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Bodendenkmalschutzgebiet - wie herausfinden ??

Wissenswertes für eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit der Archäologie, sowie Heimat- und Geschichtsvereinen. Beantragen einer Suchgenehmigung.

Beitragvon Heinz82 » So 21. Sep 2014, 23:12

Hi,

ich bin neu in der Sondel-Thematik, habe hier schon länger mitgelesen, und
habe ein paar Fragen.
Ich will es beherzigen, nicht auf einem Bodendenkmalschutzgebiet zu suchen.
Wie kommt man anonym an eine solche Karte ? Wenn ich bei Google die Suchwörter
"Bodendenkmalschutzgebiet" + "Stadtname", "Landkreisname" etc. angebe, kommt
nichts. Selbst bei historisch wichtigen Städten kommt nichts.

1) Gibt es im Internet solche Karten, die man sich ohne Anmeldung (also ohne dass man in einer Gestapo-Liste landet) anschauen kann ? Kennt jemand ein Beispiel ?


2) In topografischen Karten sind manchmal Hügelgräber und Römerstraßen, Ruinen eingezeichnet. Sind die automatisch geschützt ? Welchen Abstand sollte man da einhalten ?
Welchen ungefähren Abstand zeigt da eine Karte eines Bodendenkmalschutzgebietes ?


3) Mal angenommen, Jemand macht mir Vorwürfe, auf einem Bodendenkmalschutzgebiet gesucht zu haben. Wenn ich nachweisen kann, dass logische Suchwörter bei der Internetsuche nicht zu einer entsprechenden Karte geführt haben, liegt keine Fahrlässigkeit meinerseits vor, oder ?


4) Ab welcher Zeit und Art muss man einen Fund der Denkmalschutzbehörde melden?
Gibt es eine Faustregel ? Hier ein paar Beispiele.

- Gold + Silbermünzen ca. 1880
- Gold + Silbermünzen ca. 1810
- Kanonenkugeln ca.1760 - 1820
- Gold + Silbermünzen ca. 1620
- Gürtelschnalle ca. 1600
- Römische Münzen, Bronze, Silber, Gold
Sind einzelne Münzen zu mickrig für eine Meldung, bzw. braucht es eine Serie
an ähnlichen Funden ?


Grüße,

Heinz
Heinz82 Offline


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Beitragvon Oberon » So 21. Sep 2014, 23:47

zu :
1 = je nach Region, nein o nein .....bis auf Bayern u dort ja .....aber da die Viewer recht bekannt, denk ich mal das Region nicht in Bayern liegt :mrgreen:

2= ziemlich sehr sicher als Bodendenkmal eingetragen ! nur die als Denkmal eingetragenen markierten Bereiche stehen unter Denkmalschutz u sowas wie Sicherheitsabstand vom Gesetzesgeber nicht gefordert ......von gewissen Gesetzesauslegern allerdings schon u die würden dir wohl min bis auf 100 m Entfernung billigende Inkaufnahme unterstellen :roll:

3 = in dem Szenario setzt du dich mit jemanden auf eingetragenen Denkmalbereich auseinander u du warst dort am graben oa zumindest am drüberschwenken ? in dem Fall, seeehr schwierig wenn gegenüber darauf aus ist dir eins auszuwischen ........ohne garstige Grundeinstellung dir gegenüber, wohl von: ihm,dir,Argumentation (meinetwegen auch mit Unsuchwörtern),Tagesform/Launen,genauer Art des Vorfalls etc pp abhängig

4= gibt keine Faustregel außer die, das du nach Gesetz verpflichtet bist, alles zu melden, von dem DU der Meinung bist, es bestehe die Wahrscheinlichkeit (o gar Sicherheit), dass es sich dabei um ein Artefakt handelt, welches in der Lage ist, dermaßen extraordinäre Erkenntnisse bezüglich diesdas zu liefern, als dass man es zu einem beweglichen Bodendenkmal erklären könnte/müsste ........viele deiner Beispiele sind, egal in welchem Zusammenhang+Gegend, da echt ziemlich sicher raus :mrgreen:
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Beitragvon Waldmann » Mo 22. Sep 2014, 09:20

Vielleicht obligatorisch beim Fundbüro melden ?
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Beitragvon Niklot » Mo 22. Sep 2014, 10:00

Waldmann hat geschrieben:Vielleicht obligatorisch beim Fundbüro melden ?



Obligatorisch im Fundbüro melden????
Du bist ein gar zu putziges Kerlchen, wo hast denn diese Idee her? :lol:
Die Sendung mit der Maus war es wohl nicht :weisheit:
Mal verliert man, mal gewinnen die anderen :-)
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Beitragvon ph60 » Mo 22. Sep 2014, 10:05

Niklot hat geschrieben:
Waldmann hat geschrieben:Vielleicht obligatorisch beim Fundbüro melden ?



Obligatorisch im Fundbüro melden????
Du bist ein gar zu putziges Kerlchen, wo hast denn diese Idee her? :lol:
Die Sendung mit der Maus war es wohl nicht :weisheit:



Ich glaube es nicht :lol: :lol: :lol: :lol:
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Beitragvon Heinz82 » Mo 22. Sep 2014, 11:00

Danke Oberon.

3) war nur hypothetisch gemeint, es gibt keinen Vorfall.


4) Also wenn man zwei römische Goldmünzen (kein richtiger Schatz) finden würde, wäre das zu
"mickrig" für die Denkmalschutzbehörde, da diese nur scharf aufs Deklarieren
von Denkmälern sind ?

Wie sollte man sich also verhalten, beim Finden von wenigen sehr alten Silber oder Gold-Gegenständen
die zwar ein bischen wertvoll sind, aber keinen richtigen Schatz darstellen ?
Oder doch zum Fundbüro, um rechtmäßiger Eigentümer zu werden ?
(Hypothetische Frage)


Heinz
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Beitragvon Oberon » Mo 22. Sep 2014, 13:09

Heinz82 hat geschrieben:Wie sollte man sich also verhalten, beim Finden von wenigen sehr alten Silber oder Gold-Gegenständen
die zwar ein bischen wertvoll sind, aber keinen richtigen Schatz darstellen ?


also bei alten Edelmetall insbesondere Gold hörts dann wohl auch auf mit Mutmaßereien :lol:
in allen BL (alle bis auf BY) in denen das Amt einfach nur kaum begründet deklarieren muss, dass Fund nun Denkmal sei, um diesen dann entschädigungslos einzuziehen (k, wenn du lieben Eindruck hinterlässt, bekommst evtl kaum verkäuflich Fachbuch aus Besenkammer vom Museumsshop), dürften fast sämtliche antiken Edelmetall- u insbesondere (auch nicht so antike) Goldfunde ganz schnell mal Denkmal werden :twisted:

allerdings musst auch berücksichtigen, das alle unsere Funde, egal was, bestenfalls Denkmäler in spe sein können u es am Finder liegt, erst mal auf den Verdacht zu kommen, dass jetzt gerad potentielles u daher meldenswertes Denkmal gefunden wurde
kannst der Gemüseomma von nebenan keinen Prozess machen, weil sie die beim Beet umgraben gefundene, total schwarze spätetruskische Importsilberschale nicht als für Brandenburg ungewöhnlichen Gartenfund u evtl bewegliches Bodendenkmal erkannt hat .......es sei denn Omma hat mal was in Bereich Archäologie studiert u in dem Falle müsste man ihr schon gehörige Portion Bösgläubigkeit unterstellen, wenn sie behauptet, das sie ihren Fund nur für kürzlich verlustig gegangene moderne Obstschale gehalten hat
gilt übrigens nicht nur bei gartenwühlenden Archiomis, sondern auch bei anderen Leuten denen man sicher genug ähnlichen Wissenstand zutrauen kann .........dies nachzuweisen wiederum schwer u deswegen kannst bei nicht so offensichtlichen, potentiellen Bodendenkmälern, echt fast sagen: Dummheit schützt im Zweifelsfall evtl doch mal etwas vor Strafe 8-)
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Beitragvon Heinz82 » Mo 22. Sep 2014, 14:04

hehe... nette Antwort.

Aber rechtmäßiger Eigentümer wäre ich zunächst nicht.
Nach 1 Jahr Fundbüro vielleicht schon. Petzen die beim Fundbüro sowas
automatisch an Denkmalschutzbehörden oder Ähnliches ?

Mal angenommen, die petzen beim Fundbüro nicht und ich bekäme
nach 1 Jahr die Sachen ausgehändigt. Wäre ich dann tatsächlich
Eigentümer oder könnte im Nachhinein eine Behörde Ärger machen ?
(alles hypothetisch)
Heinz82 Offline


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Beitragvon Niklot » Mo 22. Sep 2014, 14:13

Wenn du dir bewusst darüber bist was du gefunden hast und dies doch eigentlich keine Fundsache für das Fundbüro ist, sondern doch schon der Archi wissen sollte was du gefunden hast, mit allem drum und dran, dann denke ich machst du eine wissentliche FALSCHAUSSAGE und dich trotzdem strafbar, denn schummeln ist auch verboten.
Das ein Fundbüro einen Römer nicht ermitteln kann der drei goldene Münzen verlor, das erschließt sich doch von selbst.

Keine Ahnung ob das dann sogar ein Fall für den Staatsanwalt wäre, aber vorstellen kann ich mir das dann sehr gut.

Gruß Niklot
Mal verliert man, mal gewinnen die anderen :-)
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Beitragvon Heinz82 » Mo 22. Sep 2014, 14:27

Habe heute gelernt, dass man sich über sowas besser nicht bewusst sein sollte....

;-)
Heinz82 Offline


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