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Rechtsfrage

BeitragVerfasst: Sa 15. Aug 2015, 19:17
von AGermanGuy
Hey Leute!

Gerade eben erst registriert!

Und zwar:

Ich bin sehr unsportlich und gehe selten vor die Tür. Ich sitze eigentlich nur vor dem PC. Doch so kann es nicht weitergehen! Die meisten Hobbys sagen mir ganz und gar nicht zu. Und dann sah ich eine Doku übers sogenannte sondeln. Das würde mich sehr interessieren, da Geschichte schon in der Grundschule mein Lieblingsfach war. Ich überlege dies nicht sofort zu machen, sondern erst so in einem Jahr, wenn ich auch eine Ausbildung habe womit ich das Hobby finanzieren kann^^

Doch mir sagte jemand, das sondeln sei ohne Genehmigung verboten und es wäre schwer solch eine zu bekommen. Auch soll das von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein. Also ich wohne in Berlin, wie sieht denn nun die rechtliche Lage aus? Bzw. Wie bekomme ich denn solch eine Genehmigung?

Danke im vorraus!

Re: Rechtsfrage

BeitragVerfasst: Sa 15. Aug 2015, 20:02
von Feingold
Das Sonden gehen ist körperlich sehr anstrengend. Nichts für sehr unsportliche Menschen.
Geh doch einfach ins Museum, wenn du dich für Geschichte interessierst.
Eine verbindliche Rechtsauskunft bekommst du eventuell von einem Rechtsanwalt oder du fragst beim zuständigen Amt.
Du könntest auch Angeln gehen. Dafür brauchst du nur ne Angelkarte.
Gruß

:willkommen:

Re: Rechtsfrage

BeitragVerfasst: Sa 15. Aug 2015, 21:45
von olymp1
Hi,

also das zufällige sondeln ist gesetzlich erlaubt und eine Genehmigung einer Behörde ist
nicht erforderlich.
Jedoch solltest Du den Grundstückseigentümer (falls Privatgrund) um Erlaubnis fragen.
Und eventuelle "Waldgesetze" beachten, die je nach Bundesland unterschiedlich
sein können. Und nicht auf Bodendenkmälern suchen. Löcher müssen unbedingt
wieder aufgefüllt werden, das gehört zu den guten Umgangsformen.

Wenn Du gezielt nach sehr alten Sachen suchst, wäre das genehmigungspflichtig.
Ebenso auf Bodendenkmälern.

Und in Schleswig Holstein ist das zufällige sondeln leider verboten worden.

Bayern ist am liberalsten und hat das (dappige) Schatzregal nicht.


Benutze die Suchfunktion und Du wirst zu dem Thema sehr fündig.

Gruß,

olymp1

Re: Rechtsfrage

BeitragVerfasst: So 16. Aug 2015, 14:48
von Euronenjäger
Feingold hat geschrieben:Du könntest auch Angeln gehen. Dafür brauchst du nur ne Angelkarte.
Gruß

:willkommen:

Um aber eine Angelkarte kaufen zu können benötigt man einen Angelschein

Re: Rechtsfrage

BeitragVerfasst: Di 18. Aug 2015, 00:09
von AGermanGuy
Euronenjäger hat geschrieben:
Feingold hat geschrieben:Du könntest auch Angeln gehen. Dafür brauchst du nur ne Angelkarte.
Gruß

:willkommen:

Um aber eine Angelkarte kaufen zu können benötigt man einen Angelschein

Nunja, ich bin allergisch gegen Fisch ... :)

Ich konnte noch nie Fischstäbchen probieren :(

Re: Rechtsfrage

BeitragVerfasst: Di 18. Aug 2015, 08:27
von Whistleblower
olymp1 hat geschrieben:Hi,

also das zufällige <a href="http://www.sondeln.org" alt="sondeln mit Metalldetektor">sondeln</a> ist gesetzlich erlaubt und eine Genehmigung einer Behörde ist
nicht erforderlich.
Jedoch solltest Du den Grundstückseigentümer (falls Privatgrund) um Erlaubnis fragen.
Und eventuelle "Waldgesetze" beachten, die je nach Bundesland unterschiedlich
sein können. Und nicht auf Bodendenkmälern suchen. Löcher müssen unbedingt
wieder aufgefüllt werden, das gehört zu den guten Umgangsformen.

Wenn Du gezielt nach sehr alten Sachen suchst, wäre das genehmigungspflichtig.
Ebenso auf Bodendenkmälern.

Und in Schleswig Holstein ist das zufällige <a href="http://www.sondeln.org" alt="sondeln mit Metalldetektor">sondeln</a> leider verboten worden.

Bayern ist am liberalsten und hat das (dappige) Schatzregal nicht.


Benutze die Suchfunktion und Du wirst zu dem Thema sehr fündig.

Gruß,

olymp1




Das stimmt so nicht ganz. In Schleswig-Holstein ist das Suchen mit einem Metalldetektor verboten. Alle Geräte die auch in der Lage sind Bodendenkmale zu entdecken sind verboten. Es sei den man hat eine Genehmigung. Eine Strandgenehmigung kann in SH problemlos bekommen werden.

Grundsätzlich ist eine Genehmigung durch den Eigentümer egal ob Privat oder Staatlich, Stadt..... einzuholen. Dabei ist noch zu unterscheiden ob man auch Graben möchte. Einige Städte dulden das oberflächliche Suchen mit einem Detektor

Grundsätzlich ist auch für das Suchen im Wald eine Genehmigung des Eigentümers oder der Forstbehörde einzuhohlen.

Bayern ist das Bundesland mit den meisten Anzeigen gegen Sondengängern. In den letzten Monaten schon drei. Auch in Bayern muß eine Genehmigung vom Grundeigentümer vorliegen. Wenn nicht könnte es zur einer Anzeige wegen vorsätzlicher Fundunterschlagung kommen.

Re: Rechtsfrage

BeitragVerfasst: Di 18. Aug 2015, 10:22
von Wallenstein
Nach wie vor erfreut sich das Hobby in SH größter Beliebtheit. Es interessiert die Leute mal überhaupt nicht was in irgendeinem Gesetz unverständlich formuliert ist. Und für den Strand holt man sich in SH selbstverständlich eine Genehmigung, man wäre ja dumm wenn nicht. Mit der Genehmigung in der Tasche kann man jedem Strandwart gegenüber selbstsicher auftreten.

Und sonst gilt: Die Gefahr bei der Autofahrt zur Fundstelle in einen Unfall verwickelt zu werden ist doch 1000x höher als irgendwelche Probleme beim Suchen zu bekommen.

Re: Rechtsfrage

BeitragVerfasst: Di 18. Aug 2015, 10:47
von Iceman1
Also Walle, vor einigen Tagen kam im Fernsehen bei "Phoenix" eine Reportage über Schatzsuche und dort wurde alles ganz anders dargestellt. Und zwar sei das sondeln ohne Genehmigung überall verboten, es wurde dringend angeraten, die Polizei zu informieren und sich gegebenenfalls das Kfz. Kennzeichen zu notieren. Polizei und Archäologen bezeichneten die 75% der Sondler ohne Genehmigung als Raubgräber sowie kriminell. Soweit zur Presse und wir alle (die Wessis ganz besonders) wissen ja, wie unterschiedlich die Justiz urteilen kann, je nach Wohlbefinden des entsprechenden Richters. Somit würde ich mir nicht so sicher sein, daß das ziellose sondeln legal ist und ich wäre auch bedachter mit evt. falschen Ratschlägen.

Iceman

Re: Rechtsfrage

BeitragVerfasst: Di 18. Aug 2015, 11:14
von Whistleblower
Wallenstein hat geschrieben:Nach wie vor erfreut sich das Hobby in SH größter Beliebtheit. Es interessiert die Leute mal überhaupt nicht was in irgendeinem Gesetz unverständlich formuliert ist. Und für den Strand holt man sich in SH selbstverständlich eine Genehmigung, man wäre ja dumm wenn nicht. Mit der Genehmigung in der Tasche kann man jedem Strandwart gegenüber selbstsicher auftreten.

Und sonst gilt: Die Gefahr bei der Autofahrt zur Fundstelle in einen Unfall verwickelt zu werden ist doch 1000x höher als irgendwelche Probleme beim Suchen zu bekommen.



Es interessiert die Leute erst dann,wenn sie erwischt werden. SH droht mit bis zu 2 Jahre Haft also auch keine OWIG mehr. SH hat die Benutzung eines Metalldetektors, unabhängig ob ich auf einem BD suche oder nicht ins Strafrecht geschoben.
In anderen Foren wenn sich dort neue aus SH anmelden und das Gesetz angesprochen wird springen einige ab und wieder andere melden sich zum Kurs an. Auch wenn man nicht gleich in Haft geht, so wird die Geldstrafe recht deutlich ausfallen.

Re: Rechtsfrage

BeitragVerfasst: Di 18. Aug 2015, 11:15
von Wallenstein
Das LKA Hessen vertreten durch Herrn Laufer stellt gegenüber der TAZ klar:

taz: Herr Laufer, was haben Sie gegen Schatzsucher?
Eckhard Laufer: Erst mal nichts, Schatzsuche ist in Deutschland ja nicht verboten. Jeder kann sich einen Metalldetektor kaufen und auf Schatzsuche gehen.


Anmerkung zur rechtlichen Lage: Ja, Schatzsuche ist nicht verboten. Lediglich die gezielte Nachforschung nach historischen wissenschaftlichen Dingen ist genehmigungspflichtig. Damit soll unter anderem gewährleistet werden, dass besondere für die Heimatforschung wichtige Funde durch das Landesdenkmalamt wissenschaftlich bearbeitet werden können.