von Fluch » Mi 21. Jan 2015, 18:18
Hallo allerseits,
in einem Schreiben von der Zustelligen Stelle Hamburg heißt es:
"...die Suche nach archäologischen Funden mittels eines Metalldetektors bedarf grundsätzlich der denkmalrechtlichen Genehmgung. Diese kann unter strikten Auflagen für qualifizierte Sondengänger– bezogen auf ein bestimmtes Areal und zeitlich befristet – erteilt werden. Aus personellen Gründen ist derzeit eine Qualifikation von Sondengängern in Hamburg nicht durchführbar. In den Ländern Niedersachsen und Schleswig-Holstein kann eine solche in Kursen bei den archäologischen Landesämtern für Niedersachsen und Schleswig-Holstein erworben werden."
Wie sieht denn so eine Genehmigung aus? Darf mann dann auf einigen qm ein paar Stunden suchen und das wars dann? Was sind das für strikte Auflagen?
Vielleicht die nach § 14 Genehmigungspflicht für Ausgrabungen wo es heißt:
"Die Genehmigung kann insbesondere gemäß § 7 Absatz 5 an
Bedingungen oder Auflagen hinsichtlich der Ausführung der
Ausgrabungen, der Dokumentation, des Fundverbleibes sowie
der Konservierung und Restaurierung der aufzufindenden
Überreste Sachen oder spuren geknüpft werden"
§ 7 Absatz 5:
"Wird in ein Denkmal eingegriffen, es von seinem Stand-
ort entfernt oder beseitigt, so hat die Verursacherin oder der
Verursacher des Eingriffes im Rahmen des Zumutbaren alle
Kosten zu tragen, die für die Erhaltung und fachgerechte
Instandsetzung, Bergung und wissenschaftliche Dokumen-
tation des Denkmals anfallen."
Haben denn hier alle so eine Genehmigung, die ihre Funde vorzeigen? Was kommt da auf mich noch zu um so eine Genehmigung zu bekommen nachdem ich den Kurs besucht habe?
Liebe Grüße
Fluch
Wir suchen überall das Unbedingte und finden immer nur Dinge. (Novalis)