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Regelung zum 1.4 rechtskräftig! NFG gegen Gebühr RLP

Wissenswertes für eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit der Archäologie, sowie Heimat- und Geschichtsvereinen. Beantragen einer Suchgenehmigung.

Beitragvon treasurepointer88 » Mi 1. Apr 2015, 07:39

Autor: Jens Diefenbach :mrgreen:

Nach dem Barbarenschatz-Debakel hatten sich führende Archäologen für eine Neuregelung der Suchgenehmigungsvergabe ausgesprochen. Insbesondere Dr. Ulrich Himmelmann, Außenstellenleiter der Landesarchäologie Speyer hatte bereits in diversen Zeitungsartikeln angekündigt, dass man auf die Sondengänger zugehen will.

Nun ist es so weit! Wie wir aus gut unterrichteten Kreisen erfahren haben wird ab heute eine neue Regelung in Kraft treten. Der sog. “Sondelerlaubnisschein” kann nun für das Gebiet von RLP beantragt werden. Die Vergabe erfolgt jedoch analog zu NRW gegen eine Verwaltungsgebühr.

Der neue “Sondelerlaubnisschein” ist im Gegensatz zu NRW aber nicht mehr gebietsabhängig, sondern gilt uneingeschränkt für alle landwirtschaftlich genutzten Flächen im gesamten Bundesland. Man will damit der zunehmenden Kritik aus anderen Bundesländern, dass eine partielle Vergabe die Forscherfreiheit beeinträchtigt, von vorne herein entgegenwirken. Ein Archäologe wird mit den Worten zitiert: “Wir machen es nun besser als unsere Kollegen aus den anderen Bundesländern und hoffen, dass die Sondengänger unseren mutigen Schritt honorieren”.

Wie sehr man nun plötzlich mit der Zeit geht, zeigt auch der Umstand, dass der “Sondelerlaubnisschein” in Kürze auch über das Portal der Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz (www.gdke-rlp.de) online beantragt und dann sogar direkt per PayPal gezahlt werden kann. Die Verwaltungsgebühren richtet sich nach der Dauer der erteilen Erlaubnis:

Monatskarte 15 €
Halbjahreskarte 65 €
Jahreskarte 105 €

Nach erfolgter Registrierung erhält man einen Belehrungsbogen, den man unterschrieben zurücksenden muss. Die schriftliche Genehmigung wird dann umgehend erteilt. Da es zunächst eine Beschränkung bei der Gesamtanzahl der ausgestellten neuen Genehmigungen geben wird, sei allen bisherigen Genehmigungsinhabern (alte Regelung) empfohlen umgehend mit ihrem zuständigen Ansprechpartner Kontakt aufzunehmen und sich einen der neuen erweiterten Sondelerlaubnisscheine zu reservieren. Grundsätzliche Auskunft über die neue Genehmigungspraxis erhält man unter den hier angegebenen Telefonnummern.

Quelle: Artikel aus der Schatzsucher Zeitschrift
AUSWURF--------> Die Auster des kleinen Mannes
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Beitragvon Olaf » Mi 1. Apr 2015, 08:59

du kommst wohl aus einer Gegend wo man zum 1. April noch zu scherzen vermag, da ich nicht P. Lustig bin und auch nicht mit einem Clown gefrühstückt habe bin ich nicht in der Lage darüber zu lachen :thumbup
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Beitragvon Ebinger1 » Mi 1. Apr 2015, 10:03

Ich habe da direkt angerufen und verhandelt.

Die DReijahreskarte gibt es zum Preis von 2 Jahreskarten.

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Beitragvon raphaeloraphael » Mi 1. Apr 2015, 10:16

Ebinger1 hat geschrieben:Ich habe da direkt angerufen und verhandelt.

Die DReijahreskarte gibt es zum Preis von 2 Jahreskarten.

Nicht locker lassen!

Ja ,und für 2-4 Personen
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Beitragvon Ebinger1 » Mi 1. Apr 2015, 10:21

raphaeloraphael hat geschrieben:
Ebinger1 hat geschrieben:Ich habe da direkt angerufen und verhandelt.

Die DReijahreskarte gibt es zum Preis von 2 Jahreskarten.

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Leider darf man auf die Karte nur Familienmitglieder mitnehmen :thumbdown
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Beitragvon Euronenjäger » Mi 1. Apr 2015, 21:25

Ebinger1 hat geschrieben:
raphaeloraphael hat geschrieben:
Ebinger1 hat geschrieben:Ich habe da direkt angerufen und verhandelt.

Die DReijahreskarte gibt es zum Preis von 2 Jahreskarten.

Nicht locker lassen!

Ja ,und für 2-4 Personen


Leider darf man auf die Karte nur Familienmitglieder mitnehmen :thumbdown


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Beitragvon treasurepointer88 » Mi 1. Apr 2015, 22:10

Habe eben telefoniert. Ja das tun sie,euronenjäger... :jump:
AUSWURF--------> Die Auster des kleinen Mannes
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Beitragvon Ebinger1 » Mi 1. Apr 2015, 22:20

Seltsam, man hatte mir mitgeteilt das nur biologische Kinder mit sondeln können.

Da würde dann ein einfacher Abstammungsnachweis durch einen Gentest ausreichen. Dieser muss aber mitgeführt werden.

Wie kommen jetzt diese unterschiedlichen Aussagen zu Stande :?:

:gruebel: Versucht da evtl. ein Mitarbeiter auf der Amtsseite die neuen Regelungen zu torpedieren :?:
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Beitragvon koshin » Fr 4. Sep 2015, 01:25

Also irgendwie steh ich grad aufm Schlauch, war das jetzt wirklich ein Aprilscherz oder ernst?!

Danke und Grüße
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Beitragvon Dalmat » Fr 4. Sep 2015, 06:03

koshin hat geschrieben:Also irgendwie steh ich grad aufm Schlauch, war das jetzt wirklich ein Aprilscherz oder ernst?!

Danke und Grüße



Der Run auf die NFG's und RLP war so groß das mittlerweile jeder Acker einen eigenen Sucher hat :? Kannst es aber mal trotzdem probieren.

Gruß Dalmat
Egal wie traurig Du bist,auf der Spule blinkt immer ein Licht für Dich.Ausser die Spule ist leer,dann nicht.
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Gewicht: ca. 1000 Gramm
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Praxistipp: Im Baumarkt gibt es Werkzeughalter mit denen Dachdecker ihren Dachdeckerhammer am Gürtel befestigen. Diese kann man man hervorragend benutzen um die Grabehacke am Gürtel zu befestigen.




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