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Antragstellung auf Suchgenehmigung beim LfD Hessen

Wissenswertes für eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit der Archäologie, sowie Heimat- und Geschichtsvereinen. Beantragen einer Suchgenehmigung.

Beitragvon Steffen » So 29. Nov 2015, 00:00

Wallenstein hat geschrieben:Eines habe ich vergessen. Wenn man als Antragsteller das LDA nach den Gespräch verlässt, dann stellen sich diverse Archäologen im Gang auf und verabschieden den Sondengänger persönlich mit Handschlag und wünschen ihm alles Gute und viel Erfolg. Das ist doch einmal eine nette Geste. Vorbei die Zeit in der man Sondengänger mit einem burschikosen "und Tschüss" verabschiedete.

Alles wird gut in Hessen... :thumbup



Warst du auch im Schloss ? Die sind richtig nett da. Man kann immer anrufen und wird immer freundlich aufgeklärt.
Wer die Durchwahl möchte bitte PN senden.
Ich hatte mich viele Stunden da aufgehalten und mir wurde einiges richtig erklärt. Man könnte meinen die Zeiten werden besser.
Nur leider sind nicht alle so ok wie in Hessen.
Bin über meine <----- Webseite, WhatsApp, Handy und Slack erreichbar. Gut Fund Gruß Steffen
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Beitragvon 8hunter » So 29. Nov 2015, 06:44

Wallenstein hat geschrieben:Wer sich beim LDA Hessen vorstellt und um eine Suchgenehmigung nachfragt, wird überrascht sein wie freudig er dort empfangen wird. Antragsteller berichten von einer ausgesprochen herzlichen Atmosphäre. Insbesondere der stellv. Landesarchäologe Dr. R. ist sehr bemüht einem neuen Antragsteller alle erdenkliche Unterstützung zukommen zu lassen und Hürden direkt abzubauen.

Besonders große Freude bereitet dem Amt die Tatsache, dass Montags in aller Regel einige Sondengänger die Funde des Wochenendes zur Bestimmung vorlegen. Somit startet die arbeitsreiche Woche gleich mit ein paar schönen neuen Bodenfunden. Das Amt will diese Nähe zu seinen Sondengängern nicht missen und verzichtet daher bewusst auf die Einführung eines entlastenden Onlinemeldeverfahrens.


nicht nur in Hessen, auch in der Provinz Brandenburg läuft die äähm Prozedur, Pfand...oder Fundabgabe mit anschließender Belobigung für das Zeigen der Funde, verbunden mit den Koordinaten jener, recht nüchtern und ausgesprochen positiv ab.
Nach kurzer elektronischer Meldung der Bilder vom Fundort und des Objekts an die DschgBlgBr (oder wie auch immer), erfolgt sogleich eine Einladung mit der Bitte,äähm gutmütigen Geste, doch ALLES mitzubringen, was je gefunden wurde. Nicht, dass es von archäologischem Interesse sein könnte, vielmehr um dem Finder anschaulich erklärend beizubringen, was er denn da für "Schätze" dem Boden gewaltsam enrissen hat. Selbstverständlich hat der ahnungslose "Feldbegeher mit technischem Gerät" keine Ahnung davon, dass die von ihm gefundene Münze von 1779 in der Tat ein kulturhistorischer und ausgesproschen wertvolles Relikt unserer Geschichte darstellt, immerhin kööönte man damit eventuelle Handelswege zwischen Paris-Peitz-Peking rekunstruieren, und macht man auch....zu dem gibt es eine gehörige Kopfwäsche und ein Schuldgefühl in Form von ....."na, da hätten sie aber gar nicht finden dürfen" oder " " sie haben es aber billigend in Kauf genommen, darauf zu stossen" " was heisst denn nur auf dem Acker gefunden" " früher waren alle Äcker Wälder" "es wäre besser gewesen, ihr Fund wäre im Boden geblieben, damit spätere Generationen auch noch was zu forschen gehabt hätten" "wie haben sie ihren Fund denn überhaupt geschützt" " wie erfolgte die Entnahme dem Boden ? " usw :mrgreen:

also, es kann schon unheimlich interessant und abenteuerlich werden, wenn man da mal hingeht :winken:
8hunter Offline

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