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Regelung zum 1.4 rechtskräftig! NFG gegen Gebühr RLP

BeitragVerfasst: Mi 1. Apr 2015, 07:39
von treasurepointer88
Autor: Jens Diefenbach :mrgreen:

Nach dem Barbarenschatz-Debakel hatten sich führende Archäologen für eine Neuregelung der Suchgenehmigungsvergabe ausgesprochen. Insbesondere Dr. Ulrich Himmelmann, Außenstellenleiter der Landesarchäologie Speyer hatte bereits in diversen Zeitungsartikeln angekündigt, dass man auf die Sondengänger zugehen will.

Nun ist es so weit! Wie wir aus gut unterrichteten Kreisen erfahren haben wird ab heute eine neue Regelung in Kraft treten. Der sog. “Sondelerlaubnisschein” kann nun für das Gebiet von RLP beantragt werden. Die Vergabe erfolgt jedoch analog zu NRW gegen eine Verwaltungsgebühr.

Der neue “Sondelerlaubnisschein” ist im Gegensatz zu NRW aber nicht mehr gebietsabhängig, sondern gilt uneingeschränkt für alle landwirtschaftlich genutzten Flächen im gesamten Bundesland. Man will damit der zunehmenden Kritik aus anderen Bundesländern, dass eine partielle Vergabe die Forscherfreiheit beeinträchtigt, von vorne herein entgegenwirken. Ein Archäologe wird mit den Worten zitiert: “Wir machen es nun besser als unsere Kollegen aus den anderen Bundesländern und hoffen, dass die Sondengänger unseren mutigen Schritt honorieren”.

Wie sehr man nun plötzlich mit der Zeit geht, zeigt auch der Umstand, dass der “Sondelerlaubnisschein” in Kürze auch über das Portal der Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz (www.gdke-rlp.de) online beantragt und dann sogar direkt per PayPal gezahlt werden kann. Die Verwaltungsgebühren richtet sich nach der Dauer der erteilen Erlaubnis:

Monatskarte 15 €
Halbjahreskarte 65 €
Jahreskarte 105 €

Nach erfolgter Registrierung erhält man einen Belehrungsbogen, den man unterschrieben zurücksenden muss. Die schriftliche Genehmigung wird dann umgehend erteilt. Da es zunächst eine Beschränkung bei der Gesamtanzahl der ausgestellten neuen Genehmigungen geben wird, sei allen bisherigen Genehmigungsinhabern (alte Regelung) empfohlen umgehend mit ihrem zuständigen Ansprechpartner Kontakt aufzunehmen und sich einen der neuen erweiterten Sondelerlaubnisscheine zu reservieren. Grundsätzliche Auskunft über die neue Genehmigungspraxis erhält man unter den hier angegebenen Telefonnummern.

Quelle: Artikel aus der Schatzsucher Zeitschrift

Re: Regelung zum 1.4 rechtskräftig! NFG gegen Gebühr RLP

BeitragVerfasst: Mi 1. Apr 2015, 08:59
von Olaf
du kommst wohl aus einer Gegend wo man zum 1. April noch zu scherzen vermag, da ich nicht P. Lustig bin und auch nicht mit einem Clown gefrühstückt habe bin ich nicht in der Lage darüber zu lachen :thumbup

Re: Regelung zum 1.4 rechtskräftig! NFG gegen Gebühr RLP

BeitragVerfasst: Mi 1. Apr 2015, 10:03
von Ebinger1
Ich habe da direkt angerufen und verhandelt.

Die DReijahreskarte gibt es zum Preis von 2 Jahreskarten.

Nicht locker lassen!

Re: Regelung zum 1.4 rechtskräftig! NFG gegen Gebühr RLP

BeitragVerfasst: Mi 1. Apr 2015, 10:16
von raphaeloraphael
Ebinger1 hat geschrieben:Ich habe da direkt angerufen und verhandelt.

Die DReijahreskarte gibt es zum Preis von 2 Jahreskarten.

Nicht locker lassen!

Ja ,und für 2-4 Personen

Re: Regelung zum 1.4 rechtskräftig! NFG gegen Gebühr RLP

BeitragVerfasst: Mi 1. Apr 2015, 10:21
von Ebinger1
raphaeloraphael hat geschrieben:
Ebinger1 hat geschrieben:Ich habe da direkt angerufen und verhandelt.

Die DReijahreskarte gibt es zum Preis von 2 Jahreskarten.

Nicht locker lassen!

Ja ,und für 2-4 Personen


Leider darf man auf die Karte nur Familienmitglieder mitnehmen :thumbdown

Re: Regelung zum 1.4 rechtskräftig! NFG gegen Gebühr RLP

BeitragVerfasst: Mi 1. Apr 2015, 21:25
von Euronenjäger
Ebinger1 hat geschrieben:
raphaeloraphael hat geschrieben:
Ebinger1 hat geschrieben:Ich habe da direkt angerufen und verhandelt.

Die DReijahreskarte gibt es zum Preis von 2 Jahreskarten.

Nicht locker lassen!

Ja ,und für 2-4 Personen


Leider darf man auf die Karte nur Familienmitglieder mitnehmen :thumbdown


Zählen angeheiratete Kinder auch als Familienmitglieder?

Re: Regelung zum 1.4 rechtskräftig! NFG gegen Gebühr RLP

BeitragVerfasst: Mi 1. Apr 2015, 22:10
von treasurepointer88
Habe eben telefoniert. Ja das tun sie,euronenjäger... :jump:

Re: Regelung zum 1.4 rechtskräftig! NFG gegen Gebühr RLP

BeitragVerfasst: Mi 1. Apr 2015, 22:20
von Ebinger1
Seltsam, man hatte mir mitgeteilt das nur biologische Kinder mit sondeln können.

Da würde dann ein einfacher Abstammungsnachweis durch einen Gentest ausreichen. Dieser muss aber mitgeführt werden.

Wie kommen jetzt diese unterschiedlichen Aussagen zu Stande :?:

:gruebel: Versucht da evtl. ein Mitarbeiter auf der Amtsseite die neuen Regelungen zu torpedieren :?:

Re: Regelung zum 1.4 rechtskräftig! NFG gegen Gebühr RLP

BeitragVerfasst: Fr 4. Sep 2015, 01:25
von koshin
Also irgendwie steh ich grad aufm Schlauch, war das jetzt wirklich ein Aprilscherz oder ernst?!

Danke und Grüße

Re: Regelung zum 1.4 rechtskräftig! NFG gegen Gebühr RLP

BeitragVerfasst: Fr 4. Sep 2015, 06:03
von Dalmat
koshin hat geschrieben:Also irgendwie steh ich grad aufm Schlauch, war das jetzt wirklich ein Aprilscherz oder ernst?!

Danke und Grüße



Der Run auf die NFG's und RLP war so groß das mittlerweile jeder Acker einen eigenen Sucher hat :? Kannst es aber mal trotzdem probieren.

Gruß Dalmat