Ebinger1 hat geschrieben:ManfredK hat geschrieben:Dann also doch lieber heimlich und sich nicht erwischen lassen?
Ich schreibe es mal etwas schroff:
Vollkommener Quatsch für Leseunkundige![]()
Wer die Denkmalschutzgesetze in der BRD aufmerksam liest, der stellt schnell fest, das, außer in SH, nur einer Genehmigung bedarf, wer gezielt nach Antiken sucht.
Wer leseunkundig ist oder halt zu faul zum lesen ist... der muss sich halt verarschen lassen.![]()
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Wer zu faul zum lesen ist, bekommt Probleme, denn wer das Denkmalschutzgesetz im Wohnortland des Ebinger
Also: Gehirn einschalten hilft und ich bin ganz der Meinung von Devaitinger was den Ausgang von diversen Rechtsproblemen betrifft. Am besten liest man sein Denkmalschutzgesetz oder fragt beim Amt nach (was ich nicht bin, obwohl mir das vom Wallenstein unterstellt wird
Adios

