ACHTUNG! Mit einer CORS-Spule kann man die Fundrate verdoppeln!
Logo Zur Startseite Neueste Beiträge

  • Information
Hier klicken und informieren:
>>> Die besten Profi-Metalldetektoren (DEUS II, Manticore uvm.) zum Vorteilspreis! <<<

Rechtsfrage

Wissenswertes für eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit der Archäologie, sowie Heimat- und Geschichtsvereinen. Beantragen einer Suchgenehmigung.

Beitragvon G.Buchner » Di 18. Aug 2015, 11:31

[quote="AGermanGuy"]Hey Leute!

Gerade eben erst registriert!

Und zwar:

Ich bin sehr unsportlich und gehe selten vor die Tür. Ich sitze eigentlich nur vor dem PC. Doch so kann es nicht weitergehen! Die meisten Hobbys sagen mir ganz und gar nicht zu. Und dann sah ich eine Doku übers sogenannte <a href="http://www.sondeln.org" alt="sondeln mit Metalldetektor">sondeln</a>. Das würde mich sehr interessieren, da Geschichte schon in der Grundschule mein Lieblingsfach war. Ich überlege dies nicht sofort zu machen, sondern erst so in einem Jahr, wenn ich auch eine Ausbildung habe womit ich das Hobby finanzieren kann^^

Doch mir sagte jemand, das <a href="http://www.sondeln.org" alt="sondeln mit Metalldetektor">sondeln</a> sei ohne Genehmigung verboten und es wäre schwer solch eine zu bekommen. Auch soll das von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein. Also ich wohne in Berlin, wie sieht denn nun die rechtliche Lage aus? Bzw. Wie bekomme ich denn solch eine Genehmigung?

Hier kannst du alles nachlesen.
http://www.stadtentwicklung.berlin.de/s ... hg_bln.pdf

cu
G.Buchner Offline

Benutzeravatar
Experte (höchster Rang)
 
Beiträge: 2145
Registriert: Di 5. Aug 2014, 14:40
Wohnort: Deutschland

Information

Beitragvon Whistleblower » Di 18. Aug 2015, 19:21

Wallenstein hat geschrieben:Das LKA Hessen vertreten durch Herrn Laufer stellt gegenüber der TAZ klar:

taz: Herr Laufer, was haben Sie gegen Schatzsucher?
Eckhard Laufer: Erst mal nichts, Schatzsuche ist in Deutschland ja nicht verboten. Jeder kann sich einen Metalldetektor kaufen und auf Schatzsuche gehen.


Anmerkung zur rechtlichen Lage: Ja, Schatzsuche ist nicht verboten. Lediglich die gezielte Nachforschung nach historischen wissenschaftlichen Dingen ist genehmigungspflichtig. Damit soll unter anderem gewährleistet werden, dass besondere für die Heimatforschung wichtige Funde durch das Landesdenkmalamt wissenschaftlich bearbeitet werden können.


Diese Aussage wurde VOR dem neuen Denkmalschutzgesetzes in SH gemacht, Die Schatzsuche mittels Metalldetektor, dass auch geeignet ist Bodendenkmale aufzufinden ist verboten. Die Schatzsuche mittels Wünschelrute ist nicht verboten.
SH hat genau mit dieser Formulierung durch Sondengängern gemachte Aussage " Ich suche nicht nach Bodendenkmale, also brauche ich auch keine Genehmigung" das Gerät(Metalldetektor) verboten. Nun wurde die so oft durch Sondengänger geforderte Klarheit im Gesetz umgesetzt.
So wie es aussieht nähert Hessen sich auch mehr und mehr den SH Denkmalschutzgesetz.
Schatzsuche mittels Hellseher ist auch nicht verboten. Im Kaffeesatz den Schatz zu suchen ist auch nicht verboten.

Es sollten auch bei solchen Fragen immer das Denkmalschutzgesetz herangezogen werden, von dem Bundesland in dem der Schatzsucher auch Wohnt oder suchen möchte.
Whistleblower Offline


Einsteiger (Rang 1 von 7)
 
Beiträge: 22
Registriert: Mo 18. Mai 2015, 11:31

Information


Diese Werbeanzeige verschwindet nach Forenanmeldung!

Beitragvon Iceman1 » Mi 19. Aug 2015, 12:04

Also "Wallenstein", kannst Du für Deine Aussagen und Behauptungen, Deine Hand ins Feuer legen???

Ice
"Jage nicht was du nicht töten kannst."
Iceman1 Offline

Benutzeravatar
Experte (höchster Rang)
 
Beiträge: 1335
Registriert: Mi 7. Mai 2014, 10:27
Wohnort: Berlin
Metallsonde: Teknetics T2 Special und Eurotec Pro

Information


Diese Werbeanzeige verschwindet nach Forenanmeldung!

Beitragvon AGermanGuy » Mo 31. Aug 2015, 17:04

Oh man, ich dachte man geht einfach zu nem Amt, zahlt 100 Euro und kann lossondeln. Aber das scheint ja, zumindest in Berlin, schwieriger zu sein als ich dachte. Warum gibts denn so strenge gesetzliche Vorschriften? So schlimm ist doch sondeln gar nicht, oder doch?

Und ihr scheint euch auch nicht wirklich einig zu sein was die aktuelle Rechtslage betrifft^^

EDIT: Siehts denn in Polen besser aus mit den Gesetzen? Zur Not kann ich da ja mal ab und zu mit nem Zug hinfahren. Polen ist ja nicht sonderlich weit weg von Berlin...
AGermanGuy Offline


Einsteiger (Rang 1 von 7)
 
Beiträge: 3
Registriert: Sa 15. Aug 2015, 19:12

Information


Diese Werbeanzeige verschwindet nach Forenanmeldung!

Beitragvon Whistleblower » Mo 31. Aug 2015, 22:39

in Deutschland hat jedes Bundesland sein eigenes Denkmalschutzgesetz und die sind auch unterschiedlich ausgelegt.

Unabhängig vom Denkmalschutz. Wer mit einem Detektor Suchen und Graben möchte, der braucht die Genehmigung vom Grundeigentümer. Wer die nicht einholt der könnte Ärger bekommen vorsätzliche Fundunterschlagung und vielleicht auch Hausfriedensbruch.
Auch wenn eine Genehmigung vom Eigentümer vorliegt, so gehören gefundene Sachen nicht automatisch dem Sondengänger. Beispiel: Du findest einen Goldring mit einem Wert von ca 50 Euro, den mußt du beim Fundbüro abgeben, da sonst Fundunterschlagung. Den bekommst du später wieder wenn sich keiner meldet.Auch hätte hier der Grundeigentümer noch Anspruch auf die Hälfte des Fundes.
Auch in Polen gibt es Regeln und anders wie in Deutschland sind einige Länder recht schnell mit Haftstrafen. Da nützt auch kein diskutieren mit dem Beamten. Viele osteuropäische Länder gehen recht hart gegen Raubgräber vor.

Wenn einige Regeln beachtet werden, ist es durchaus möglich auch in Deutschland ( ausser SH ) die Sonde zu schwingen.
Dies ist natürlich keine Rechtsauskunft. Mal bei einem Anwalt nachfragen kann auch nicht schaden. Vielleicht auch mal in einem Juristenforum nachfragen.
Whistleblower Offline


Einsteiger (Rang 1 von 7)
 
Beiträge: 22
Registriert: Mo 18. Mai 2015, 11:31

Information


Diese Werbeanzeige verschwindet nach Forenanmeldung!

Vorherige


  • Information

Ausrüstung - Robuste Grabehacke


Robuste handliche Spitzhacke für Schatzsucher & Sondengänger. Der Stiel der Hacke kann herausgeschoben werden. Hierdurch verringert sich das Packmaß und er passt selbst in kleine Rucksäcke.

Mit der Grabehacke können Fundstücke schnell und trotzdem schonend geborgen werden. Der Detektor muß während des Ausgrabevorgangs nicht abgelegt werden, denn die Gewichtsverteilung der kleinen Spitzhacke ermöglicht ein zügiges einhändiges Ausgraben des Fundstücks.

Gewicht: ca. 1000 Gramm
Länge des Stiels: 40cm

Praxistipp: Im Baumarkt gibt es Werkzeughalter mit denen Dachdecker ihren Dachdeckerhammer am Gürtel befestigen. Diese kann man man hervorragend benutzen um die Grabehacke am Gürtel zu befestigen.




Zurück zu Gesetzeslage und Zusammenarbeit mit der Archäologie

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 2 Gäste