Liebe Sondel-Experten,
ich weiß zwar, dass es eine Fülle an Informationen und noch viel mehr Meinungen zur Rechtslage gibt, aber trotzdem (oder gerade wegen dieser goßen Vielzahl) brauche ich eine möglichst klare und gesicherte Auskunft für die folgende, etwas besondere Situation.
Zwei Jungs haben für ein Schulprojekt ihrer Wahl die Idee zu sondeln. Neben dem natürlich immer vorhandenen Thrill der Aufdeckung des Geheimnisvollen geht es hier um ein möglichst systematisches Projekt.
Sie werden dabei die physikalischen Grundprinzipien der Metallsonde begreifen lernen und wollen ausprobieren, wie gut bzw. tief man verschiedenartige Objekte in verschiedenen Böden findet, wie selektiv der Diskriminator unterdrückt u.ä. Zur Verfügung stehen ihnen "nur" ein Garrett ACE 250 und ein Pro-Pointer AT waterproof, es geht also nicht um einen Gerätevergleich.
Für die Tiefenbestimmung wollen sie ihre Proben kontrolliert Luft, Steine, Sand, Humus usw. (ggf. fest, trocken, feucht) in einen Behälter stecken - kein Problem!
Aber natürlich wollen sie das dann auch auf dem Feld erproben. Hier lernen sie etwas Geschichte, alte Karten lesen, Gegenstände aufbereiten und identifizieren usw.
Weil sie am Ende ihr Projekt auf einem Poster und ggf. auch live einigen Lehrern und Eltern - darunter sicherlich rechtliche und sonstige Bedenkenträger - vorstellen, scheidet aber für sie wohl alles aus, was rechtlich auch nur fragwürdig oder umstritten ist. Im Gegenteil: Ich habe ihnen geraten, in die Offensive zu gehen und darauf fett und deutlich hinzuweisen, dass alles, was sie machen, rechtlich einwandfrei und sogar nützlich ist. Wir wohnen übrigens in Bayern, wo es ja noch(?) kein Schatzregal gibt.
Zunächst zum Ort: Der eigene Grund? Der Grund von Nachbarn oder anderen (mit deren Zustimmung)? Öffentliche Plätze und Wege? Wälder? In der Nähe gibt es ein Schlachtfeld aus der Napoleonischen Zeit - ist dort eine Suche offiziell erlaubt? (Das Gebiet ist nach bayerischem Digitalkartenplan und Listen nicht als Bodendenkmal verzeichnet.) Wäre zumindest eine (natürlich nur halb so spannende) Suche nur zur Kartierung von Signalen, also ohne Grabung, erlaubt?
Dann zu möglichen Funden: Ab wann muss etwas als kulturhistorisch wichtig gemeldet und ggf. abgegeben werden? Wir erwarten weder eine Nebra-Scheibe noch einen Ötzi - aber gibt es Kriterien z.B. für Alter (älter als ... Jahre) und/oder Marktwert (teurer als ... EUR)? Ein rostiger Nagel sicherlich nicht, das 1-DM-Stück auch nicht, was ist mit einer Münze von 1870, einer Musketenkugel, einem Hufeisen unbestimmten Alters?
Nochmals meine Bitte: Es geht hier nicht um die Diskussion, ob die deutschen Regelungen unsinnig sind, auch nicht um Tipps, wie man heimlich sucht oder mit Argumenten etwas "drehen" kann. Wegen der besonderen Umstände (Schüler, Lehrer, Öffentlichkeit) müsste das Ganze wirklich "wasserdicht" sein.
Für möglichst klare Auskünfte oder einen Link auf solche wäre ich dankbar, denn ich möchte den Kindern keinen Rat geben, der sie (oder mich) in Schwierigkeiten bringt. Wenn man z.B. die Internetseite der Landesdenkmalpflege in BW liest, auf denen nur von Polizei, Beschlagnahmung und Bestrafung zu lesen ist, droht ja eher Gefängnis als ein Lob für ein interessantes Schüler-Projekt.