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Neuer Flyer LWL

Wissenswertes für eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit der Archäologie, sowie Heimat- und Geschichtsvereinen. Beantragen einer Suchgenehmigung.

Beitragvon Ebinger1 » Do 4. Dez 2014, 12:33

Unter dem Motto:

"Sondengänger als Partner der Archäologen
Die Lizenz zum Suchen"

Hat die LWL-Archäologie für Westfalen einen neuen Flyer für Sondengänger heraus gegeben.

Die Aufmachung ist bunt und interessant gemacht.
Leider konnte man es sich auf Amtsseite nicht verkneifen die Gesetzeslage wieder sehr sondlerunfreundlich zu beleuchten:

Wer einfach so mit der Metallsonde unterwegs ist und Funde aus dem Boden hervorholt, ohne sie zu melden,
ist aus gesetzlicher Sicht ein Raubgräber!


Also bitte jede gefundene Abzugslasche und jeden Kronkorken melden?

Wer im Bereich des LWL dann mit NFG suchen geht, der scheint schlechter gestellt zu sein als dies die Gesetzeslage erlaubt:

• Die Genehmigung wird zeitlich begrenzt für ein bestimmtes Suchgebiet erteilt.
• Die Genehmigung muss stets mitgeführt werden.
• Wald und Wiese sind für den Sondengang tabu


Wer dann letztendlich eine NFG bekommt, der darf dann auch noch den Hilfspolizisten spielen:

Raubgräber und illegale Sondengänger sofort bei der Polizei und bei der LWL-Archäologie für Westfalen melden!

Trotz der schönen Aufmachung nur ein recht halbherziger Versuch auf die Sondengänger zuzugehen.
Da muss sich in den Köpfen der Amtsarchäologie in LWL doch noch einiges ändern.

Wer kriminalisiert, ausgrenzt und Gesetze scheinbar bewusst falsch auslegt, der ist wohl auch nicht an einer Kooperation auf Augenhöhe interessiert. Wer Sondengänger als Denunzianten und Hilfspolizisten missbrauchen und einspannen will, der sollte sich zuerst einmal überlegen ob er unser politisches System verstanden und aus den Fehlern der Vergangenheit gelernt hat.
Zumindest schafft man es das Anliegen und die Zielrichtung der Archäologie ein wenig klarer rüber zu bringen, aber ohne rechtes Verständnis für die Belange der Sondengänger und deren Teilhabe an der Dokumentation unserer Geschichte wirkt das doch sehr verkrampft.
Ich sehe hierin keine echte und offene Kooperationsbereitschaft, sondern den alten Versuch Sondengänger einzuschüchtern, Fehlinformationen zu streuen und die Sondengänger weiterhin gegeneinander auszuspielen.

Die Aufmachung in Kombination mit dem textlichen Inhalt und die Einstellung die aus diesem Flyer zu lesen ist, erinnert mich so ein wenig...

an Glasperlen für Indianer.


Hier der Link zum Flyer:


http://www.lwl.org/wmfah-download/pdf/S ... online.pdf
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Beitragvon strulle60 » Do 4. Dez 2014, 13:02

Hallo Ebinger1 Ich bin wie viele sondler verwiert ich komme aus nrw und muste mich bis vor eimem jahr mit schatz regal nich so auseinander setzen hab den landwird gefragt und damit war es für mich ok was soll ich jezt machen ? suchgenemigung beantragen ? hoby auf geben oder raubgreber sein ? und angst haben meine funde zuzeigen was ist dein rat für leute wie mich ? und was sind die bewussten falsch infos die uns sugeriert werden ? was dürfen wir und was nicht ? bodendenkmal one nfg ist klar aber die auslegunssache was ist ein bewegtes bodendenkmal erlich gesagt ich weiß nicht mehr wo mir der kopf stet. Ich freue mich über eine antwort von dir die mir hoffenlich weiterhilft. PS entschuldiege meine Rechtschreibschweche, Legasthenie. Mfg und gut Fund Uwe.
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Beitragvon Dany » Do 4. Dez 2014, 14:41

Den Notruf wegen Sondengängern missbrauchen, völlig daneben.
Und irgendwie ist der dem BW Flyer ähnlich, nur ist der Dreck viel blumiger umschrieben
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Beitragvon Ebinger1 » Do 4. Dez 2014, 21:23

Auslegen kann jeder ein Gesetz wie er will...

auch ein Amt :mrgreen:
Ob das etwas mit Rechtsstaatlichkeit und vor allen Dingen mit der Rechtsrealität zu tun hat, ist eine andere Frage.

Entscheidend ist was im Gesetz steht und ob daraus eindeutig ein Verbot zu erkennen ist.

Schauen wir mal ins Landesdenkmalschutzgesetz NRW:

1. Frage:
Gibt es ein generelles Verbot für Geändebegehungen mit Metalldetektoren?
Nein

2. Frage:
Gibt es Einschränkungen für Geländebegehungen mit Metalldetektoren?
Ja

Zitate aus dem Gesetz:

§ 13Ausgrabungen
(1) Wer nach Bodendenkmälern graben oder Bodendenkmäler aus einem Gewässer bergen will, bedarf hierzu der Erlaubnis der Oberen Denkmalbehörde. Ausgenommen sind Nachforschungen, die unter der Verantwortung des Landes, des Landschaftsverbandes oder der Stadt Köln (§ 22 Abs. 5) stattfinden.
(...)

§ 14 Grabungsschutzgebiete

(1) Die Obere Denkmalbehörde kann bestimmte Grundstücke, die nachweislich oder nach der Überzeugung von Sachverständigen Bodendenkmäler enthalten, durch ordnungsbehördliche Verordnung im Benehmen mit dem Landschaftsverband oder der Stadt Köln (§ 22 Abs. 5) für drei Jahre zu Grabungsschutzgebieten erklären; die Frist kann angemessen verlängert werden, soweit die Bedeutung der Bodendenkmäler dies erfordert. Wenn in dem betreffenden Gebiet dem Bergrecht unterliegende Mineralien anstehen, ist das Einvernehmen mit dem Landesoberbergamt Nordrhein-Westfalen herbeizuführen.

(2) In der Verordnung sind die Maßnahmen zu bezeichnen, die einer Erlaubnis bedürfen. Die Erlaubnis erteilt die Obere Denkmalbehörde. Auf die Erlaubnis findet § 9 Abs. 2 bis 4 Anwendung.

Sollte dann bei einer nicht gezielten Suche ein Bodendenkmal gefunden werden, dann hat sich der Sondengänger wie jeder andere Bürger auch, nach den Vorgaben des § 15 zu verhalten:

§ 15 Entdeckung von Bodendenkmälern

(1) Wer in oder auf einem Grundstück ein Bodendenkmal entdeckt, hat dies der Gemeinde oder dem Landschaftsverband unverzüglich anzuzeigen. Die Gemeinde hat unverzüglich den Landschaftsverband zu benachrichtigen. Dieser unterrichtet die Obere Denkmalbehörde.
(...)

§ 16 Verhalten bei der Entdeckung von Bodendenkmälern

(1) Die zur Anzeige Verpflichteten haben das entdeckte Bodendenkmal und die Entdeckungsstätte in unverändertem Zustand zu erhalten.

(...)

§ 17 Schatzregal

(1) Bewegliche Denkmäler und bewegliche Bodendenkmäler sowie Funde von besonderer wissenschaftlicher Bedeutung, die herrenlos sind oder die solange verborgen waren, dass das Eigentum nicht mehr zu ermitteln ist, werden mit der Entdeckung Eigentum des Landes. Sie sind unverzüglich an die Untere Denkmalbehörde oder das Denkmalpflegeamt zu melden und zu übergeben.

(2) Denjenigen, die ihrer Ablieferungspflicht nachkommen, soll eine angemessene Belohnung in Geld gewährt werden, die sich am wissenschaftlichen Wert des Fundes orientiert. Ist die Entdeckung bei unerlaubten Nachforschungen gemacht worden, sollte von der Gewährung einer Belohnung abgesehen werden. Über die Gewährung der Belohnung und ihre Höhe entscheidet im Einzelfall die Oberste Denkmalbehörde im Einvernehmen mit dem örtlich zuständigen Denkmalpflegeamt.“

Soviel zum Gesetz. :mrgreen:
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Beitragvon Niklot » Do 4. Dez 2014, 21:38

Ebinger1 hat geschrieben:Unter dem Motto:

"Sondengänger als Partner der Archäologen
Die Lizenz zum Suchen"

Hat die LWL-Archäologie für Westfalen einen neuen Flyer für Sondengänger heraus gegeben.

Die Aufmachung ist bunt und interessant gemacht.
Leider konnte man es sich auf Amtsseite nicht verkneifen die Gesetzeslage wieder sehr sondlerunfreundlich zu beleuchten:

Wer einfach so mit der Metallsonde unterwegs ist und Funde aus dem Boden hervorholt, ohne sie zu melden,
ist aus gesetzlicher Sicht ein Raubgräber!


Also bitte jede gefundene Abzugslasche und jeden Kronkorken melden?

Wer im Bereich des LWL dann mit NFG suchen geht, der scheint schlechter gestellt zu sein als dies die Gesetzeslage erlaubt:

• Die Genehmigung wird zeitlich begrenzt für ein bestimmtes Suchgebiet erteilt.
• Die Genehmigung muss stets mitgeführt werden.
• Wald und Wiese sind für den Sondengang tabu


Wer dann letztendlich eine NFG bekommt, der darf dann auch noch den Hilfspolizisten spielen:

Raubgräber und illegale Sondengänger sofort bei der Polizei und bei der LWL-Archäologie für Westfalen melden!

Trotz der schönen Aufmachung nur ein recht halbherziger Versuch auf die Sondengänger zuzugehen.
Da muss sich in den Köpfen der Amtsarchäologie in LWL doch noch einiges ändern.

Wer kriminalisiert, ausgrenzt und Gesetze scheinbar bewusst falsch auslegt, der ist wohl auch nicht an einer Kooperation auf Augenhöhe interessiert. Wer Sondengänger als Denunzianten und Hilfspolizisten missbrauchen und einspannen will, der sollte sich zuerst einmal überlegen ob er unser politisches System verstanden und aus den Fehlern der Vergangenheit gelernt hat.
Zumindest schafft man es das Anliegen und die Zielrichtung der Archäologie ein wenig klarer rüber zu bringen, aber ohne rechtes Verständnis für die Belange der Sondengänger und deren Teilhabe an der Dokumentation unserer Geschichte wirkt das doch sehr verkrampft.
Ich sehe hierin keine echte und offene Kooperationsbereitschaft, sondern den alten Versuch Sondengänger einzuschüchtern, Fehlinformationen zu streuen und die Sondengänger weiterhin gegeneinander auszuspielen.

Die Aufmachung in Kombination mit dem textlichen Inhalt und die Einstellung die aus diesem Flyer zu lesen ist, erinnert mich so ein wenig...

an Glasperlen für Indianer.


Hier der Link zum Flyer:


http://www.lwl.org/wmfah-download/pdf/S ... online.pdf



Wenn ich deinen Mist hier immer lese kommt mir echt die Galle hoch!!!
Du reitest immer die gleiche Welle, da weiß man schon bevor man beginnt zu lesen was da wieder geschrieben steht.
Ich bringe es mal in Kurzfassung auf den Punkt...
Die wollen alle nur unser böses, legen Gesetze zu ihren Gunsten aus und überhaupt sind die alle ja sooo gemein.

Wenn ich dann hier Bilder sehe wo ein Fund gezeigt wird und der "Finder" nicht mal in der Lage ist eine Fibel in top erhaltung zu erkennen, dann versetze man sich doch mal in die Situation eines Archis, das die dann davon ausgehen das dieses Stück von einem völlig Ahnungslosen auch aus einem Grab geplündert sein kann.
Keine Dokumentation, Fundkomplex zerstört und und und.
Wer will denn Geschichte finden?
Und dann die Frage, wer sucht die Geschichte für die Allgemeinheit?????
Mal verliert man, mal gewinnen die anderen :-)
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Beitragvon Ebinger1 » Do 4. Dez 2014, 22:07

@ Niklot:

Wenn man dieser Argumentation folgt, dann könnte man auch ebenso behaupten, jede Auktion in Ebay stammt aus einem Raub.

Was spricht dagegen die Diskriminierungen und Verleumdungen gegenüber uns Sondengängern nicht kritisch zu kommentieren?

Wer schweigt, der darf sich nicht wundern wenn er irgendwann einen Stern trägt...
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Beitragvon Borre » Do 4. Dez 2014, 22:23

Ebinger1 hat geschrieben:@ Niklot:

Wenn man dieser Argumentation folgt, dann könnte man auch ebenso behaupten, jede Auktion in Ebay stammt aus einem Raub.

Was spricht dagegen die Diskriminierungen und Verleumdungen gegenüber uns Sondengängern nicht kritisch zu kommentieren?

Wer schweigt, der darf sich nicht wundern wenn er irgendwann einen Stern trägt...


Also so etwas geht entschieden zu weit :twisted:

Ich kann da Niklot nur zustimmen. Von Deiner Seite kommt immer nur negatives. Immer und immer die selbe Laier und dazu dann solche völlig unpassenden Sätze.
Das ist für mich nicht mehr glaubwürdig :thumbdown
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Beitragvon ph60 » Do 4. Dez 2014, 22:33

Borre hat geschrieben:
Ebinger1 hat geschrieben:@ Niklot:

Wenn man dieser Argumentation folgt, dann könnte man auch ebenso behaupten, jede Auktion in Ebay stammt aus einem Raub.

Was spricht dagegen die Diskriminierungen und Verleumdungen gegenüber uns Sondengängern nicht kritisch zu kommentieren?

Wer schweigt, der darf sich nicht wundern wenn er irgendwann einen Stern trägt...


Also so etwas geht entschieden zu weit :twisted:

Ich kann da Niklot nur zustimmen. Von Deiner Seite kommt immer nur negatives. Immer und immer die selbe Laier und dazu dann solche völlig unpassenden Sätze.
Das ist für mich nicht mehr glaubwürdig :thumbdown



:thumbup :thumbup
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Beitragvon Ebinger1 » Do 4. Dez 2014, 22:46

Schaut euch einfach die Fakten an.

Ich finde es auch alles andere als glaubwürdig wenn Ämter bewusst Fakten falsch darstellen und Sondengänger pauschal kriminalisieren.

Wer sich das gefallen lassen möchte, der soll das so hinnehmen.

Ich werde das nicht hinnehmen. :winken:

Wenn dann bald jemand erzählt in allen Städten und Gemeinden gäbe es ein generelles Parkverbot, nur weil es in bestimmten Bereichen nicht gestattet ist...

würdet ihr das dann auch so hinnehmen? :mrgreen:

Wäre da nicht auch im Zweifelsfall erst mal der Blick in die Straßenverkehrsordnung hilfreich und sinnvoll? :winken:
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Beitragvon Borre » Fr 5. Dez 2014, 00:38

Hallo Ebinger 1,

ich finde die Antwort etwas komisch,

Kein Wort zu dem unpassenden Vergleich. Einfach nur etwas neues eingebracht.

Ich weis nicht so recht was ich davon halten soll :cool
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