Ich gehe mal davon aus das das Verfahren nach § 153a StPO eingestellt wurde...
Link:
http://dejure.org/gesetze/StPO/153a.htmlDa war der Angeklagte aber scheinbar nicht gut beraten.
Denn es liegen noch ein paar Fragen offen:
1. Hat der Beschuldigte wirklich gezielt nach Antiken gesucht?
2. Befand er sich wirklich auf einem im öffentlichen Kulturgüterverzeichnis eingetragenen Bodendenkmal oder gar Grabungsschutzgebiet (Hier sind aber entgegen der ges. Verpflichtung für die GDKE nicht alle eingetragen und somit für die Allgemeinheit zugängloich)?
3. Es besteht keine Rechtssicherheit zum Begriff "Fund von kulturhistorischer Bedeutung". Da kein LDA in unserem Land hierfür eine entsprechende Rechtsverordnung erlassen hat.
4. Wie groß mag wohl ein Silberlöffel mit einem Materialwert von 100 € gewesen sein? Oder wurde hier bewusst ein Mondpreis (falsche Zeugenaussage?) ins Spiel gebracht um den Wert eines industriell gefertigten Löffels für eine Anklageerhebung / Verurteilung zu manipulieren?
5. Stellt die Freilegung eines Fundes durch einen Sondengänger in der oberen und gestörten Bodenschicht im Ernst schon eine angebliche Grabung dar? Warum entfernen Archäologen dann diese Bodenschicht um erst im ungestörten Boden das Planum anzulegen und mit ihrer Arbeit zu beginnen?