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Gedanken zum Schatzregal

Wissenswertes für eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit der Archäologie, sowie Heimat- und Geschichtsvereinen. Beantragen einer Suchgenehmigung.

Beitragvon Charlie » So 14. Sep 2014, 13:04

Gedanken zur Unwirksamkeit der Schatzregalien auf privaten Grundstücken.

Die Schatzregalien, so unterschiedlich diese lauten, haben alle eine Gemeinsamkeit. Sie beziehen
sich auf bewegliche Bodendenkmale die herrenlos sind.

Sind bewegliche Bodendenkmale auf privaten Grundstücken herrenlos?

Meiner Ansicht nach nicht denn der Grundstückseigentümer hat diese in Besitz auch wenn sie
noch nicht entdeckt sind.

„§ 905 Begrenzung des Eigentums
Das Recht des Eigentümers eines Grundstücks erstreckt sich auf den Raum über der Oberfläche und auf den Erdkörper unter der Oberfläche….“

Hier ist festgelegt das der Grundbesitzer seine Eigentumsrechte auf den Erdkörper und allem was darin enthalten ist geltend machen kann.
Somit kann er auch über alle Dinge im Boden frei verfügen.

„§ 903 Befugnisse des Eigentümers
Der Eigentümer einer Sache kann, soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen, mit der Sache nach Belieben verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen….“

Beispiel: Ich werde von einem Nachbarn gefragt ob dieser auf meinem Grundstück den
teilweise vorkommenden Ton fördern und mitnehmen kann. Die gestatte ich ihm unter
Auflagen und besonders unter der Bedingung dass er alle metallische Dinge die er findet
nicht mitnehmen darf und an einem bestimmten Platz zu legen hat.

Damit über ich die Gewalt über diese noch nicht gefundenen Dinge aus.

„§ 854 Erwerb des Besitzes
(1) Der Besitz einer Sache wird durch die Erlangung der tatsächlichen Gewalt über die Sache erworben. …“

Ich bin also Besitzer noch nicht entdeckter Sachen.

Wird eine dieser Sache in Folge der Begutachtung zum Bodendenkmal erklärt kann
das Schatzregal nicht greifen denn das Bodendenkmal ist nicht herrenlos. Es ist
mein Besitz.


Wo liege ich falsch?
Charlie Offline


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Beitragvon Wallenstein » So 14. Sep 2014, 13:49

Keine Fundmeldung = keine ewige Diskussion und Streiterei um die Rechte an dem Fund = alle sind entspannt = keine schlechte Presse = alles ist fein!

Warum soll man sich in den ganzen Sumpf begeben mit dem Risiko übel dazu stehen? Wenn die Archis/Gesetzgeber diese undurchsichtigen Verhältnisse bewusst wollen, dann haben sie einkalkuliert, dass viele Funde ungemeldet bleiben - und wollen es so.
Jens Diefenbach
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Beitragvon Charlie » So 14. Sep 2014, 13:54

Jens,

mir geht es nicht um Fundmeldungen
mir geht es darum das diese hintervö...e Enteignung verschwindet.
Charlie Offline


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Beitragvon DHS » Di 16. Sep 2014, 00:36

Du hast Paragraph 903 aufgeführt, der erklärt doch deine frage.
Das Gesetz schreibt dies doch vor und solange es da keine Änderung gibt haben wir uns daran zu halten.

Gegenfrage:
Wer und was wurde denn schon enteignet? Ne Fibel? N römermünzlein? N wk Orden?
Hab bis jetzt alles wieder bekommen was ich eingeschickt habe.

Gruß Olli
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Beitragvon waldläufer » Di 16. Sep 2014, 22:54

Man hört immer wieder von Menschen, die bei Bauarbeiten was finden u. dem Baggerfahrer nen Fuffi in die Hand drücken, damit er die Schnauze hält u. sie nicht eine teure archäologische Grabung finanzieren müssen! Ist nämlich die andere Seite der Medaille. Die machen dann auf deine Kosten ne großartige Ausgrabung- oder auch nicht!
Gruß vom waldläufer!

Der Vorteil der Klugen besteht darin, sich dumm stellen zu können, was gegenteilig nur sehr schwer möglich ist!
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Beitragvon Oberon » Di 16. Sep 2014, 23:11

DHS hat geschrieben:Wer und was wurde denn schon enteignet? Ne Fibel? N römermünzlein? N wk Orden?
Hab bis jetzt alles wieder bekommen was ich eingeschickt habe.

kaum was an Belanglosigkeiten, welche volle Lager noch mehr verstopfen würden, wird enteignet......wenn man gut mit denen kann !
wenn nicht, können die auch anders da sie Deutungshoheit missbrauchen könnten, dies auch schon getan haben (meist bei Kollegen die wegen anderem unangenehm aufgefallen u dann alles enteignet bekamen, was Amt in Finger bekommen) u das Problem ist einfach fehlende reale Rechtssicherheit
wenn der Massa will, bekommst Peitsche anstatt Maisbrot :roll:

@waldläufer
Prämie gar nicht notwendig u reicht Aussicht auf Stress mit Chef um wegzuschauen ;)
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Beitragvon Ebinger1 » Di 16. Sep 2014, 23:55

Betrachtet man die ehemals existierenden Schatzregale und die Gründe der Abschaffung...

dann ist es schon mehr als lächerlich das gerade die Archäologen wieder auf deren Einführung gedrängt haben.

Die große Zahl an verheimlichten Schatzfunden war mit der wichtigste Grund die Schatzregalien bei der Schaffung des BGB um 1900 abzuschaffen :thumbdown
*

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Beitragvon DHS » Mi 17. Sep 2014, 11:24

Ja eben, es ist momentan halt so und wir müssen uns daran halten. Man könnte und das hat sich schon mehrfach auch in anderen Bereichen erfolgreich gezeigt eine Unterschriftsaktion starten in digitaler Form. Ich habe wie gesagt noch nie Probleme gehabt mit den Archis und bin auch vollstens zufrieden,
ich habe auch nichts gegen Sondler ohne Genehmigung solange sie die Funde melden.

Es gibt es nunmal und daran ist aktuell nichts zu rütteln.

Gruß Olli
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Praxistipp: Im Baumarkt gibt es Werkzeughalter mit denen Dachdecker ihren Dachdeckerhammer am Gürtel befestigen. Diese kann man man hervorragend benutzen um die Grabehacke am Gürtel zu befestigen.




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