Abgabe von Funden
Mich interessiert sehr ab welchen Wert oder Alter eines Fundes ich verpflichtet bin, mich bei der Denkmalbehörde zumelden.
Wo liegt hier die Grenze, ab wann hat ein Objekt einen kulturellen Wert und gehört ins Museum, ausserdem ab wann wird von unterschlagung gesprochen wenn ich ein Objekt behalte und nicht melde?
Wie wertvoll muss ein Fund sein damit er überhaupt unterschalgen werden kann?
MfG absonderlich
Wo liegt hier die Grenze, ab wann hat ein Objekt einen kulturellen Wert und gehört ins Museum, ausserdem ab wann wird von unterschlagung gesprochen wenn ich ein Objekt behalte und nicht melde?
Wie wertvoll muss ein Fund sein damit er überhaupt unterschalgen werden kann?
MfG absonderlich