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Sondeln im Wald verboten - Wie kommt Ihr darauf?

Wissenswertes für eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit der Archäologie, sowie Heimat- und Geschichtsvereinen. Beantragen einer Suchgenehmigung.

Beitragvon Renton76 » Do 28. Nov 2019, 20:49

Hallo Zusammen,

ich lese online nicht gerade wenig, daß die Sondensuche im Wald verboten sei.
Wenn ich mir das Denkmalschutzgesetz NRW ansehe, wird verkürzt darin ausgesagt, daß das Graben nach Bodendenkmälern genehmigungspflichtig ist.
Dankenswerterweise definiert der Landschaftsverband Bodendenkmäler als Siedlungen, Gäberfelder, Befestigungen, Heiligtümer, paleontologische Denkmäler sowie technische Denkmäler.
Kleinteilfunde belegt er online mit dem Topos "Denkmalcharakter". Wortbedeutungstechnisch meint das aber: "Merkmale eines Denkmals besitzend", was nicht mit einem tatsächlichen Denkmal gleichzusetzen ist.

Einer der formaljuristischen Grundsätze in Deutschland ist die Unschuldsvermutung.
Käme es zu einer Anzeige, müßte man das gezielte Graben nach Bodendenkmälern nachweisen, was aber nahezu unmöglich ist. Grund dürfte schon das mangelnde Laieninteresse an tatsächlichen Bodendenkmälern darstellen (Stichwort Kleinteilorientierung).
Das gerade auch im besonderen Hinblick auf die geringe Leistungsfähigkeit der handelsüblichen Sonden, unter besonderer Betrachtung der sich verhältnismäßig schnell verändernden Waldbodenstruktur.
Des weiteren zielt eine Grabungsmethodik ab Mutterboden mittels Kleinhacke und Klappspaten i.d.R. nicht auf Größeres.

Die Suche im Wald nach Nichtbodendenkmälern müßte somit juristisch legitim sein (Naturschutzflächen, KD, BD u.s.w. ausgeklammert).
Es werden lediglich nur sehr bedingt Waldflächen bei einer offiziellen NFG erteilt.

Was können die Leute dazu sagen, die bereits unfreiwillig mit dem Gesetz in Berührung kamen? Wie wurde in solch unsicheren Fällen gesprochen?

Keine Meinungen, sondern Fakten bitte. Supergerne auch via PM.

Und bitte nicht falsch verstehen: Mir geht es im Prinzip nicht um die Ausübung meines Hobbies, sondern um eine eventuelle Einschränkung meiner Freiheit auf Basis gezielter Falsch- und Nichtinformation.

Danke und viele Grüße, auch an den Chiemsee

Rents
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Beitragvon Hans_Marder » Di 3. Dez 2019, 13:44

Ich kann nur fuer Hessen sprechen und da steht in der NFG dass die Suche im Wald und auf Wiesen nicht gestattet ist. Unberuehrter Boden oder sowas in der Richtung. In Hessen gab es mal NFG fuer Nachforschungen im Wald, gibt es allerdings seit geraumer Zeit nicht mehr. Ich persoenlich habe keine NFG und plane momentan auch nicht eine zu beantragen ;-) Im schlimmsten Fall begeht man eine Ordnungswidrigkeit falls es wirklich mal hart auf hart kommt.
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Beitragvon Renton76 » Di 3. Dez 2019, 21:34

Hallo Hans,
genau darauf wollte ich hinaus:

Innerhalb der NFG-Rahmenbedingungen ist Waldboden nicht freigegeben.

Wenn Du aber ohne NFG sondelst und nicht beabsichtigst, Bodendenkmäler zu finden, ist die Besondelung von Waldboden durchaus ok.
:-) :-)
In den Gesetzestexten werden die unterschiedlichen Bodensorten nicht genannt.

Im Prinzip ist das Ausklammern von Wiesen und Waldboden lediglich ein Nebenparagraph innerhalb der NFG-Absprache.

Warum glauben nur Viele, daß das Gesetz ist?¿?
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Beitragvon Sinuhe20 » Fr 6. Dez 2019, 16:54

Bodendenkmäler werden im Denkmalschutzgesetz aber anders definiert:
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_det ... _id=375859

Bodendenkmäler sind bewegliche oder unbewegliche Denkmäler, die sich im Boden befinden oder befanden. Als Bodendenkmäler gelten auch Zeugnisse tierischen und pflanzlichen Lebens aus erdgeschichtlicher Zeit, ferner Veränderungen und Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit, die durch nicht mehr selbständig erkennbare Bodendenkmäler hervorgerufen worden sind, sofern sie die Voraussetzungen des Absatzes 1 erfüllen.


Es kommt also nicht auf die Größe an, z.B. kann auch eine Münze ein Bodendenkmal sein.


Der Wald ist für Archäologen besonders interessant, da es sich meist um ungestörte Flächen handelt. Die Lage der Funde und der Fundzusammenhang spielen eine wichtige Rolle, deshalb bekommt man wahrscheinlich auch keine NFG für den Wald.
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Beitragvon Hans_Marder » Sa 7. Dez 2019, 01:00

Es gab in den 1970 - 1990 gern NFG fuer den Wald. Viele Heimatforscher waren damit unterwegs und haben auch schon mal Probegrabungen gemacht. Heutzutage schickt die Archäologe an Jaeger, Foerster etc Rundschreiben in denen vor "Raubgraebern" gewarnt wird und die Polizei informiert werden soll wenn man einem begegnet..
Gesetz ist es aber definitiv nicht, weshalb ich momentan schoen im nebligen, vereisten Wald sondle ;-)
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Beitragvon Gobbel-Bob » Sa 7. Dez 2019, 19:41

Hans_Marder hat geschrieben:Es gab in den 1970 - 1990 gern NFG fuer den Wald. Viele Heimatforscher waren damit unterwegs und haben auch schon mal Probegrabungen gemacht. Heutzutage schickt die Archäologe an Jaeger, Foerster etc Rundschreiben in denen vor "Raubgraebern" gewarnt wird und die Polizei informiert werden soll wenn man einem begegnet..
Gesetz ist es aber definitiv nicht, weshalb ich momentan schoen im nebligen, vereisten Wald sondle ;-)


Die bekommen sogar Lehrgänge...
Um zum Beispiel Pingen und andere Bergwerksanlagen zu erkennen.Fahr mal mit nem Harvester über alte Grubenstollen :o
Bei uns in der Nähe ist vor zwei Jahren ein alter Grubenstollen eingestürzt. Das Loch war viereinhalb Meter tief...
...memento mori
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Beitragvon Hans_Marder » So 8. Dez 2019, 00:10

Waer toll sowas mal zu finden. In Hessen gibt es keine Lehrgaenge, nur Verteufelung von Sondlern.
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Beitragvon Gobbel-Bob » So 8. Dez 2019, 10:11

Auf dem Archäologietag in Idstein waren die Stimmen allerdings etwas anders, Sondlern gegenüber... :thumbup
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Beitragvon Gobbel-Bob » So 8. Dez 2019, 12:34

Da hat mal wieder einer Glück gehabt...

https://www.derwesten.de/panorama/vermi ... 52323.html

War eine Jägerin... ;)
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Beitragvon Renton76 » Mo 9. Dez 2019, 01:45

Sinuhe20 hat geschrieben:Bodendenkmäler werden im Denkmalschutzgesetz aber anders definiert:
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_det ... _id=375859

Bodendenkmäler sind bewegliche oder unbewegliche Denkmäler, die sich im Boden befinden oder befanden. Als Bodendenkmäler gelten auch Zeugnisse tierischen und pflanzlichen Lebens aus erdgeschichtlicher Zeit, ferner Veränderungen und Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit, die durch nicht mehr selbständig erkennbare Bodendenkmäler hervorgerufen worden sind, sofern sie die Voraussetzungen des Absatzes 1 erfüllen.


Es kommt also nicht auf die Größe an, z.B. kann auch eine Münze ein Bodendenkmal sein.


Der Wald ist für Archäologen besonders interessant, da es sich meist um ungestörte Flächen handelt. Die Lage der Funde und der Fundzusammenhang spielen eine wichtige Rolle, deshalb bekommt man wahrscheinlich auch keine NFG für den Wald.



Wenn ein Kleinteil ein Bodendenkmal darstellt, wird es vom Schatzregal erfaßt werden, da es von Bedeutung ist.
Der Wahrscheinlichkeit entsprechend, treffen wir hauptsächlich neben Schrott eher auf wissenschaftlich Uninteressantes. Hierauf zielen ja die meisten Sondler ab.

Deshalb frage ich mich, wie eine Anzeige zum Erfolg führen würde
Selbst wenn ich zufällig bei meiner Suche nach Neuzeitlichem etwas von Bedeutung finden würde, hätte ich noch genügend Zeit, dieses zu melden.

Ich denke im Hinblick auf den Wald gibt es z.B. viele Sondler, die auf leere, zeitgenössische Patronenhülsen stehen. Manchmal sind sie halt auch im Boden eingebettet.

Meiner Meinung nach sind wir auch nur wissenschaftlich unbeliebt, weil die Archaeologie bedingt durch ihren Mini-Etat massiv handlungseingeschränkt ist und nicht wie gewünscht prospektieren kann.

Tja, da sind wir dann beim Kulturwandel im Spannungsfeld zwischen Tradition und Innovation angekommen. So oder so. Die Kultur verliert ihre Kultur.

Ich frage mich echt, wie man sich in Baden-Württemberg zu so einer Raubgräberbroschüre hinreißen ließ, ... .
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