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Nach dem Barbarenschatz-Debakel hatten sich führende Archäologen für eine Neuregelung der Suchgenehmigungsvergabe ausgesprochen. Insbesondere Dr. Ulrich Himmelmann, Außenstellenleiter der Landesarchäologie Speyer hatte bereits in diversen Zeitungsartikeln angekündigt, dass man auf die Sondengänger zugehen will.
Nun ist es so weit! Wie wir aus gut unterrichteten Kreisen erfahren haben wird ab heute eine neue Regelung in Kraft treten. Der sog. “Sondelerlaubnisschein” kann nun für das Gebiet von RLP beantragt werden. Die Vergabe erfolgt jedoch analog zu NRW gegen eine Verwaltungsgebühr.
Der neue “Sondelerlaubnisschein” ist im Gegensatz zu NRW aber nicht mehr gebietsabhängig, sondern gilt uneingeschränkt für alle landwirtschaftlich genutzten Flächen im gesamten Bundesland. Man will damit der zunehmenden Kritik aus anderen Bundesländern, dass eine partielle Vergabe die Forscherfreiheit beeinträchtigt, von vorne herein entgegenwirken. Ein Archäologe wird mit den Worten zitiert: “Wir machen es nun besser als unsere Kollegen aus den anderen Bundesländern und hoffen, dass die Sondengänger unseren mutigen Schritt honorieren”.
Wie sehr man nun plötzlich mit der Zeit geht, zeigt auch der Umstand, dass der “Sondelerlaubnisschein” in Kürze auch über das Portal der Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz (www.gdke-rlp.de) online beantragt und dann sogar direkt per PayPal gezahlt werden kann. Die Verwaltungsgebühren richtet sich nach der Dauer der erteilen Erlaubnis:
Monatskarte 15 €
Halbjahreskarte 65 €
Jahreskarte 105 €
Nach erfolgter Registrierung erhält man einen Belehrungsbogen, den man unterschrieben zurücksenden muss. Die schriftliche Genehmigung wird dann umgehend erteilt. Da es zunächst eine Beschränkung bei der Gesamtanzahl der ausgestellten neuen Genehmigungen geben wird, sei allen bisherigen Genehmigungsinhabern (alte Regelung) empfohlen umgehend mit ihrem zuständigen Ansprechpartner Kontakt aufzunehmen und sich einen der neuen erweiterten Sondelerlaubnisscheine zu reservieren. Grundsätzliche Auskunft über die neue Genehmigungspraxis erhält man unter den hier angegebenen Telefonnummern.
Quelle: Artikel aus der Schatzsucher Zeitschrift