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Suchgenehmigung in Hessen

Wissenswertes für eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit der Archäologie, sowie Heimat- und Geschichtsvereinen. Beantragen einer Suchgenehmigung.

Beitragvon Moderator » Do 5. Jan 2012, 23:17

Liebe Leser,

dies ist ein Sammelthread für die Infos und Diskussionen rund um das Beantragen einer Suchgenehmigung in diesem Bundesland.

Viel Erfolg!



Hinweis: Einen Beispielantrag für eine Suchgenehmigung findest Du unter http://www.suchgenehmigung.de/antrag_su ... gung.shtml .
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Beitragvon Wallenstein » Fr 6. Jan 2012, 21:45

Gemäß einem gewonnen Rechtstreit muß das LDA-Hessen Genehmigungen für die Suche erteilen. In der Regel erhält man zunächst eine befristete Genehmigung zur klassischen Feldbegehung ohne Sonde. Nach einer Bewährungszeit erfolgt dann die Genehmigung der Nachforschung mit Sonde.

Fundverbleib: Hessen hat seit 2011 ein Schatzregal. Das Amt kann innerhalb einer 3 monatigen Frist Anspruch auf die Funde erheben. Der Finder wird in diesem Fall jedoch entschädigt.

Landesamt für Denkmalpflege Hessen
Schloss Biebrich
65203 Wiesbaden

Tel.: 0611/6906-0
Fax: 0611/6906-140

eMail: archaeologie.wiesbaden@denkmalpflege-hesssen.de
Internet: www.denkmalpflege-hessen.de
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Beitragvon Wallenstein » So 8. Jan 2012, 11:18

Bedingt durch die unklare Lage im Zusammenhang mit der Einführung des Schatzregals im Jahr 2011 ging die Anzahl der Antragsteller von 230 auf 120 zurück.
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Beitragvon Wallenstein » Fr 27. Jan 2012, 18:40

Aktuelle Info aus dem Amt:

Die Suchgenehmigunfen für 2012 können jetzt beantragt werden. Die Genehmigungen werden in Kürze ausgestellt. Die Suche auf hessischen Ländereien muß nach wie vor vom Liegenschaftsamt bzw. der Domänenverwaltung genehmigt werden.
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Beitragvon Ebinger1 » Sa 28. Jan 2012, 23:31

Hier eine kurze Zusammenfassung zum Mythos-Urteil welches sich u.a. auf den Art. 5 GG stützt (Freiheit der Lehre und Forschung):

Zitat:

"1999 wurde das Genehmigungsverfahren für Nachforschungsgenehmigungen vom HMWK zum Landesamt für Denkmalpflege Hessen verlagert. Sämtliche Anträge der Vereinsmitglieder wurden abgewiesen. (...)
2000 wurde unser Verfahren vor dem Verwaltungsgericht in Wiesbaden verhandelt. Die klagenden Mitglieder des Vereins, Frank Weber, Siegfried Wohlfart und Walter W.F. erhielten Recht. Das Landesamt für Denkmalpflege Hessen (LfDH) wurde verurteilt, unsere Anträge erneut zu prüfen und sie im Sinne des Gerichtes zu Bescheiden. Im September 2000 erhielten die Kläger vom LfDH ihre neuen Nachforschungsgenehmigungen. Das Gerichtsurteil ist seither unter dem Begriff " Mythos-Urteil" bekannt."

Den o.a. Text habe ich folgender Webseite entnommen:

http://www.phoenixrheinmain.de/00000198 ... index.html
*

Aktion Archäologie
Verband zur Erforschung, Dokumentation und Erhaltung des geschichtlichen Erbes
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Beitragvon Wallenstein » Fr 9. Mär 2012, 22:00

Sondengänger Michael G. bereichtete kürzlich, dass er eine Suchgenehmigung für den Wald hat. War seine Klage bezüglich der Waldsuche nun erfolgreich?

http://www.zeitung.schatzsuchen.de/post ... LfD-Hessen
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Beitragvon MainzerSondler » Sa 10. Mär 2012, 14:28

Hallo,

bin noch ganz neu!


Weiß jemand von euch, wie das ganze in RLP aussieht...


Grüße

Johannes
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Beitragvon exuser3 » Sa 10. Mär 2012, 14:54

in rlp siehts so aus: RLP ist in 4 bezirke unterteilt: Trier, Speyer, Koblenz, Mainz.

Trier und Speyer vergeben einige (wenige) Genemigungen. Koblenz und Mainz vergeben nichts auser absagen. wenn du dort eine genemigung möchtest, must du klagen.....deswegen geht in rlp ja auch keiner auser den 10-20 man in speyer/trier sondeln.....
Gruß Mcbane

alea iacta est
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Beitragvon MainzerSondler » Sa 10. Mär 2012, 15:05

was passiert wenn ich trotzdem gehe...


blöde Frage....


auf dem Land, also in meinem Dorf wollte ich mal anfangen und meine ersten Gänge machen----
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Beitragvon schatzsucherin » So 18. Mär 2012, 09:41

Tag auch,

ich habe gehört das vorgestern zwei Autonummer von der Poli im Feld aufgeschrieben wurden. :(

mfg
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Praxistipp: Im Baumarkt gibt es Werkzeughalter mit denen Dachdecker ihren Dachdeckerhammer am Gürtel befestigen. Diese kann man man hervorragend benutzen um die Grabehacke am Gürtel zu befestigen.




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