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Einflussnahme auf die Linie der Archäologie

Wissenswertes für eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit der Archäologie, sowie Heimat- und Geschichtsvereinen. Beantragen einer Suchgenehmigung.

Beitragvon Silex » So 26. Okt 2014, 10:40

waldläufer hat geschrieben:Wobei illegale Sondengänger wie der Sondelpowerbenny auch bei Professor Karl nichts zu lachen hätten! Auch wenn ich seine Begründung für zu negativ halte, seine Forderung für härtere Strafen gegen illegale Sondengänger teile ich. :thumbup

Grüße,

Kai-Erik


Inzwischen geht auch mir dein Gelaber mächtig auf den Kranz! Mann Jung, ich will einfach nur über den Acker gehen, ohne gleich von deinesgleichen blöd angemacht zu werden! Was soll daran falsch sein? Ich hab immer noch nicht kapiert, warum ich jede Schnalle, Musketenkugel o. Fibel einmessen muss...mein GPS hat je nach Satellit eine Abweichung von mehreren Metern. Wenn es gut kommt,sinds NUR 4... :mrgreen:
DU gehörst für mich zu den Fundamentalisten, die mit religiösem Eifer ihr Hobby verfolgen! Das haben mir auch deine Antworten im Sucherforum auf die "Denke der Archäologen" gezeigt! Fanatiker sind immer grenzwertig u. meist nur schwer tolerierbar![/quote]


Kurz und Knapp alles auf den punkt gebracht :thumbup :thanks dafür :winken:
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Beitragvon Oberon » So 26. Okt 2014, 13:22

Wicki hier aber nicht wirklich schon wieder Thema :mrgreen:

Einfluss nimmst auf die nur mit Druck !
reicht oft anscheinend schon Aussicht auf kleinere Gegnerschaft die es sich zur Gewohnheit machen könnt an Amtslinie rumzukritisieren u prompt wird zumindest etwas auf die eingegangen ...........teilweise auf Einzelpersonen die dann per Sonderdeal priviligiert ins eigene Boot .... :roll:
Vorraussetzung natürlich dass befürchtete Kritik auch von wem wahrgenommen werden könnt !
Gruppe die auf gutbesuchter Szeneplattform rumschreit o noch schlimmer sich total öffentlich über fb auskotzt, sind so Geschichten die man als Meinungsmonopolist im Auge behalten sollte .......u denen dann halt falls gar nicht anders geht auch mal Knöchelchen zugeworfen wird :roll:

außerdem immer schlecht eigene Anhängerschaft auf spezielle Gruppe einzuschränken u deswegen bei zb fb-Kampfgruppe die was reißen soll besser allgemeine Kritik an Verhaltensweise Amtsarchäologie mit speziellen Augenmerk auf Ausgrenzung bisher Außenstehender :weisheit:
wenn die Gruppe gezielt Amtskritiker aller couleur anspricht, ist Beteiligung dort auch annehmbarer für Paranoiker u Zweckpessimisten die Problem damit hätten öffentlich als Sondengänger zugeordnet werden zu können
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Beitragvon Kai-Erik » So 26. Okt 2014, 16:06

Ebinger1 hat geschrieben:Erhabener Kai-Erik, dann erkläre mir doch bitte erst einmal was ein illegaler Sondengänger ist... :thanks


Nun, ihr Sondengänger fordert doch die ganze Zeit und das auch zurecht, das man zwischen Sondengänger Typ 1, Sondengängertyp Typ 2 und Sondengänger Typ 3 differenziert.

Sondengänger Typ 1 sind Neulinge in diesem Hobby, die eigentlich in der Regel überhaupt noch keine richtige Vorstellung davon haben, was sie eigentlich wollen. Hauptgrund, warum sie Geld und Freizeit in die Sondengängerei investieren, ist die Hoffnung, das Abenteuer einer Schatzsuche zu erleben. Angeregt durch die Medien oder durch die Funddarstellung in den zahlreichen Sondengängerforen.
Da sie am Anfang meistens nichts über Bodendenkmäler, Archäologie, Gesetze, Geschichte, etc. wissen, sondern erst damit in ihrem Hobby konfrontiert werden, entwickeln die sich aufgrund der gesammelten Erfahrungen und Wissen weiter zu dem Sondengänger Typ 2 oder Typ 3.

Bei den Sondengängern Typ 2 steht die Interesse an die eigene Vergangenheit / Geschichte in dem Vordergrund. Sie beschäftigen sich daher mit der Historik ihrer Umgebung und mit der Archäologie. Sie lernen entweder, wenn es angeboten wird, durch Kurse Grabungs- und Dokumentationstechniken, oder halt durch Eigeninitiative, wenn ihnen diese Kurse, warum auch immer verwehrt wurde. Sie möchten die Bodendenkmäler erhalten, daher bergen sie nach einer Dokumentation des Fundzustandes nur Oberflächenfunde. Sie melden diese dann auch beim zuständigen Archäologen. Einige Sondengänger möchten auch gerne näher mit der Archäologie zusammenarbeiten, das ihnen leider noch zu oft aufgrund von Misstrauen seitens der Archäologie oder nicht Vorhandensein von Arbeitsgruppen unnötig erschwert wird.
Sie würden niemals ein Bodendenkmal gefährden oder sogar komplett ausbuddeln. Entdecken sie bei ihrer Suche ein Bodendenkmal, dann würden sie das schnellstmöglich bei dem zuständigen Archäologen oder Museum melden. Einige Sondengänger möchten gerne ihre Funde behalten, andere wiederum nicht.

Sondengänger Typ 3 suchen entweder wegen dem "Kick" einer Schatzsuche oder wegen ihrer Sammlerleidenschaft oder halt wegen dem Geld, das man durch den Verkauf von Fundobjekten erwirtschaften kann. Sie interessieren sich kaum für die Geschichte und wenn, dann nur um neue ergiebige Suchgebiete zu finden. Finden sie Bodendenkmäler, dann würden sie die nicht beschützen, sondern komplett aus dem Boden buddeln, nicht melden und evtl. alles oder zu einem Teil verkaufen. Eine Zusammenarbeit mit der Archäologie kommt ihnen nicht in Frage, wie schon ein bekannter möglicher Raubgräber mal so schön geschrieben hatte: "Ich suche nun mal nicht für das Amt und werde dies auch nie tun. Eher Tanz ich mit dem Teufel." Daher gehört diese Sondengänger Typ 3 nach meiner Meinung zu -->
http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Raubgr%C3%A4ber&redirect=no

Um Deine Frage zu beantworten, Sondengänger Typ 3 sind illegale Sondengänger.

Grüße,

Kai-Erik
Ich lass mich in diesem Forum nicht mehr von Ebinger1 verhören. Irgendwann ist Schluss! Wir sind doch hier nicht in einem STASI-Forum!
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Beitragvon Oberon » So 26. Okt 2014, 16:21

wollen aber nicht vergessen dass du dir deine 3 Typen da grad aus deinen Fingern gelutscht hast u wie sehr man jetzt auf jemanden hören müsste der wohl hauptsächlich mit Typ leichtgläubiger Trottel ,Typ Arschkriecher o Typ Traumtänzer zu kriegen hat (alles Sondengängertypen mit Seltenheitswert) wüsst ich ja jetzt nicht :mrgreen:

hier in D wird was Geschichte angeht übrigens schwerpunktmäßig kurzes Kapitel näherer Vergangenheit behandelt u schon in der Schule wird man regelrecht hin zum Widerstand gegen außer Kontrolle geratene Obrigkeit getrimmt 8-)
warum sollte man auch tolerieren o gar unterstützen was auch im Optimalfall nur zu ungenügenden Ergebnissen führt ?
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Beitragvon Ebinger1 » Mo 27. Okt 2014, 08:06

Kai-Erik hat geschrieben:
Ebinger1 hat geschrieben:Erhabener Kai-Erik, dann erkläre mir doch bitte erst einmal was ein illegaler Sondengänger ist... :thanks


Nun, ihr Sondengänger fordert doch die ganze Zeit und das auch zurecht, das man zwischen Sondengänger Typ 1, Sondengängertyp Typ 2 und Sondengänger Typ 3 differenziert.

Sondengänger Typ 1 sind Neulinge in diesem Hobby, die eigentlich in der Regel überhaupt noch keine richtige Vorstellung davon haben, was sie eigentlich wollen. Hauptgrund, warum sie Geld und Freizeit in die Sondengängerei investieren, ist die Hoffnung, das Abenteuer einer Schatzsuche zu erleben. Angeregt durch die Medien oder durch die Funddarstellung in den zahlreichen Sondengängerforen.
Da sie am Anfang meistens nichts über Bodendenkmäler, Archäologie, Gesetze, Geschichte, etc. wissen, sondern erst damit in ihrem Hobby konfrontiert werden, entwickeln die sich aufgrund der gesammelten Erfahrungen und Wissen weiter zu dem Sondengänger Typ 2 oder Typ 3.

Bei den Sondengängern Typ 2 steht die Interesse an die eigene Vergangenheit / Geschichte in dem Vordergrund. Sie beschäftigen sich daher mit der Historik ihrer Umgebung und mit der Archäologie. Sie lernen entweder, wenn es angeboten wird, durch Kurse Grabungs- und Dokumentationstechniken, oder halt durch Eigeninitiative, wenn ihnen diese Kurse, warum auch immer verwehrt wurde. Sie möchten die Bodendenkmäler erhalten, daher bergen sie nach einer Dokumentation des Fundzustandes nur Oberflächenfunde. Sie melden diese dann auch beim zuständigen Archäologen. Einige Sondengänger möchten auch gerne näher mit der Archäologie zusammenarbeiten, das ihnen leider noch zu oft aufgrund von Misstrauen seitens der Archäologie oder nicht Vorhandensein von Arbeitsgruppen unnötig erschwert wird.
Sie würden niemals ein Bodendenkmal gefährden oder sogar komplett ausbuddeln. Entdecken sie bei ihrer Suche ein Bodendenkmal, dann würden sie das schnellstmöglich bei dem zuständigen Archäologen oder Museum melden. Einige Sondengänger möchten gerne ihre Funde behalten, andere wiederum nicht.

Sondengänger Typ 3 suchen entweder wegen dem "Kick" einer Schatzsuche oder wegen ihrer Sammlerleidenschaft oder halt wegen dem Geld, das man durch den Verkauf von Fundobjekten erwirtschaften kann. Sie interessieren sich kaum für die Geschichte und wenn, dann nur um neue ergiebige Suchgebiete zu finden. Finden sie Bodendenkmäler, dann würden sie die nicht beschützen, sondern komplett aus dem Boden buddeln, nicht melden und evtl. alles oder zu einem Teil verkaufen. Eine Zusammenarbeit mit der Archäologie kommt ihnen nicht in Frage, wie schon ein bekannter möglicher Raubgräber mal so schön geschrieben hatte: "Ich suche nun mal nicht für das Amt und werde dies auch nie tun. Eher Tanz ich mit dem Teufel." Daher gehört diese Sondengänger Typ 3 nach meiner Meinung zu -->
http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Raubgr%C3%A4ber&redirect=no

Um Deine Frage zu beantworten, Sondengänger Typ 3 sind illegale Sondengänger.

Grüße,

Kai-Erik


Kai-Erik, du sollst nicht nachplappern... sondern den Begriff erklären.
Was ist mit den anderen ca. 25. bis 30.000 Typen von Sondengängern?
So einfach ist es doch nicht. Das haben schon andere versucht. Da gab es dann plötzlich nur noch Arier, Nichtarier und Mischlinge. Das war aber nur was für die ganz Dummen :mrgreen:

Zur Erklärung, oder besser zum Beleg, das du auch ansatzweise Ahnung hast von dem was du uns erzählen möchtest... würde doch ein Blick in die Gesetze welche die Sondensuche (nach deiner Meinung) verbieten schon genügen. dsann müßtest du uns nur noch in einem Halbsatz erklären wie das in Deutschland geregelt ist... :mrgreen:
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Beitragvon kayleigh » Mo 17. Nov 2014, 09:47

Hallo zusammen...
auch wenn der Erik hier schon viel Stuss geschrieben haben sollte und was er geschrieben hat nicht die gewollte Antwort in sich trägt, würde ich seine Gruppierung mal so übernehmen. Auch wenn die Gruppe 3. schon wieder zu pauschal in Richtung "Raubgräber" abzielt.

Wenn er die Gruppe 2 beschreibt, beschreibt er doch wenigstens 80% der Sondler? Und Gruppe 1 ist logisch, wird ja keiner mit einer Sonde im Arm geboren.
Auch seine Aussagen, dass uns der Zugang zur "Hobbyarchäologischen Tätigkeit" unnötigerweise erschwert wird, ist ja genau richtig formuliert.

Wenn jemand eine Brücke versucht zu bauen, die in zwei Richtungen benutzt werden kann, dann soll man sie nicht deshalb ablehnen, nur weil sie aus Steinen von nur einer Uferseite gebaut wird...^^ Das wäre mehr als dumm! :thumbup

Im Übrigen steckt in dieser Gruppierung mehr Sinnvolles zum Thema, als in allen Posts vorher. Da ist ein Ansatz!

Wir sollten mal darüber nachdenken, ob wirklich noch so viele der Archäologen gegen uns sind oder ob das evtl. nur ein paar Hardliner in allerdings entscheidenden Positionen sind. Evtl. ist es ja so, dass in den letzten Jahren eine Welle zeitverzögert über uns hereinschwappt, deren Ursache sich längst abgeschwächt hat? In der Politik dauert alles viele Jahre ...

Abgesehen davon finde ich es sinnlos immer wieder beleidigend gegen eine ganze Berufsgruppe einzuprügeln. Es sind nicht "die Archäologen", die gegen uns sind sondern einige davon. Also vergrämt nicht auch noch die, die uns eigentlich wohlgesonnen sind! (aber hiermit meine ich ausdrücklich NICHT Erik)
Als Christ ist mir der Wandel eines Menschen und Besinnung zu einer anderen Umgangsweise mit Menschen oder Sachverhalten immer willkommen. Wenn also ein Saulus bereit ist einen moderateren Weg einzuschlagen, möchte ich der Letzte sein, der da im Wege steht...

Also bitte keine Kritiken an einer Person fest machen sondern immer an dem, was er geschrieben hat...und das war so verkehrt nicht ;)
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Beitragvon DHS » Mo 17. Nov 2014, 10:22

kayleigh hat geschrieben:Hallo zusammen...
auch wenn der Erik hier schon viel Stuss geschrieben haben sollte und was er geschrieben hat nicht die gewollte Antwort in sich trägt, würde ich seine Gruppierung mal so übernehmen. Auch wenn die Gruppe 3. schon wieder zu pauschal in Richtung "Raubgräber" abzielt.

Wenn er die Gruppe 2 beschreibt, beschreibt er doch wenigstens 80% der Sondler? Und Gruppe 1 ist logisch, wird ja keiner mit einer Sonde im Arm geboren.
Auch seine Aussagen, dass uns der Zugang zur "Hobbyarchäologischen Tätigkeit" unnötigerweise erschwert wird, ist ja genau richtig formuliert.

Wenn jemand eine Brücke versucht zu bauen, die in zwei Richtungen benutzt werden kann, dann soll man sie nicht deshalb ablehnen, nur weil sie aus Steinen von nur einer Uferseite gebaut wird...^^ Das wäre mehr als dumm! :thumbup

Im Übrigen steckt in dieser Gruppierung mehr Sinnvolles zum Thema, als in allen Posts vorher. Da ist ein Ansatz!

Wir sollten mal darüber nachdenken, ob wirklich noch so viele der Archäologen gegen uns sind oder ob das evtl. nur ein paar Hardliner in allerdings entscheidenden Positionen sind. Evtl. ist es ja so, dass in den letzten Jahren eine Welle zeitverzögert über uns hereinschwappt, deren Ursache sich längst abgeschwächt hat? In der Politik dauert alles viele Jahre ...

Abgesehen davon finde ich es sinnlos immer wieder beleidigend gegen eine ganze Berufsgruppe einzuprügeln. Es sind nicht "die Archäologen", die gegen uns sind sondern einige davon. Also vergrämt nicht auch noch die, die uns eigentlich wohlgesonnen sind! (aber hiermit meine ich ausdrücklich NICHT Erik)
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Also bitte keine Kritiken an einer Person fest machen sondern immer an dem, was er geschrieben hat...und das war so verkehrt nicht ;)



Mal ganz ehrlich, ein wahres Wort :thumbup :thanks dafür

Gruß Olli :winken:
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Beitragvon kayleigh » Mo 17. Nov 2014, 10:26

Aber evtl. auch etwas Konstruktives von mir zum Thema:

Wir müssen erst einmal Klarheit schaffen, wohin unser Weg gehen soll! Ich habe hier im Forum schon so unsinnige Dinge "Wie Abschaffung der Archäologie" gelesen. Das hilft niemandem und von solchen Aussagen sollten wir uns einfach distanzieren..
Aber was hindert uns denn an der Ausübung unseres Hobbys? Die neuen DSGs! Egal durch wen sie entstanden sind oder angeschoben sind, sie sind es, die uns einschränken!
Beispiel Thüringen. Auch hier steht nicht im Gesetz, dass die Suche grundsätzlich verboten ist, was mir immer wieder so vollmundig mitgeteilt wird. Leider ist das nur die halbe Wahrheit.
Die Suche nach Bodendenkmalen ist Genehmigungspflichtig! Das steht drin. Nun kommen immer wieder Schlaue und sagen: OK, dann suchst du eben nach Meteoriten oder sonstwas. Kluge Idee, nur waren die Verfasser des Gesetzes etwas schlauer und habe im §2 die Definition, was ein Kulturdenkmal ist so "weich" formuliert, dass selbst ein DDR-Pfennig, eine D-Mark oder evtl. selbst ein Meteorit ein solches sein kann! Wodurch die Suche evtl. noch nicht illegal ist aber sie hätte der Genehmigung bedurft (und die wird an Hobbysondler in Thüringen nicht vergeben) und somit gehören alle Funde ersatzlos dem Staat! Selbst die banale Musketenkugel oder der Pfennig. Egal, ob das irgend ein Museum haben will oder nicht!
Eine Suchgenehmigung muss ein Anrecht sein und kein Geschenk an einen elitären Kreis!
Mit der Konsequenz, dass wir Funde eben melden und einmessen müssen. Das ist für mich der unabdingbare Kompromiss, den wir dem Land machen sollten und meiner Meinung nach auch müssen! Aber ohne erst wochenlange Lehrgänge besuchen zu müssen und evtl. gar noch eine Prüfung abzulegen.
Eine 4-5 Stündige Einführung in die Funddokumentation sollte langen!
Darüber sollten wir nachdenken.

Aber das ist nur meine Meinung...ich höre auch gern andere...^^
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Beitragvon DHS » Mo 17. Nov 2014, 11:22

Hoi,

Ich sehe das ähnlich, das einzige Problem meines Erachtens liegt darin, das der Gesetzestext sehr Schwammig Formuliert ist und man keine klare Aussage treffen kann was ist was und was darf ich und was nicht. Was aber viele Oftmals vergessen ist, das das Bundesrecht noch immer über dem Landesrecht steht. Bedeutet soviel wie: Ich darf suchen mit Ausnahme auf Bodendenkmählern die als solches Gekennzeichnet sind. Für alles andere Bedarf es eine Genehmigung.

Ich kenne die Prozedur nur aus Hessen eine Genehmigung zu bekommen.
Wenn man sich vorab über Gesetzeslage, Funddokumentation und Bergung etwas informiert und Freundlich anfragt bekommt man sie in der Regel auch.

Gruß Olli :winken:
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Beitragvon Ebinger1 » Mo 17. Nov 2014, 13:09

Der Gesetzestext, z.B. in Thüringen ist recht klar formuliert;

§ 2
Kulturdenkmale
(1) Kulturdenkmale im Sinne dieses Gesetzes sind Sachen, Sachgesamtheiten oder Sachteile, an deren Erhaltung aus geschichtlichen, künstlerischen, wissenschaftlichen, technischen, volkskundlichen oder städtebaulichen Gründen sowie aus Gründen der historischen Dorfbildpflege ein öffentliches Interesse besteht. Kulturdenkmale sind auch Denkmalensembles (Absatz 2) und Bodendenkmale (Absatz 7).
(...)
(7) Bodendenkmale sind bewegliche oder unbewegliche Sachen, bei denen es sich um Zeugnisse, Überreste oder Spuren menschlicher Kultur (archäologische Denkmale) oder tierischen oder pflanzlichen Lebens (paläontologische Denkmale) handelt, die im Boden verborgen sind oder waren.


Somit ergibt sich z.B. schon mal aus dem § 2 das da keine Meteoriten mit eingeschlossen sind...

Aber hier nun erst einmal den für Sondengänger wichtigen § betrachten:

§ 18
Nachforschungen
Nachforschungen, insbesondere Grabungen mit dem Ziel, Bodendenkmale zu entdecken, bedürfen der Genehmigung der Denkmalfachbehörde. Die Grabungsgenehmigung kann bestimmen, wer Unternehmer der Grabung sein soll. § 16 Abs. 4 gilt sinngemäß.


Wie die Fachwelt und die Lehre eine Grabung definiert ist hier schön erklärt:
http://de.wikipedia.org/wiki/Ausgrabung

Im Übrigen mangelt es dem § 18 am Bestimmtheitsgrundsatz / Bestimmtheitsgebot:
http://de.wikipedia.org/wiki/Bestimmtheitsgrundsatz
http://de.wikipedia.org/wiki/Bestimmtheitsgebot

Sonnst könnte man dir den Besuch von Büchereien, den Erwerb von Landkarten, das Durchforsten des Internets, die Ansprache von Zeitzeugen,... auch verbieten, denn das alles ist unter Nachforschungen zu verstehen... und auch nicht grundgesetzkonform.

Wichtig sind aber die folgenden §§ falls du einschätzen kannst was du gefunden hast:

§ 16
Zufallsfunde
(1) Wer Bodendenkmale entdeckt oder findet, hat dies unverzüglich der Denkmalfachbehörde anzuzeigen. Die Anzeige kann auch gegenüber der Gemeinde oder der unteren Denkmalschutzbehörde erfolgen; diese leiten die Anzeige unverzüglich der Denkmalfachbehörde zu.

(2) Anzeigepflichtig sind der Entdecker, der Eigentümer, Besitzer oder sonst Verfügungsberechtigte des Grundstücks sowie der Leiter der Arbeiten, bei deren Durchführung die Sache entdeckt worden ist. Die Anzeige durch eine dieser Personen befreit die Übrigen.

(3) Der Fund und die Fundstelle sind bis zum Ablauf einer Woche nach der Anzeige im unveränderten Zustand zu erhalten und in geeigneter Weise vor Gefahren für die Erhaltung des Fundes zu schützen. Die Denkmalfachbehörde soll der Fortsetzung der Arbeiten zustimmen, wenn ihre Unterbrechung unverhältnismäßig hohe Kosten verursacht und der wissenschaftliche Wert des Fundes oder der Befunde dies zulässt.

(4) Die Denkmalfachbehörde ist berechtigt, den Fund zu bergen, auszuwerten und zur wissenschaftlichen Bearbeitung vorübergehend in Besitz zu nehmen.


und

§ 17
Schatzregal
Bewegliche Kulturdenkmale, die herrenlos oder so lange verborgen gewesen sind, dass ihr Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist, werden mit der Entdeckung Eigentum des Landes, wenn sie bei staatlichen Nachforschungen, in archäologischen Schutzgebieten oder bei ungenehmigten Nachforschungen entdeckt wurden, oder wenn sie einen hervorragenden wissenschaftlichen Wert besitzen.


Aber selbst die Suche mit dem Detektor ist nicht in

§ 19
Archäologische Schutzgebiete
(1) Die oberste Denkmalschutzbehörde kann durch Rechtsverordnung bestimmte abgegrenzte Gebiete befristet oder auf unbefristete Zeit zu Archäologischen Schutzgebieten erklären, wenn dies erforderlich ist, damit die in ihnen enthaltenen Bodendenkmale

1.dauerhaft vor Zerstörung bewahrt oder

2.bis zu einer wissenschaftlichen Untersuchung

vor Eingriffen in den Boden gesichert werden. Die Ausweisung eines Archäologischen Schutzgebietes ist nur zulässig, wenn eine begründete Vermutung besteht, dass es Bodendenkmale von erheblicher Bedeutung birgt.

(2) In Archäologischen Schutzgebieten bedürfen Arbeiten, die Bodendenkmale aus ur- und frühgeschichtlicher Zeit gefährden können, der Erlaubnis der oberen Denkmalschutzbehörde.


explizit verboten... da sich unsere Suche nur auf die obere, gestörte Bodenschicht, bezieht und nur dann nach § 18 (Nachforschungen) eine Genehmigung beantragt werden muss, wenn das erklärte Ziel die Entdeckung von Bodendenkmälern ist.

Selbst die im

§ 21
Ablieferung
(1) Das Land, die untere Denkmalschutzbehörde und die Gemeinde, in deren Gebiet Funde (bewegliche Bodendenkmale) gemacht worden sind, haben in dieser Reihenfolge das Recht, die Ablieferung gegen eine angemessene Entschädigung zu verlangen.

(2) Die Ablieferung kann verlangt werden, wenn Tatsachen vorliegen, nach denen zu befürchten ist, dass der Erhaltungszustand des Fundes verschlechtert wird oder dieser der Öffentlichkeit oder wissenschaftlichen Forschungen verloren geht.

(3) Die Ablieferung kann nicht mehr verlangt werden, wenn

1.seit der Anzeige nach § 16 Abs. 1 drei Monate verstrichen sind; dies gilt nicht, wenn der Erwerbsberechtigte (Absatz 1) innerhalb dieser Frist sich gegenüber dem Eigentümer das Recht, die Ablieferung zu verlangen, vorbehalten hat;

2.der Eigentümer dem Erwerbsberechtigten die Ablieferung des Fundes, bevor über die Ablieferungspflicht entschieden ist, angeboten und der Erwerbsberechtigte das Angebot nicht binnen drei Monaten angenommen hat.

(4) Die untere Denkmalschutzbehörde entscheidet auf Antrag eines Beteiligten, ob die Voraussetzungen der Ablieferung vorliegen.


geforderte Ablieferung ist fragwürdig und oftmals nicht zu begründen.
"Allerweltsfunde" sind mit Sicherheit in den versierten Händen eines sammelnden und resrtaurierenden Sondengängers besser aufgehoben, als in der Mehrheit der Depots und Magazine, in denen sie einfach vor sich hergammeln.

Dann sollte man auch in Thüringen den

§ 1
Aufgabe der Denkmalpflege
und des Denkmalschutzes
(1) Denkmalpflege und Denkmalschutz haben die Aufgabe, Kulturdenkmale als Quellen und Zeugnisse menschlicher Geschichte und erdgeschichtlicher Entwicklung zu schützen und zu erhalten sowie darauf hinzuwirken, dass sie in die städtebauliche und dörfliche Entwicklung sowie in die Raumordnung und Landschaftspflege einbezogen werden. Dabei obliegt dem Denkmalschutz die hoheitlich-rechtliche Aufgabe und Verantwortung, der Denkmalpflege die fachliche Beratung und Fürsorge für den hoheitlichen Denkmalschutz.

(2) Bei der Erfüllung dieser Aufgaben wirken im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit das Land, die Gemeinden und Gemeindeverbände sowie Eigentümer und Besitzer von Kulturdenkmalen zusammen.


beachten. Durch eine Ausgrenzung der Sondengänger, Feldbegeher, Fossilien- und Mineraliensammler,... wird dem unkontrollierten Untergang von Zeugnissen unserer Kultur und Geschichte Vorschub geleistet. Das steht im Gegensatz zum § 1.

Aus diesen Betrachtung, welche auf fast alle Bundesländer anzuwenden sind, hatte ich hier zu einer Diskussion über Verbesserungsvorschläge aufgerufen und ein paar Thesen zur Diskussion gestellt:

viewtopic.php?f=117&t=4998

Sorry, ist ein wenig länger geworden... aber das Thema kann man auch nicht mit JA / NEIN beantworten :mrgreen:
:thanks für die Ausdauer :winken:
*

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