Ich sehe da Probleme...
1. Sieht das Denkmalgesetz in SH kein Verbandsklagerecht bei der Problemstellung vor (oder ich habe es überlesen
2. Es muss jemand klage der auch Betroffener ist (also in SH dauerhaft seinen Wohnsitz, oder zumindest eine Zweitwohnung hat)
An die Sondler auf der Warteliste:
Schaut mal in eure Rechtschutzversicherungen... Wenn die auch Verwaltungsrecht mit abdecken, ist die Klage (auf zeitnahe Vergabe einer NFG) wohl darin auch abgedeckt



