Hier eine kurze Zusammenfassung zum
Mythos-Urteil welches sich u.a. auf den Art. 5 GG stützt (Freiheit der Lehre und Forschung):
Zitat:
"1999 wurde das Genehmigungsverfahren für Nachforschungsgenehmigungen vom HMWK zum Landesamt für Denkmalpflege Hessen verlagert. Sämtliche Anträge der Vereinsmitglieder wurden abgewiesen. (...)
2000 wurde unser Verfahren vor dem Verwaltungsgericht in Wiesbaden verhandelt. Die klagenden Mitglieder des Vereins, Frank Weber, Siegfried Wohlfart und Walter W.F. erhielten Recht. Das Landesamt für Denkmalpflege Hessen (LfDH) wurde verurteilt, unsere Anträge erneut zu prüfen und sie im Sinne des Gerichtes zu Bescheiden. Im September 2000 erhielten die Kläger vom LfDH ihre neuen Nachforschungsgenehmigungen. Das Gerichtsurteil ist seither unter dem Begriff " Mythos-Urteil" bekannt."
Den o.a. Text habe ich folgender Webseite entnommen:
http://www.phoenixrheinmain.de/00000198 ... index.html