vorhanden. Die Staatsanwältin (eine ältere Dame) hatte keine Strafforderung gegen mich gestellt, die Richterin war jung (es war die Tochter von Potsdams Bürgermeister Platzek, hieß aber anders) ging jedoch hart zur Sache, ich hätte die Gesetze kennen müssen....Nach vielem hin und her stellte sie mir (bzw, meinem Anwalt) anheim: 700,- Euro Geldstrafe annehmen ohne Urteil oder es kommt zu einem Urteil. Tja Leute, es stand meine Selbstständigkeit auf dem Spiel (pol. Führungszeugnis) und ich nahm an....700,- Ocken plus Anwalt und Gerichtskosten. Diese alte Sau, heute würde ich anders entscheiden. Mir wurde vorgeworfen: Verstoß gegen das Waffengesetz und das Kriegswaffenkontrollgesetz. Das Gewicht der Spielzeugpistole betrug laut Karton 110 Gramm (aus Weichplastik) und wäre mir diese auf den Boden gefallen, so wäre diese sofort kaputt. Wie auch immer ist denn die Justiz blind, ist alles allein von einer Richterin abhängig, wie sie gelaunt ist....ob sie schlecht geschissen hat......schlecht oder gar nicht gut gefickt wurde? Stimmen Verhältnismäßigkeiten? Es werden ja Luftgewehre legal verkauft! Und Armbrüste mit Zielfernrohr und einer Schußernergie von bis zu 110 Kg, 220 Lbs (auf 150 Meter absolut tötlich) legal erhältlich und zu besitzen!
Was ist Recht und was ist Gesetz??? Ich brauchte ein "erweitertes pol. Führungszeugnis" für den Kindergarten, da ich dort die musikalische Früherziehung mache. Ich habe gezittert, aber es war "sauber" ich kann mit Kindern arbeiten.

Was kann dann erst mit Metallsondelgängern passieren, welche Kriegsmateriealien bergen.......nicht auszudenken!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
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Beitragvon Optimus » Di 17. Jun 2014, 21:02

@Iceman1

treffender kann man dies nicht mehr ausdrücken. :thumbup
Respekt!

Opti
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Beitragvon Iceman1 » Di 17. Jun 2014, 21:13

Danke Optimus, danke.

Ice
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Beitragvon Ebinger1 » Mi 18. Jun 2014, 00:19

Wenn es nach den Auslegungen der Amtsarchäologen und deren willfähigen Nachplapperen ginge, dann wäre jeder Sondengänger ohne NFG ein Schwerstkrimineller...

Evtl. ist dann jeder der einen Grantsplitter findet auch kriminell...
denn die kann man ja mit ein gaaanz klein wenig Aufwand auch wieder zu einer Kriegswaffe zusammensetzen :mrgreen:
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Mit der Grabehacke können Fundstücke schnell und trotzdem schonend geborgen werden. Der Detektor muß während des Ausgrabevorgangs nicht abgelegt werden, denn die Gewichtsverteilung der kleinen Spitzhacke ermöglicht ein zügiges einhändiges Ausgraben des Fundstücks.

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